Diskussion:Bundeskanzler (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 93.218.147.202 in Abschnitt Frage zu Scheel

Vorlage:Archiv Tabelle

Herkunft der Bundeskanzler

Ich verstehe nicht so ganz, was die Grafik bringen soll - zumal sie ohne Erläuterung ist. Sind das (die eher zufälligen) Geburtsorte der Personen, der Wohnsitz zum Zeitpunkt ihrer Wahl (was mehr Sinn machen würde) oder noch was anderes? Ich halte die Grafik für völlig überflüssig und schlage vor, sie zu entfernen. --Vertigo Man-iac 10:58, 24. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich finde die Karte sehr gut. Allerdings sollte Frau Merkel eher in Templin eingezeichnet werden. Hier ist sie aufgewachsen. Derzeit ist ja nicht mal ihr Geburtsort Hamburg eingezeichnet, sondern ein Ort, wo sie lediglich vom ersten bis dritten Lebensjahr zwischenzeitlich gelebt hat. 212.4.225.5 11:35, 3. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Genau das meine ich ja: Die Karte hat was von Theoriefindung und sollte deswegen nicht in den Artikel rein. Es gibt eben nicht „den einen“ Herkunftsort für jede Person. --Vertigo Man-iac 11:44, 3. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Es sollte der Geburtsort sein und daher sollte bei Frau Merkel auch Hamburg eingetragen werden. (nicht signierter Beitrag von 92.77.214.125 (Diskussion) 23:08, 3. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Ich habe die Karte rausgenommen, da ja nicht einmal klar ist, was denn da eigentlich dargestellt werden soll. --Vertigo Man-iac 13:44, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Geschichtlicher Hintergrund

... die Kanzler der Weimerer Republik werden als Reichskanzler (korrekt) benannt. Danach fehlt aber die Erwähnung, dass auch die Kanzler des 3. Reiches (Hitler, ff.) Reichskanzler waren. Man sollte das einfügen, oder?
-- Annette Wiechmann 88.75.223.134 13:58, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Das 3. Reich war formal weiterhin die Weimarer Republik. Und Hitler war bis 1945 (formal) Reichskanzler, so viele "ff." gäbe es da also nicht. --Roentgenium111 22:46, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip

In diesem Abschnitt heißt es; "Das Kollegialprinzip besagt, dass Meinungsverschiedenheiten der Bundesregierung vom Kollegium entschieden werden; der Bundeskanzler muss sich also im Zweifel der Entscheidung des Bundeskabinetts beugen." Das widerspricht aber der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. Aufgrund dieser Kompetenz kann der Bundeskanzler entscheiden, ob eine bestimmte Sachfrage mit den Grundsätzen seiner Politik vereinbar ist oder nicht. Im Zweifel muß sich das Kabinett also seiner Meinung beugen und nicht umgekehrt! Ferner entscheidet er zumindestens theoretisch alleine über die Zusammensetzung seines Kabinetts. Auch wenn er in der Praxia meistens wenigstens bei Ministern, die von seinem Koalitionspartner (im Falle einer Koalitionsregierung, die wir ja meistens haben und hatten) gestellt werden, auf dessen Zustimmung angewiesen ist und gelegentlich auch bei den Kollegen aus der eigenen Partei auf Befindlichkeiten der Bundestagsfraktion oder mächtiger Landesverbände Rücksicht nehmen muß, so kann er doch jederzeit ohne Angabe von Gründen Minister entlassen und neu ernnen (durch den Bundespräsidenten ... lassen) und sich damit von "aufsässigen" Kollegen trennen!!! Auch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Bundeskanzler vom Format eines Konrad Adenauer, Helmut Schmidt oder Helmut Kohl ihre Vorgenehsweise auch nur zu einzelnen Sachfragen im Kabinett zur Disposition gestellt hätten. Helmut Schmidt hat ja sogar einmal sämtlihe FDP-Minister auf einen Schlag entlassen, als sie seiner Politik nicht mehr folgen wollten! Hornung-MS 13:15, 2. Apr. 2011 (CEST)Beantworten


Der Begriff „Bundeskanzlerin“

Angela Merkel ist also "der erste weibliche Amtsinhaber" und nicht die erste weibliche Amtsinhaberin? Das finde ich sprachlich sehr interessant...


