Exklave

außerhalb des Hauptterritoriums liegendes Gebiet
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Eine Exklave (v. französ.: exclaver aus lat.: ex aus; clavis Schlüssel) ist

1. ein von fremdem Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines Staatsgebiets.

Ein Beispiel dafür ist die russische Exklave Kaliningrad (Königsberg). Es gibt es eine mehr oder weniger strikte Auslegung, was die Trennung zwischen den beiden Staatsgebieten betrifft. So wird manchmal argumentiert, dass bei Kontaktmöglichkeit über das Meer o.ä. keine Exklave vorliegt.

Der Unterschied ist meist eher nebensächlich: Kaliningrad ist aus russischer Sicht eine Exklave; das Gebiet liegt außerhalb Russlands. Sobald Polen und Litauen im Rahmen der EU-Osterweiterung zur EU gehören, handelt es sich auch um eine Enklave, also um fremdes Staatsgebiet, das von dem Territorium der EU umschlossen wird. Aus Sicht eines (unbeteiligten) dritten Staates hängt es letztlich vom Textzusammenhang ab, ob man in diesem Beispiel Kaliningrad als Abspaltung Russlands oder als Einsprengsel in die Europäische Union betrachten will.

Da Exklaven eines Staates in den meisten Fällen auch Enklaven in einem anderen Staat sind (sofern sie sich nicht im Grenzgebiet zwischen zwei Staaten befinden), kommt es hier häufig zu Begriffsverwirrungen. Umgekehrt gibt es Enklaven (z.B. den Vatikan als souveränen Staat), die keine Exklaven sind, da die Enklave selbt das gesamte Staatsgebiet umfasst.

siehe auch Enklave


2. in der Biologie ein kleineres, vom Hauptverbreitungsgebiet isoliertes Areal einer Tier oder Pflanzenart.