Der Landkreis Langensalza war von 1816 bis 1945 ein Landkreis in der preußischen Provinz Sachsen und von 1945 bis 1950 im Land Thüringen. Der Kreissitz war in der Stadt Langensalza. Der Landkreis umfasste am 1. Januar 1945 drei Städte und 38 Gemeinden.
Verwaltungsgeschichte
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Oktober 1816 der Kreis Langensalza im Regierungsbezirk Erfurt in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Langensalza. Im gleichen Monat noch traten die Gemeinden Bothenheiligen und Bruchstedt von Schwarzburg-Sondershausen zu Preußen und zum Kreis Langensalza über. Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. 1869 wechselten die Wüsten Marken Lingula, Sebeda und Hornbach vom Kreis Langensalza in den Kreis Mühlhausen i. Th.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Langensalza entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Langensalza entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zwar weiter zum Land Preußen, war aber nunmehr – in Angleichung an die Reichsverteidigungsbezirke – der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet zunächst durch die amerikanischen Streitkräfte besetzt.
Im Rahmen der ersten Kreisreform in der DDR wurde der Landkreis 1950 aufgelöst und auf die Landkreise Erfurt, Mühlhausen und Sondershausen aufgeteilt. 1952 kam es in der DDR zu einer umfangreichen Verwaltungsreform, bei der unter anderem die Länder der DDR ihre Bedeutung verloren und neue Bezirke eingerichtet wurden. Aus Gemeinden der damaligen Landkreise Erfurt, Gotha und Mühlhausen wurde ein neuer Kreis Langensalza gebildet, der dem Bezirk Erfurt zugeordnet wurde. Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde der Kreis 1990 im wiedergegründeten Land Thüringen zum Landkreis Langensalza, der bei der Kreisreform von 1994 fast vollständig im neuen Unstrut-Hainich-Kreis aufging. Einige Gemeinden fielen an den Wartburgkreis und an den Landkreis Gotha.
Landräte
- 1816–1834: Karl Ludwig Freiherr von Berlepsch
- 1834–1838: August Freiherr von Berlepsch auf Seebach
- 1838–1846: Hermann von Goldacker
- 1846–1849: Hans Friedrich von Seebach auf Großengottern
- 1849–1857: Theodor Albert von Breitenbauch
- 1857–1890: Rudolf Levin Freiherr Marschall von Altengottern
- 1890–1894: Wilhelm August Freiherr Marschall von Altengottern
- 1894–1908: Graf von Platen-Hallermund
- 1908–1919: Dr. jur. Ernst Emil Ludwig Küster
- 1919– : Dr. Fritz Karl Ferdinand Fritzschen
- 1934–1937: Dr. Ernst Dreykluft
- 1938– : Heinrich Späing
Kommunalverfassung
Die Landkreis Langensalza gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Bad Tennstedt (bis 1925: Tennstedt), Langensalza und Thamsbrück führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
Tennstedt erhielt 1925, Langensalza am 28. Juni 1956 die Bezeichnung „Bad“.
Literatur
- Eduard Graf: Heimatskunde des Kreises Langensalza 1886. (Reprint). Rockstuhl, Langensalza 1886, ISBN 3-936030-27-8, S. 64.