Durch eine in Vorbereitung befindliche Verordnung[*] der EU soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und das so genannte REACH-System eingeführt werden. Das REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen. In allen anderen Mitgliedsstaaten der EU wird die Verordnung - als direkt wirkendes Recht - ebenso gelten.
Das gegenwärtige System für Industriechemikalien unterscheidet zwischen Altstoffen (bis September 1981 auf den Markt gekommen) und neuen Stoffen. Neue Stoffe müssen bereits auf etwaige Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft und beurteilt werden, bevor sie in Mengen von 10 kg oder mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Im Gegensatz dazu unterliegen Altstoffe nach geltendem Recht nicht den gleichen Prüfanforderungen. Im Jahr 1981 waren ca. 100.100 Altstoffe bekannt.
Das REACH-System verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft (Beweislastumkehr). Registrierungspflichtig und damit vom REACH-System grundsätzlich erfasst sind Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr produziert werden. Der Umfang der bei der Registrierung beizubringenden Daten richtet sich nach der Menge des produzierten Stoffes. So ergibt sich ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und gegebenenfalls zu Vorschlägen zur Risikominimierung.
Eine wesentliche Neuerung von REACH ist, dass es neben den immanenten Stoffeigenschaften die Verwendungen in den Blick nimmt und bei der Regulierung nicht nur beim erstmaligen Inverkehrbringen ansetzt, sondern die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Neben die bisherige Pflicht, durch Sicherheitsdatenblätter Informationen in der Lieferkette an die nachgeschalteten Anwender der Chemikalien weiterzugeben, tritt die Verpflichtung der Anwender, dem Hersteller bisher nicht registrierte Verwendungen mitzuteilen.
Zudem gibt es eine Zulassungspflicht für bestimmte Stoffe, denen ein erhöhtes Gefährdungspotential zu eigen ist.
Schätzungen besagen, dass von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Zudem ist wegen der Geheimhaltung von Rezepturen in der Regel nicht bekannt, welche Stoffe in Konsumgütern Verwendung finden und so zu einer Belastung von Gesundheit und Umwelt führen können.
REACH soll hier Verbesserungen bringen, wird aber wegen der damit verbundenen hohen Kosten auch stark kritisiert. Dabei wird die Höhe der Kosten jedoch häufig übertrieben. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes soll hier Klarheit schaffen.
In einer Internet-Konsultation konnten Einzelpersonen, Gremien, Firmen und Verbände ihre Einwände, Bedenken, Vorschläge usw. zum Entwurf der REACH-Verordnung einbringen.
Stand Juli 2005: Die Kommission hat die oben genannte Internet-Konsultation ausgewertet, Ergebnisse verschiedentlich auch im jetzt vorliegenden Vorschlag berücksichtigt und den Verordnungsentwurf dem Europäischen Parlament zugeleitet, wo dieser zurzeit in den Ausschüssen beraten wird. Aufgrund von derzeit über 3.500 vorliegenden Änderungsanträgen wird eine erste Entscheidung über REACH nicht vor November/Dezember 2005 stattfinden können. Die britische Präsidentschaft hat bereits angekündigt, in den nächsten sechs Monaten eine Einigung über die Vorschläge der Kommission zu REACH zu erzielen.
[*]
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und der Verordnung (EG) über persistente organische Schadstoffe
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Literatur
- Christian Calliess, Martina Lais: REACH revisited - Der Verordnungsvorschlag zur Reform des Chemikalienrechts als Beispiel einer neuen europäischen Vorsorgestrategie. Natur und Recht 27(5), S. 290-299 (2005), ISSN 0172-1631
- Henning Friege: REACH - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Informationsniveau über die Eigenschaften von Chemikalien umstritten. Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 17(3), S. 184 (2005), ISSN 0934-3504