Maat (Dienstgrad)
Maat (von niederdeutsch Mat) ist ein Dienstgrad in der Schifffahrt. Der Begriff wurde früher auch in der Handelsmarine benutzt, existiert heute aber nur noch beim Militär.
Deutsche Marine
Deutsche Marine, Maat | |
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Rangabzeichen links Ärmelabzeichen, rechts Schulterstück | |
Dienstgradgruppe | Unteroffiziere ohne Portepee |
NATO-Rangcode | OR-5 |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Unteroffizier |
Dienstgrad Marine | Maat |
Abkürzung (in Listen) | Mat |
Besoldungsgruppe | A5 nach BBesO |
Der Maat (Abk. bleibt Maat, in Listen MT) ist in Deutschland ein Soldat im niedrigsten Unteroffizierdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine. In der Laufbahngruppe der Maate gibt es nur zwei Dienstgrade, den Maat und den Obermaat. In den anderen Teilstreitkräften (Heer, Luftwaffe) heißt dieser Dienstgrad Unteroffizier.
Angehörige der Laufbahngruppe der Offiziere durchlaufen diesen Dienstgrad als Seekadett. Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften Befehle erteilen.
Die mündliche Anrede lautet Herr Maat, in der weiblichen Form Frau Maat. In der Deutschen Marine wie auch in den Marinen der angelsächsischen Länder ist es zudem jedoch traditionell gebräuchlich, dass Soldaten in diesem Dienstgrad von dienstgradhöheren Soldaten ohne die Dienstgradbezeichnung angesprochen werden, also z. B. Herr Müller anstelle von Herr (Dienstgrad).
Unteroffizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[1] | Höherer Dienstgrad[1] | |
Oberstabsgefreiter | Maat (Seekadett) |
Obermaat |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Zivile Schifffahrt
In der deutschen zivilen Schifffahrt ist die Bezeichnung "Maat" heute nicht mehr gebräuchlich. Früher bezeichnete der Begriff einen Gehilfen, z. B. bei einem Steuermann oder einem Koch (Kochsmaat). Er war in der Bordshierarchie oberhalb der einfachen Mannschaftsränge und unterhalb der Schiffsoffiziere angesiedelt.
- ↑ a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).