Eine Landesstudierendenvertretung ist in Deutschland ein Zusammenschluss von Studierendenvertretungen in einem Bundesland zur Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber Landesregierung und -gesetzgeber. In einigen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen) sind diese Vertretungen im Landeshochschulgesetz verbindlich festgeschrieben; Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sehen ferner die Möglichkeit ihrer Bildung vor. In den übrigen Bundesländern bestehen diese Zusammenschlüsse auf freiwilliger Grundlage.
In den westdeutschen Bundesländern werden diese Zusammenschlüsse traditionell als Landes-ASten-Konferenz (LAK) oder -Treffen (LAT) bezeichnet.
Zusammenschlüsse von Studierendenschaften auf Landesebene
- Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK Bayern)
- LandesAStenKonferenz Baden-Württemberg (LAK BaWü)
- Landes-Asten-Konferenz Berlin (LAK Berlin)
- Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe)
- LandesAStenKonferenz Bremen (LAK Bremen)
- Landes-Asten-Konferenz Hamburg (LAK Hamburg)
- LandesAstenKonferenz Hessen (LAK Hessen)
- Landeskonferenz der Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommern (LKS MV)
- Landes ASten Konferenz Niedersachsen (LAK Niedersachsen)
- Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen (LAT NRW)
- LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz (LAK Rheinland-Pfalz)
- Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
- Konferenz der Studierendenschaften in Sachsen-Anhalt (KSSA)
- Landes-ASten-Konferenz Schleswig-Holstein (LAK SH)
- Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS)
Landesweite Zusammenschlüsse von Fachreferaten
In Nordrhein-Westfalen haben sich zudem die AusländerInnen- und Internationalismusreferate zusammengeschlossen, um im Bereich Ausländerstudium und ausländische Studierende zu kooperieren und landespolitische Absprachen zu treffen.