Brustverkleinerung

Operation zur Verkleinerung großer Brüste
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Eine Brustverkleinerung (lat.: Mammareduktionsplastik) ist eine Operation zur Verkleinerung großer Brüste.

Indikation

Die Indikation, d.h. der Anlaß einer solchen Operation kann kosmetische oder auch medizinische Gründe haben. Eine relative Indikation ist der Wunsch nach einer kosmetischen Verbesserung.

Die Grenze zwischen dem rein kosmetischen Anlaß und einer medizinischen Notwendigkeit der Operation liegt nach Anicht verschiedener Fachärzte bei einem Gewicht von ca. 500 g, das bei einer Operation auf jeder Seite der Brust zu entfernen wäre.

Eine absolute Indikation sind Beschwerden (meist Schmerzen im Brustbeinbereich und Rücken). Typisch sind Wundheilungsstörungen nach Brustkorboperationen (Thoraxoperationen) mit Eröffnung des knöchernen Brustkorbes (Thorax). Dabei wird das Brustbein (Sternum) vertikal in voller Länge durchtrennt. Die knöcherne Ausheilung des durchtrennten Brustbeines kann sich durch eine sehr große Brust als Problem erweisen.

Auch bei Männern mit stärkerem Brustansatz kann eine Mammareduktionsplastik indiziert sein. Hormonell bedingtes Brustwachstum bei Männern ist häufiger, als allgemein angenommen und für die betroffenen Patienten psychisch sehr belastend.

Operation

Die Operation erfolgt in Narkose.

Typischerweise werden 4-8 kg Gewebe je Brust entfernt.

Problematisch ist, dass die Brustwarzen mit dem Warzenhof erhalten bleiben müssen. Die Brustwarzen werden ringförmig umschnitten. Entfernt wird das Drüsengewebe und Fettgewebe aus dem unteren Brustbereich sowie überschüssige Haut aus dem unteren Brustbereich. Sollte es dabei zu einer Unterbrechnung der Blutversorgung zu den Brustwarzen kommen, so stirbt der Bereich der Brustwarzen und der Warzenhöfe ab (Nekrose). Funktionell sind die Brustwarzen nach dem Stillen der Kinder nicht mehr erforderlich. Allerdings ist diese seltene Komplikation ein ästhetische Katastrophe für die Patientin. Bekannt geworden ist 1993 der Fall einer Patientin in Hannover, bei der diese Komplikation im Radio diskutiert wurde.

Nutzen-Risiko-Abwägung

Bei der Brustverkleinerung handelt es sich um einen operativen Eingriff, der sorgfältig geplant werden muss, um zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Patientin zu führen. Je größer das Gewicht ist, das bei der Operation entfernt wird, desto größer ist der gesundheitliche Nutzen der Patientin. Zielgrößen B-Cup oder C-Cup können i.d.R. unabhängig von der Ausgangsgröße erreicht werden.

Kostenerstattung

Soweit eine Brustverkleinerung medizinisch indiziert, d.h. erforderlich ist, hat die Krankenkasse i.d.R. die Kosten des Eingriffs zu übernehmen.

Eine medizinische Indikation ist durch entsprechende fachärztliche Gutachten nachzuweisen. Der behandelnde Arzt muss darin bestätigen, dass die Operation seiner Ansicht nach zur Verhütung/Heilung/Linderung einer Krankheit unumgänglich ist. Dies kann ein behandelnder Frauenarzt oder vorzugsweise ein behandelnder Orthopäde sein, der eine Bescheinigung darüber ausstellen kann, dass die übergroße Brust zu schmerzhaften Beschwerden und Komplikationen im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule führt und die Beschwerden über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren nicht durch Krankengymnastik/Physiotherapie oder gleichwertige Behandlungen gebessert werden konnten.