Grünstromprivileg

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Der Begriff Grünstromprivileg bezeichnet umgangssprachlich die gesetzliche Regelung zur teilweisen oder ganzen Befreiung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage, wenn diese bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 [1] sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Stromhändler) von einer teilweisen oder ganzen Zahlung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber befreit, wenn sie, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge, mindestens 50 % Strom aus EEG-fähigen Anlagen im Sinne der §§ 23 bis 33 EEG (gesamte Erneuerbare Energien) und gleichzeitig mindestens 20 % Strom aus EEG-fähigen Anlagen im Sinne der §§ 29 bis 33 EEG (Windenergie und Solarenergie) direkt an Letztverbraucher liefern..

Der Strom der EEG-fähigen Anlagenbetreiber wird dabei direkt an den betreffenden Händler verkauft (Direktvermarktung nach § 33a-i EEG 2012) und der Anlagenbetreiber verzichtet auf den Bezug der ihm garantierten Vergütung. Außerdem müssen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 39 Abs. 2 EEG 2012 ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Inanspruchnahme der Verringerung bis zum 30. September des Vorjahres mitteilen.

Bis Ende des Jahres 2011 (nach § 37 des EEG 2009)[2] lag die Befreiung in exakt der Höhe der EEG-Umlage (im Jahr 2011: 3,530 Cent/kWh)[3]. Nach dem EEG 2012 liegt die Befreiung ab dem Jahr 2012 bei 2 ct /kWh, aber maximal bei der Höhe der EEG-Umlage (also unter 2 ct / kWh, wenn die jährlich festgesetzte EEG-Umlage unter 2ct / kWh liegt).[1]

Das Grünstromprivileg ist neben der Marktprämie, die 2012 eingeführt wurde, eine wesentliche wirtschaftliche Motivation für die Direktvermarktung von EEG-Strom.

Während es unter dem EEG 2004 faktisch noch keine Rolle gespielt hat, wächst seit Inkrafttreten des EEG 2009 die Bedeutung des Grünstromprivilegs:

Jahr Von der EEG-Umlage befreite Strommenge
2009
0,4 TWh[4]
2010
1,0 TWh[4]

Einzelnachweise

  1. a b EEG Gesetzestext 2012 BGBL August 2011, abgerufen am 01. Dezember 2011
  2. EEG-Gesetzestext 2009 , abgerufen am 9. Februar 2012
  3. EEG-Umlage 2011 auf der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber, abgerufen am 9. Februar 2012
  4. a b BMU, "Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)", Entwurf mit Stand 3. Mai 2011, Web-Link abgerufen März 2012