Die Frankfurter Nationalversammlung war das erste, frei gewählte Parlament für ganz Deutschland, das von 1848-1849 in der Frankfurter Paulskirche tagte. Die Versammlung schuf eine demokratische Verfassung, die zwar nicht zum Tragen kam, aber dennoch Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung und das bundesdeutsche Grundgesetz wurde.
Geschichte
Soziale Spannungen und die reaktionäre Politik der meisten europäischen Mächte führten 1848 in fast ganz Europa zu revolutionären Unruhen. In Teilen des österreichischen Kaiserreiches und in Italien kam es zu blutigen Aufständen. Auslöser und erster Höhepunkt dieser Ereignisse war die Februarrevolution in Frankreich, die König Louis Philippe ins englische Exil trieb und die Ausrufung der Zweiten Republik zur Folge hatte.
Die Meldungen vom geglückten Umsturz in Frankreich fachten auch in Deutschland die revolutionäre Stimmung an. Bürger und liberale Politiker forderten u.a. die deutsche Einheit, eine Verfassung, die Aufhebung der Pressezensur und ein gesamtdeutsches Parlament. Am 5. März 1848 trafen sich einige reformwillige Politiker und Abgeordnete einzelner Landtage in Heidelberg, um die Zukunft Deutschlands zu erörtern. Sie beschlossen die Gründung eines Vorparlaments, das Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung vorbereiten sollte. Das Vorparlament tagte vom 31. März bis zum 3. April in Frankfurt.
In der Zwischenzeit wurden zahlreiche konservative Regierungen gestürzt und durch liberale Kräfte ersetzt. Im März kam es in Preußen zu Aufständen, worauf sich König Friedrich Wilhelm IV. zu Zugeständnissen entschloss. U. a. sollte die Pressefreiheit wieder eingeführt und eine deutsche Verfassung ausgearbeitet werden. Die Berliner Bevölkerung, die dem König danken wollte, wurde jedoch vom preußischen Militär unter Beschuss genommen, worauf es zu blutigen Barrikadenkämpfen kam (siehe Märzrevolution).
Am 19. März 1848 ließ der König alle Soldaten aus Berlin abziehen. Kurze Zeit später beschloss der Vereinigte Landtag (Zusammenkunft der acht preußischen Provinziallandtage) die Durchführung freier Wahlen zur Nationalversammlung, die schließlich am 1. Mai durchgeführt wurden.
Am 18. Mai kam es zur ersten Sitzung der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt. Es wurden insgesamt 350 Abgeordnete gewählt. Heinrich von Gagern ernannte man zum Präsidenten des Parlaments.
Aufgaben und Probleme
Die Hauptaufgaben der Nationalversammlung waren die Ausarbeitung einer Verfassung und die Einheit Deutschlands.
Aber schon zu Beginn gab es Hindernisse und Probleme. Die einflussreichen europäischen Mächte Frankreich und Russland verweigerten dem Parlament ihre Anerkennung, da sie kein Interesse an einer deutschen Einigung hatten. Zudem basierte die Versammlung auf keiner Verfassung und war somit auch sehr unbeständig.
Die Abgeordneten selber teilten sich in zwei Lager auf, die in den entscheidenden Fragen uneins waren. Die konservativen Kräfte befürworten die Bildung einer Erbmonarchie, die unter der Führung von Preußen oder Österreich stehen sollte. Ihre politischen Gegner strebten hingegen die Gründung einer Republik an.
Zu der Frage welche Gebiete denn nun zu Deutschland gehörten, gab es ebenfalls Auseinandersetzungen. Die Abgeordneten erklärten, entgegen aller tschechischen Bemühungen, Böhmen und Mähren als ein Teil des Deutschen Bundes. Ebenfalls wurde die Eingliederung der Provinz Posen beschlossen, wodurch man der ansässigen polnischen Bevölkerung natürlich vor den Kopf stieß.
Das auf ewig ungeteilte Gebiet Schleswig-Holstein wurde zum Teil von Dänemark beansprucht, worauf es zum Krieg zwischen dem Deutschen Bund und Dänemark kam. Am 26. August vereinbarten die beiden verfeindeten Mächte in schwedischen Malmö einen Waffenstillstand, in dem man den Abzug aller Soldaten aus Schleswig-Holstein beschloss und das Land unter eine gemeinsame Verwaltung stellte. Als die Frankfurter Abgeordneten im September des Jahres 1848 den Vertrag von Malmö annahmen, riefen einige Deutsch-Nationale zum Sturm auf die Paulskirche auf. Die Ordnung konnte erst wieder durch den Einsatz preußischer und österreichischer Truppen hergestellt werden.
Auflösung
Bei der Frage zur Einheit Deutschlands unterschied man zwei Lösungen. Die kleindeutsche Variante sah vor, dass sich Deutschland ohne Österreich zusammenschließen sollte, um sich somit nicht der Probleme des Vielvölkerstaates anzunehmen. Die Großdeutsche Lösung hingegen befürworteten die Einbeziehung Österreichs. Man nahm sogar eine Teilung Österreichs in Kauf, in dem man die Gebiete unterschied, die von Deutschen und von anderen Volksgruppen besiedelt waren.
Der österreichische Kaiser war natürlich gegen eine Spaltung seines Staates. Also erwählten die Abgeordneten der Nationalversammlung in der Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum zukünftigen Kaiser eines geeinten Deutschlands ohne Österreich. Die somit betriebene Reichseinigung von unten scheiterte jedoch, als der König am 18. April 1849 die ihm angetragene Würde mit der Begründung ablehnte, dass er die „Krone aus der Gosse“ nicht akzeptieren könne. Damit war die Deutsche Revolution entgültig gescheitert.
Am 5. April zogen alle österreichischen Abgeordneten aus Frankfurt ab. Am 14. Mai legten dann auch die Preußen ihre Mandate nieder. Die von Heinrich von Gagern geforderten Neuwahlen fanden nicht statt, so dass die Nationalversammlung immer weiter geschwächt wurde. In der Folgezeit verließen fast alle rechten Abgeordneten das Parlament. Die verbliebenen linken Kräfte beschlossen am 31. Mai ein neues Parlament in Stuttgart zu gründen, um somit dem Einflussbereich Preußens zu entgehen. Die Frankfurter Nationalversammlung war hiermit aufgelöst. Das unerwünschte Stuttgarter Rumpfparlament wurde am 18. Juni durch württembergische Soldaten geräumt.