Diskussion:Fleischkäse

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Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von Pm

1. Leberkäse ist im Schwäbischen mindestens so verbreitet wie in Bayern 2. meines Wissens sind die Rezepte für Leberkäse und Fleischkäse deutlich verschieden (vor allem wohl beim Leberanteil Pm 21:25, 5. Apr 2004 (CEST)

Welcher Leberanteil? In Norddeutschland gibt es schon mal "Leberkäse" mit Leber drin aber das sind Verirrungen fehlgeleiteter Fleischwarenfabriken. ... Rainer Zenz 22:24, 5. Apr 2004 (CEST)
ich habe schon zu Zeiten Leberkäse gegessen, da war sehr wohl noch Leber im Leberkäse.....pm 20:39, 11. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Und in Österreich ist er natürlich auch fast ein Grundnahrungsmittel. In Wien gibt's übrigens auch Pferdeleberkäse - der schmeckt etwas würziger. --Franz Xaver 21:31, 5. Apr 2004 (CEST)

Das Wort Fleischkäse kenne ich eigentlich nur von der Verpackung, im allgemeinen Sprachgebrauch wird bei uns jedenfalls nur Leberkäse gebraucht. Wir bestellen in der Mittagspause auch nur LKWs (Leberkäsewecken) und keine FKWs muß ich als Schwabe hier anmerken ;o) --igelball 21:31, 5. Apr 2004 (CEST)

Ich habe gelesen, dass früher im Leberkäse Schweinsleber oder Kalbsleber drin war. Wichtig für die Namensherkunft. Ist plausibel.--217.82.37.209 17:17, 18. Apr 2005 (CEST)Micha

Die Bezeichnung "Fleischkäse" trifft man vor allem in Tirol und in der Schweiz an. Dort ist zwar die Bezeichnung "Leberkäse" bekannt, wird allerdings nicht verwendet.--193.170.42.1 13:15, 8. Jun 2005 (CEST)

Ich habe den Artikel etwas neutralisiert, war doch sehr Bayernlastig und hoffe, nun sind alle Leberkäsfreunde einverstanden.--Thomas S. 14:38, 8. Jun 2005 (CEST)´
Ich war nicht einverstanden. Das Zeug ist nun mal eindeutig bayerischer Herkunft und enthält ursprünglich keine Leber, auch wenn es heute woanders welchen mit gibt. Da ist aus der Volksetymologie ein neues Rezept entstanden. Rainer ... 16:40, 8. Jun 2005 (CEST)
Jaja, bayrische Herkunft... Und wer hat's erfunden? Ein Mannheimer! Hierzuland ist der Fleischkäse (so, und nur so wird er hier genannt!) auch weit verbreitet und fast auch schon ein Grundnahrungsmittel. Ein Leben ohne den guten Fleischkäse könnt ich mir gar net vorstellen... Und „Leberkäse“ als Artikeltitel für meinen geliebten Fleischkäse kann ich auch nur beim besänftigenden Genuss des selbigen ertragen. ;-) --Brubacker 02:41, 30. Jun 2005 (CEST)

Namensherkunft

Ich kenn das nur, dass sich der Begriff aus dem Altdeutschen ableitet. Kam wohl von der ursprünglichen Form eines Käselaibs. Es soll wohl weder seinen Ursprung in der Leber noch im Käse haben. --Flothi 17:32, 18. Apr 2005 (CEST)

Manche gleuben auch, daß der Erfinder im Nachnamen Leber geheisen hat. --193.170.42.1 14:00, 14. Jun 2005 (CEST)


Ich habe soeben entsprechend der Namensherkunft etwas am Artikel umgeschrieben. Diese Infos habe ich von einem Metzger. Angeblich gibt es eine Lebensmittelbestimmung dazu. Im Deutschland darf man ja keine irreführenden Produktbezeichnungen verwenden, aus diesem Grund muss es ein belegbares Gesetzesblatt zum Thema fränkischer und bayerischer Leberkäse geben. Vielleicht kann das mal jemand suchen.

Zum Thema bayernlastig - Ich denke das sich ein Oberbayer nichts auf den "Fleischkäse" einbilden muss. Der Schmeckt bestimmt in Hamburg auch gut. Wenn es o.g. Gesetz gibt dann heißt er halt nun mal bayerischer Leberkäse - daran können dann auch die Norddeutschen nichts ändern.

