Volk
Ein Volk ist - unter unterschiedlichen Aspekten betrachtet - eine Gruppe von Menschen, die eine Einheit bilden auf Grund von:
- einer gemeinsamen Herkunft und Geschichte - gemeinsamen Traditionen und Bräuchen - relative Homogenität durch Heirat untereinander - Sie sprechen meistens, bis auf einige wenige Ausnahmen, eine gemeinsame (nicht zwangsläufig "eigene") Sprache: Liste von Sprachen, Sprachfamilien - Sie bewohnen häufig (aber nicht immer) ein klar abgegrenztes Gebiet oder stammen von einem solchen - die Mitglieder identifizieren sich als Angehörige dieses Volkes Die Soziologie behandelt den Themenkreis vorzugsweise unter Gesellschaft (auch Gemeinschaft), die Politikwissenschaft unter Nation.
Die Abgrenzung zum Volksstamm (einer Untereinheit eines Volkes) ist fließend. Ebenso fließend ist aber die Abgrenzung einzelner Völker untereinander. Denn an (konstruierbaren) klaren Grenzen einzelner Völker kommt es zwangsläufig zu Austauschprozessen genetischer, sprachlicher, religiöser und kultureller Art.
Im Unterschied zum Volk schließt eine Nation die Menschen auf Grund politischer Aktionen zusammen. Nationalstaaten, die sich primär als Staat eines Volkes verstehen, also homogene Nationalstaaten sind, Beispiel "Polen", werden in aller Regel von inneren Unruhen weniger heimgesucht, als inhomogene Vielvölkerstaaten, Beispiel: "Rußland", wo Nationalitätenstreitigkeiten eher die Regel sind.
Der Begriff Volk (vgl. althochdt.: folc viele) bezeichnet eine Masse von Leuten, die durch ein Merkmal verbunden sind (z. B. "Fußvolk"), früh aber auch eine durch gemeinsame Abstammung, Sprache, Kultur und ggf. Geschichte verbundene große Gemeinschaft von Menschen (Menschenmenge, Leute (siehe: Masse (Soziologie)). Die Menschen eines Volkes können Bürger unterschiedlicher Staaten sein (s. Staatsangehörigkeit), z.B. die Schweizer, die die Staatsangehörigkeit der einzelnen Kantone haben, oder die Dänen, die die dänische, deutsche oder grönländische Staatsangehörigkeit haben mögen.
Ebenfalls kann die Bevölkerung(en) eines Landes, eines Staates, aus Menschen verschiedener Völker bestehen (siehe: multikulturelle Staaten oder Vielvölkerstaaten.
Der staatsrechtliche Begriff Staatsvolk bezieht sich dagegen nur auf das Volk im (gemeinsamen) Staate, Beispiel: Türken mit türkischer Staatsangehörigkeit und Türken ohne türkische Staatsangehörigkeit. Letztere gehören zwar weiterhin zum türkischen Volk, aber nicht mehr zum Staatsvolk der Türkei. - Zur "Volksherrschaft" siehe die "Demokratie".
Umgangssprachlich ist die Bedeutung von "Volk" sehr variabel:
- die mittlere und untere Bevölkerungsschicht (aus dem einfachen Volk, dem Volk auf's Maul geschaut) - in der Fachsprache eine größere in Form einer Gemeinschaft lebende Gruppe bestimmter Insekten (ein Volk Bienen) - in der Jägersprache eine Familie von Rebhühnern
Literatur
- Henning Eichberg: The People of Democracy, Århus 2004, ISBN 87-7955-292-7 [1]