Angela Merkel (seit 2005)

Über ihre Bekleidung läßt sich ja nun wirklich streiten, daß sie auch ihr Amt "bekleidet" ist nett gemeint, aber sollte doch wohl trotzdem "begleitet" heißen. (nicht signierter Beitrag von 124.168.3.122 (Diskussion) 00:13, 28. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten


Zur Richtlinienkompetenz: Natürlich kann der Bundeskanzler ggf. Bundesminister entlassen, das ist auch unstrittig. Nichtsdestotrotz wird etwa der Beschluss eines Gesetzentwurfes vom Bundeskabinett als ganzem beschlossen (per Abstimmung). Auch wenn es (wohl) sehr selten ist, dass diese Abstimmung nicht einstimmig erfolgt, müsste sich der Bundeskanzler ggf. einem Mehrheitsbeschluss in dieser Hinsicht beugen (und auch wenn er nachher die "aufsässigen" Minister entlässt, bliebe der Beschluss zunächst gültig). Das Spannungsverhältnis zwischen Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip ist natürlich vorhanden, keine Frage. Da aber politisch nunmal der Bundeskanzler der ganz entscheidende Akteur ist, bleibt die Aussage im Artikel im Endeffekt ebenso (formal) richtig wie deine Argumentation (politisch) ebenso zutrifft.
Zum Begriff: Da wir hier das generische Maskulinum verwenden, beschreibt "Amtsinhaber" sowohl Männer wie Frauen, während "Amtsinhaberin" nach dieser Handhabung nur Frauen. Daher wäre eine "weibliche Amtsinhaberin" redundant, während ein "weiblicher Amtsinhaber" ("Amtsinhaber" im generischen Maskulinum) dementsprechend sinnvoll ist, ebenso wäre "erste Amtsinhaberin" auch zutreffend.
Zum Bekleiden: Ähm, in der deutschen Sprache bekleidet man ein Amt, man begleitet es nicht. Grüße. --141.35.40.137 21:53, 3. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Das Verb bekleiden ist übrigens in Wiktionary nur erwähnt (bei Amt) es gibt keinen eigenen Eintrag für bekleiden. Aber als Alternative fällt mir nur das (meinem Sprachgefühl nicht gerade schönere) innehaben ein.--pistazienfresser 12:07, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Wählbarkeit bzw. Ernennbarkeit

Gibt es Einschränkungen, wen der Bundestag wählen bzw. der Bundespräsident ernennen darf? Ich nehme an, dass der BK volljährig sein muss, aber muss er beispielsweise Deutscher sein? --Alte Schule 03:38, 1. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Reicht das, was jetzt im Wikipedia-Artikel steht, oder soll es noch ausführlicher dargestellt werden: Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt, Herleitung aus dem Grundgesetz: Analogie zu {{Benutzer:DiRit/Art.|38,54|GG|buzer}}--> GG (so: Pieroth in Jarass/Pieroth, 3. Aufl., München 1995, Art. 63 Rn. 1)?--pistazienfresser 11:57, 30. Sep. 2011 (CEST) geändert --pistazienfresser 23:43, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Bzw.:
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit zum Bundeskanzler stehen nicht ausdrücklich im Grundgesetz. Jedoch werden sie aus einer Analogie zur Wählbarkeit zum Bundespräsidenten (Art. 54 GG) in Verbindung mit dem Wahlrecht zum Bundestag (Art. 38 GG) hergeleitet.[1] Zum Bundeskanzler kann danach jeder Deutsche gewählt werden, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt.[1]
  1. a b Bodo Pieroth in Jarass/Pieroth, 3. Aufl., München 1995 ISBN 3-406-38447-1, Art. 63 Rn. 1.
  2. Wehrpflicht

    Die Wehrpflicht wurde nicht "abgeschafft" sondern ausgesetzt. --77.23.184.41 18:20, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

    Ämtertrennung

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, wonach der Bundeskanzler nicht gleichzeitig Minister oder Ministerpräsident eines Bundeslandes sein darf?--Tocca 18:13, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

    Artikel 66 des Grundgesetz sagt: "Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören." Wir können gerne streiten, ob Minister(präsident) ein Beruf oder ein besoldetes Amt ist - aber unzulässig ist es wohl auf jeden Fall. --Vertigo Man-iac 18:20, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
    Ja, Landesminister ist ein besoldetes Amt im Sinne von Art. 66 GG: so Pieroth in Jarass/Pieroth, 3. Aufl., München 1995, Art. 66 Rn. 1 siehe auch § 4 Bundesministergesetz.
    Gleichzeitig Bundestagsabgeordneter zu sein soll allerdings möglich sein (Pieroth am angegebenen Ort, dürfte sich ggf. auch aus der Verfassungstradition ergeben).
    Aber das, was im Moment im Wiki-Artikel ist, müsste eigentlich ausreichen, oder?
    --pistazienfresser 12:21, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

    Kanzlerwahl bei Minderheit

    Hallo zusammen. Ich habe eine kleine Frage, auf die ich im Artikel keine Antwort finden konnte: Was zählt beim Kanzler-werden mehr: Die Mehrheit der eigenen Partei oder der Koalition?