Bei den verschiedenen Pressack-Varianten (bzw. Presskopf) sollte es ähnlich gewesen sein. Im Müncher Raum wird nach meinem Wissen keine Leber verwendet. In Franken schon. Und in anderen Regionen gibt es ganz andere Namen dafür.

Ich hoffe es findet sich ein fleißiger Schreiberling der das nochmal belegen kann und den Artikel überarbeitet :)

Steht alles genau beschrieben, siehe meine Änderungen. Leberkäse muss Leber enthalten; nur in Bayern darf darauf verzichtet werden, oder wenn man ihn als "bayerisch" kennzeichnet. Aber wen interessiert schon, was die da oben essen. ;-) Zur Etymologie scheint mir die Variante mit dem "Laib" wesentlich besser belegt zu sein; das sollte man daher auch mal anpassen. Mir fehlt im Moment gerade die Zeit. -- H005 19:03, 20. Okt 2005 (CEST)

Letzte Überarbeitung

Langsam wird der Artikel etwas krumm. Wenn im dreißigjährigen Krieg die Leber weggelassen wurde – wie kann er dann erst im darauffolgenden Jahrhundert erfunden worden sein? Auch der geläufigen Etymologie folgend enthält er keine Leber bzw. ist nicht danach benannt. Jetzt ist das nur noch ein Sammelsurium sich widersprechender Aussagen. Lässt sich das klären? Rainer ... 23:56, 16. Aug 2005 (CEST)

Zustimmung, ich habe schon überlegt, den Artikel auf eine ältere, weniger widersprüchliche Version zu reverten. Momentan gibts es soviele Widersprüche, dass der Leberkäse Gefahr läuft ein Löschkandidat zu werden, das wäre wirklich schade. Also: Bitte die Angaben möglichst mit Quellen belegen.--Thomas S. 00:18, 17. Aug 2005 (CEST)
Ich war mal so mutig. Zur Wahrheitsfindung sollte erstmal die Diskussionsseite dienen. Rainer ... 00:47, 17. Aug 2005 (CEST)

Leberanteil

So bin ich damit noch nicht zufrieden. Das hier beschriebene Fleischprodukt ist ja der "echte" Leberkäse, also Lab- oder Laibkäse. Man sollte die Geschichte mit dem deutschen Lebensmittelrecht als separaten Absatz anführen – interessant, dass aus einer falschen Etymologie sogar eine Vorschrift werden kann ;-). Rainer ... 22:31, 20. Okt 2005 (CEST)

Nachtrag: Ich habe mir die genannte Quelle angesehen, fündig wurde ich auf den Seiten 22 und 25. Dort steht: "Leberkäse enthält in Bayern in der Regel keine Leber, außerhalb Bayerns kann derart hergestellter Leberkäse als Bayerischer Leberkäs(e) bezeichnet werden." und "Grober Leber­ käs(e) enthält in Bayern in der Regel keine Leber." eine möglicherweise verbindliche Regelung kann ich nur bei Stuttgarter Leberkäse entdecken. Nirgends steht, das "Leberkäse" außerhalb Bayerns 5 % Leber enthalten muss, falls er nicht als "Bayerische Leberkäse" angeboten wird. Beim Lesen der ganzen Geschichte hat mich auch der Verdacht beschlichen, dass diese "Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse" möglicherweise allgemein keine Rechtsverbindlichkeit besitzen, sondern eher eine Art Glossar darstellen, das, wo Prozentangaben gemacht werden, lediglich woanders verbindlich gemachte Regelungen wiederspiegelt. Da wäre ich für Klärung dankbar. Nach Lektüre der Leitsätze halte ich die Ergänzungen jedenfalls so für nicht korrekt. Rainer ... 22:58, 20. Okt 2005 (CEST)

