Mobiler Seefunkdienst

Mobilfunkdienst zwischen Küstenfunkstellen und Seefunkstellen
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Der mobile Seefunkdienst (kurz: Seefunk) ist ein Funkdienst, der zur Kommunikation von Schiffen untereinander und mit Küstenfunkstellen, sowie für den Funkverkehr an Bord dient. Für den Seefunkdienst sind spezielle Frequenzbänder auf UKW, Mittelwelle, Grenzwelle und Kurzwelle ausgewiesen. Im UHF-Bereich stehen überdies einige Frequenzen für den Funkverkehr an Bord zur Verfügung. Des weiteren wird das Inmarsat- und das Cospas/Sarsat-Satellitensystem genutzt.

Der Seefunk ist Bestandteil des SOLAS-Abkommens (International Convention for the Safety of Life at Sea).

Im UKW-Bereich dient der Kanal 16 (156, 8 MHz) speziell der Verbereitung von Not- (Distress, eingeleitet mit MAYDAY), Dringlichkeits- (Urgency, eingeleitet mit PAN PAN) und Sicherheitsmeldungen (Safety, eingeleitet mit SECURITE). Auch der Notverkehr im Anschluss an die Notmeldung wird vorwiegend auf diesem Kanal abgewickelt. Überdies dient der Kanal 16 noch als Anrufkanal zum Herstellen einer sonstigen Funkverbindung. Zur weiteren Abwicklung dieses Funkverkehrs muss anschließend auf einen sogenannten Arbeitskanal gewechselt werden, falls es sich nicht um Notverkehr handelt.

Bis Februar 2005 war der UKW-Kanal 16 von der Berufsschiffahrt dauernd abzuhören (Hörwache). Seidem ist die Hörwache auf UKW-Kanal nur noch empfohlen und nicht mehr verpflichtend. Dafür muß aber elektronische Funkwache (automatisiertes Abhören) auf Kanal 70 (siehe DSC) gehalten werden.

Die Nachrichtenübermittlung erfolgt zumeist mittels Sprechfunk oder Telex. Im Sprechfunk wird bevorzugt Englisch oder die jeweilige Landessprache verwendet. Zur Überwindung von Sprachbarrieren können fixe Kürzel verwendet werden:

  • die "Q-Gruppen" aus dem Morsefunk. Das sind Buchstabenkombinationen mit einem vorangestellen Q (beispielshaft QRA für "Der Stationsname ist ..")
  • das Internationale Signalbuch (International Code of Signals), ein speziell für die Seefahrt zusammengestelltes, äußerst ausführliches System von Buchstabenkombinationen, die über Sprechfunk, Morsezeichen oder Flaggen signalisiert werden.

Für die Verbreitung von Sicherheitsinformationen (Maritime Safty Information) wird das NAVTEX-System verwendet.

Folgende Voraussetzungen sind für den Betrieb einer Seefunkstelle grundsätzlich zu erfüllen:

  1. Frequenzzuteilung durch die BNetzA
  2. für den Seefunk zugelassene Funkgeräte und
  3. ausreichendes Funkzeugnis des Bedieners.

Für die Berufs- und die Sportschifffahrt werden unterschiedliche Seefunkzeugnisse verlangt. Für die Berufsschifffahrt sind dies:

  • das beschränkt gültige Betriebszeugnis für den Seefunkdienst (BBZ, Restricted Operator‘s Certificate, ROC) oder
  • das allgemeine Betriebszeugnis für den Seefunkdienst (ABZ, General Operator‘s Certificate, GOC)

In der Sportschifffahrt:

  • das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificate) oder
  • das allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC (Long Range Certificate)

Erstere Funkzeugnisse (SRC und BBZ bzw. ROC) erlauben nur die Bedienung einer UKW-Seefunkanlage, letztere (LRC und ABZ bzw. GOC) auch die von Grenz- und Kurzwellen-Seefunkanlagen. Alle vier Zeugnisse erlauben die Bedienung von Seefunkanlagen, wie sie laut GMDSS vorgeschrieben sind, d.h. insbesondere DSC-fähige Anlagen.

Nicht zum Seefunk gerechnet werden Sendeeinrichtungen der Seestreitkräfte zur Übermittlung von Befehlen an U-Boote, wie DHO38 oder der Seefahrt dienende Navigationssender, wie LORAN-C.

Siehe auch:

Mayday (Notruf)