    Beispiel: CDU/CSU 30%, SPD 25% Grüne 15%, FDP 5%. Wenn jetzt die SPD und auch die Grünen nicht mit der CDU wollen: Stellt die CDU den Kanzler, obwohl die Koalition nur 35% hat? Oder die SPD mit 40 Koalitions-%, aber nur dem 2. Platz in der Wählergunst? --Derbrauni 10:03, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

    Magst Du mal an einem Verständlichkeitstest mitmachen?
    Hast Du den entsprechenden Absatz im Wikipedia-Artikel zur Wahl gefunden? Ich habe mal den entsprechenden Text des Grundgesetzes (Art. 63 GG) im Text verlinkt. Kannst Du Deine Frage mit dem Grundgesetz besser beantworten? Sollen auch noch die Absätze in dem Wikipediatext genannt werden?
    Danke. --pistazienfresser 10:26, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

    Ich habe (auch im Hinblick auf die Fragen oben) mal ein paar Artikel des Grundgesetzes mit Hilfe der Vorlage:Art. mit dem entsprechenden Text verlinkt. Es gibt allerdings bislang keine Vorlage, die "Artikel" ausschriebe (siehe auch: der Absatz auf Portal Diskussion:Recht). --pistazienfresser 12:27, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

    Habe nun erfahren, dass durch einen zusätzlichen Parameter auch Link mit 'Artikel y' möglich ist.
    Was wird nun (insbesondere von Nicht-Juristen und in diesem Wiki-Artikel) bevorzugt:
    - Art. 63
    - Artikel 63
    - Gemischt zum Beispiel Zu Anfang eines Absatzes Artikel 63 Grundgesetz (GG) und dann Art. 64 GG
    ...?
    (nicht signierter Beitrag von Pistazienfresser (Diskussion | Beiträge) 30. September 2011, 13:37 Uhr) Ja, ich war's.--pistazienfresser 15:55, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
    Für juristische Artikel gibt es unter Wikipedia:Belege/Recht Richtlinien zur Formatierung. Selbst die sind im Artikel nicht ganz eingehalten, da teilweise Absätze mit römischen Zahlen bezeichnet sind. In Gesetzen werden neuerdings (mit Ausnahme des §-Zeichens) keinerlei Abkürzungen mehr verwendet. Die obergerichtliche Rechtsprechung (BVerfG, BGH) kürzt Art., Abs. und Nr. ab. Artikel zu Rechtsthemen in Wikipedia folgen in der Regel dieser Schreibweise. In einem exzellenten Artikel wie dem vorliegenden, der sich klar an einen weiteren Kreis als nur an Juristen wendet, würde ich weitergehend Abkürzungen vermeiden und jedenfalls Artikel und Absatz immer ausschreiben. --DiRit 15:36, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
    Danke, auch fürs Nachsigieren.
    Da sich hier offensichtlich (siehe oben) viele Nicht-Juristen anzutreffen sind, wäre ich auch an deren Meinung noch immer interessiert. Danke im Voraus, --pistazienfresser 15:55, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

    Links auf den Text der Paragraphen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT // GOBT // BTGO) mit Hilfe einer Vorlage wird es wohl erst in Zukunft mit der Einbindung von buzer geben (auf juris/gesetze-im-internet.de habe ich die Geschäftsordnung jedenfalls nicht gefunden).
    Dann würde aus {{§|4,49|GO-BT|buzer}} wohl so etwas wie [http://www.buzer.de/s1.htm?g=GO-BT&a=4,49 §§ 4 und 49] GOBT.
    --pistazienfresser 16:35, 30. Sep. 2011 (CEST)In Nachhinein entlinkt.--pistazienfresser 17:34, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

    GO-BT bei juris --DiRit 17:08, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
    Danke! Dann wird es hier wohl "§ 4 und § 49" werden.--pistazienfresser 17:34, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

    Statistisches

    Hallo! Auch wenn ich manche der Statistiken auch in Bezug auf die Reichskanzler recht interessant finde, habe ich meine Zweifel, ob wir den gleichen Fehler (?) wie die englischsprachige Wikipedia machen sollten, nämlich Äpfel (Reichskanzler) mit Birnen (Bundeskanzler; keine Anspielung auf Kohl!) zu vergleichen. Nur weil die Bezeichnungen der Regierungschefs den gleichen Wortbestandteil "-kanzler" beinhalten, sind die Ämter noch nicht gleich - im Gegenteil, manche Merkmale des Amtes des Bundeskanzlers wurden ja geradezu als Antwort auf als schlecht wahrgenommene Merkmale der Reichskanzler ins Grundgesetz geschrieben (bzw. entwickelten sich im politischen Alltag). Ich würde daher dafür plädieren, die statistischen Angaben zwar an sich drinzulassen, sie aber in Bezug auf Reichskanzler (zumal Reichskanzler im Kaiserreich, in Weimar und in der NS-Zeit auch nicht wirklich ähnliche politische Umfelder hatten, um es vorsichtig ausdrücken) deutlich herunterzufahren. Was meinen andere? --141.35.40.141 09:53, 10. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