ich war mal wieder mutig...;-)--Thomas S. 23:08, 20. Okt 2005 (CEST)
... und ein wenig voreilig ... ;-) Jetzt muss ich ein wenig ausholen: Es ist richtig, dass es sich nur um Leitsätze handelt, also nichts Rechtsverbindliches. ABER: § 17 LMBG verbietet "irreführende" Bezeichnungen (dies ist ein Gesetz und daher zwingend). Die Rechtsprechung geht von irreführenden Bezeichnungen immer dann aus, wenn ein Produkt abweichend von den Leitsätzen hergestellt worden ist und es in den Leitsätzen eine andere Bezeichnung für ein so hergestelltes Produkt gibt, denn man kann ja dann diese Bezeichnung nehmen. Da ein ohne Leber hergestellter "Leberkäs" in den Leitsätzen als "Fleischkäse" oder "Bayerischer Leberkäse" bezeichnet wird, wird die Bezeichnung "Leberkäs(e)" außerhalb Bayerns als irreführend im Sinne des § 17 angesehen, darf also so nicht verkauft werden. Nur für Bayern machen die Leitsätze eine Ausnahme, daher ist die Bezeichnung in Bayern nicht irreführend.
Im übrigen habe ich auch nicht geschrieben, dass Leberkäse" außerhalb Bayerns 5 % Leber enthalten muss; dies gilt nur für groben Leberkäse und Stuttgarter Leberkäse. Dies steht in den Abschnitten 2.223.2 und 2.223.3.
Ich stimme zu, dass es ein wenig absurd anmutet, dass die scheinbare Herkunft des Begriffes zur Vorschrift über dessen Inhalte wird, und ich kann nachvollziehen, dass dies die Fans des "echten" bayerischen Leberkäs ärgert, aber es ist nun mal so. :-) -- H005 23:29, 20. Okt 2005 (CEST)
Wenn Leberkäse (der Begriff ist mir so in Norddeutschland nicht begegnet, wenn dann heißt er dort Fleischkäse) angeblich eine irreführende Bezeichnung ist, und der Leberkäs deshalb Leber enthalten soll/muß, warum soll/muß er dann keinen Käse enthalten? Was ist dann mit den anderen Mogelkennzeichnungen, z.B. der Kalbsleberwurst (enthält keine Kalbsleber) und dem Vanillepudding, der nur mit Aroma zubereitet wird? Gelten auch für diese in Bayern andere Gesetze? Da das LMBG ein Bundesgesetz ist, glaube ich das kaum.--Thomas S. 23:42, 20. Okt 2005 (CEST)
Das Lebensmittelrecht nimmt häufig auf lokale Traditionen und Gebräuche Rücksicht. Da der Leberkäs aus Bayern kommt, macht es hier eine explizite Ausnahme. Beim Vanille-Pudding nicht. Im übrigen ist das LM-Recht nicht logisch oder konsistent. Das mag man bedauern, es ist aber so. -- H005 00:17, 21. Okt 2005 (CEST)
Zur Kalbsleberwurst steht in den oben zitierten Leitsätzen, dass sie Kalbfleisch und Leber enthält, nicht Kalbsleber. --Fuzzy 23:52, 20. Okt 2005 (CEST)
Nach der Argumantation von H005 wäre es trotzdem eine irreführende Bezeichnung, denn als Verbracher könnte ich durchaus Kalbsleber erwarten.--Thomas S. 00:05, 21. Okt 2005 (CEST)
Nein! H005 hat beschrieben, wann eine Bezeichnung in der Rechtsprechung als "irreführend" angesehen wird. Lies es noch mal durch... --Fuzzy 00:09, 21. Okt 2005 (CEST)
Ich argumentiere nicht damit, was praktisch irreführend sein könnte, sondern damit, was das LMBG in Verbindung mit den leitsätzen als irreführend definiert. Ob das in der Praxis irreführend ist oder nicht, ist eine andere Geschichte. Aber rechtlich wird es nunmal so bewertet. Zur Kalbsleberwurst: In der Trauben-Nuss-Schokolade sind auch keine Traubennüsse, aber Trauben und Nüsse. In der Kalbsleberwurst ist Kalb und Leber. Aber Vergleiche sind hier generell immer schwer zu ziehen. Im Jägerschnitzel sind auch keine Jäger, im Orangennektar kein Nektar. Das ist im LM-Recht immer eine Abwägung von Tradition und Inhaltsgenauigkeit. -- H005 00:13, 21. Okt 2005 (CEST)
Zitat: "Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Rechtsnorm oder Verordnung sondern um eine Orientierungshilfe", was bedeutet, die Leitsätze sind nicht rechtsverbindlich. Was wiederum bedeutet, in norddeutschem Leberkäse MUSS keine Leber drin sein. Zwischen dem Lebensmittelbcu und der Rechtsprechung zu irreführenden Bezeichnungen einen Zusammenhang herzustellen, ist m.E. falsch.--Thomas S. 00:22, 21. Okt 2005 (CEST)