juris ist ein Verlag und Anbieter von juristischen Informationsdatenbanken. Bei dem Namen handelt es sich um eine Abkürzung für „Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland“.
Entstehung
Im Jahre 1973 beschloss die Bundesregierung, ein praktisch nutzbares computergestütztes Rechtsinformationssystems zu entwickeln und aufzubauen. Der Aufbau des Rechtsinformationssystems wurde 1984 abgeschlossen. Im Jahr 1985 wurde das bisher beim Bundesministerium der Justiz geführte System aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken überführt. Im Laufe der Jahre reduzierte der Bund seine Anteile an juris, er hält aber bis heute die Mehrheit der Anteile mit 50,01%. 45,33% gehören dem niederländischen Verlag N.V. Sdu v/h Staatsdrukkerij/-Uitgeverij.
Aufgaben
Über die juris GmbH will der Bund seine verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften zu dokumentieren und offen zu legen. Um die Neutralität des Informationsangebots zu sichern und um ein Höchstmaß an Qualität, Objektivität, Vollständigkeit und Aktualität zu wahren, obliegen Auswahl und dokumentarische Erschließung der juristisch relevanten Daten für die juris-Datenbanken Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsregelungen grundsätzlich dem BVerfG und den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes (BGH, BVerwG, BAG, BSG, BFH). Für Aufbau und Aktualisierung der Datenbank Bundesrecht (Gesetze und Verordnungen) zeichnet das Bundesministerium der Justiz verantwortlich. Die juris GmbH ist Marktführer auf dem deutschen Markt für elektronische Rechtsinformationen und ermöglicht einen schnellen und zielgerichteten Zugriff auf ein umfangreiches Informationsangebot.
Das Datenbankangebot der juris GmbH, auf das der Zugriff mit der Retrievalsoftware "juris Web" auch über das Internet weltweit möglich ist, wächst ständig. Neben den o.g. Fachdatenbanken stehen weitere Datenbanken zur Verfügung. Der Abruf von Daten ist kostenpflichtig. Allerdings werden viele Gesetzestexte für den privaten Gebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt, zum Beispiel Vorlage:Zitat de § Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Weblinks
- juris GmbH
- Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit juris)
- JuraWiki: juris