    Ich sehe das ähnlich.--84.157.181.188 01:00, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

    Also auf die genaue Dauer der Kanzlerschaft von Goebbels kann ich in einem Artikel namens Bundeskanzler gerne verzichten.
    Interessanter wäre wohl eher die durchschnittliche Dauer der Kanzlerschaft in der Weimarer Republik (vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten) im Vergleich mit der (durchschnittlichen) Dauer der Kanzlerschaft in der Bundesrepublik. Da könnte man noch einen Brückenschlag zur Anforderung eines konstruktiven Misstrauensvotums (oder einer selbst gestellten Vertauensfrage) zur Stärkung der Stellung des Kanzlers in der Ordnung nach dem Grundgesetz versuchen. Wie lange die Kanzler das Ende ihrer Amtszeit überleben usw. würde mich auch erst interessieren, falls ich vorhätte, Kanzler zu werden...;) --pistazienfresser 03:02, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
    Schließe mich der Meinung an, hier gehts um Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, nicht um Reichkanzler des Deutschen Reichs. Es schmerzt nicht nur in den Augen, Goebbels hier quasi als Amtsvorgänger von Merkel erwähnt zu finden. Damit wird eine Kontinuität deutscher Politik impliziert, die den historischen Tatsachen absolut nicht gerecht wird. Der Abschnitt sollte dringend bearbeitet werden! (nicht signierter Beitrag von 188.103.190.122 (Diskussion) 20:08, 22. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

    Der Begriff «Bundeskanzlerin»

    «Ferner wurde auch klar, dass Angela Merkel zwar die erste Bundeskanzlerin (im Femininum), gleichzeitig aber auch der achte Bundeskanzler (im generischen Maskulinum) ist.»

    «Die erste Bundeskanzlerin» ist doch wohl nicht eindeutig! Das wird mal so, mal so verwendet. Wäre Konrad Adenauer eine Frau gewesen, würde man sie auch so bezeichnen. Eindeutig sind nur «erster weiblicher Bundeskanzler» und «erster Bundeskanzler». Gismatis 21:19, 6. Nov. 2011 (CET)Beantworten


    Die Begriffskombination "generisches Maskulinum", also "auf das Geschlecht bezogene männliche Form" ist eine unnötige, albern aufgeblasene Dopplung. "Maskulinum" reicht logischerweise. Derartige sinnlose, pseudo-gebildete Phrasen verschrecken die Leser. Der ganze Abschnitt weist einen verquasten, unklaren Stil auf. Dazu kommen ebenso sinnfreie wie banale Schlußfolgerungen, die m.E. nicht in eine Enzyklopädie gehören. Kostprobe gefällig?

    "Ferner wurde auch klar, dass Angela Merkel zwar die erste Bundeskanzlerin (im Femininum), gleichzeitig aber auch der achte Bundeskanzler (im generischen Maskulinum) ist. Ein auf Angela Merkel folgender männlicher Bundeskanzler könnte sich hingegen keinesfalls als „achter Bundeskanzler“ (sondern nur als „neunter“) bezeichnen, da es eine rein männliche Berufsbezeichnung (mit wenigen Ausnahmen) im Deutschen nicht gibt."

    Bitte bearbeiten. (JP, 1.3.2012, 16:14) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 217.226.105.88 (Diskussion) )

    Frage zu Scheel

    Wird Scheel offiziell nicht als fünfter Bundeskanzler geführt? Wenn nein, warum nicht? Er war doch neun Tage lang Amtsinhaber. Wie wird von offizieller Seite Scheels Amtszeit behandelt?--31.17.152.107 19:19, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

    Ich weiß nicht, wer (bzw. ob jemand) das 'offiziell' festlegt, aber ich hoffe die Stellung Schells während dieser Tage wird durch meine letzte Änderung klarer.--pistazienfresser 19:41, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
    Scheel gehört keinesfalls in die Liste. Ansonsten müsste man auch Jens Börnsen und Horst Seehofer in die Liste der Bundespräsidenten aufnehmen. 93.218.147.202 17:12, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten

    Regierungserklärung 02.12.2011

    Im Bundestag hielt die Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Rede [1] Orginalfassung 26:28 Minuten) 93.193.29.212 01:19, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten