Die Republik Österreich hat den Wachkörper Bundespolizei als einen bewaffneten, teilweise uniformierten und nach militärischen Muster organisierten zivilen Wachkörper eingerichtet. Er ist den Sicherheitsbehörden (z. B. einer Bundespolizeidirektion oder Bezirksverwaltungsbehörde) zur Verrichtung des Exekutivdienstes beigegeben oder unterstellt. Der Wachkörper Bundespolizei ist somit selbst keine Behörde, sondern der vor allen auch im Außendienst operative Hilfsapparat einer Sicherheitsbehörde. Er sorgt für die öffentlich sichtbare Präsenz der Sicherheitsbehörden.
Der Personalstand der Bundespolizei beträgt ca. 20.000 Beamte, welche auf ca. 1.000 Dienststellen ihren Dienst versehen.
Die sogenannte "Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie", korrekt gesagt von Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps und der Bundesgendarmerie, die am 1. Juli 2005 erfolgte, ist - nur, aber immerhin - eine Reform des Exekutivdienstes. Der Wachkörper Bundespolizei übernimmt, die Aufgaben der eben genannten, vorher bestehenden Wachkörper.
Kontakt |
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Österreichweite Telefonnummern
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Landespolizeikommando Burgenland
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Organisation der Sicherheitsbehörden
- Bundesministerium für Inneres (BMI)
- Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II des BMI)
- Sicherheitsdirektionen (1 pro Bundesland)
- Bundespolizeidirektionen (1 pro Statutarstadt)
- Bezirkshauptmannschaften (1 pro politischem Bezirk)
- Sicherheitsdirektionen (1 pro Bundesland)
- Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II des BMI)
Organisation des Wachkörpers Bundespolizei
Er ist den Sicherheitsbehörden beigegeben bzw. unterstellt
- Bereichsstellvertreter der Abt. II/1 und II/2 der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (bildet ein inoffizielles Bundespolizekommando)
- Landespolizeikommanden (1 pro Bundesland)
- Stadtpolizeikommanden (1 pro Statutarstadt und 14 in Wien)
- Bezirkspolizeikommanden (1 pro politischem Bezirk)
- Polizeiinspektionen (mehr als 1000 in ganz Österreich)
- Bezirkspolizeikommanden (1 pro politischem Bezirk)
- Stadtpolizeikommanden (1 pro Statutarstadt und 14 in Wien)
- Landespolizeikommanden (1 pro Bundesland)
Exekutivdienst
Für die Sicherheitsbehörden versehen als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Angehörige folgender Einrichtungen den Exekutivdienst:
- Wachkörper Bundespolizei
- Gemeindewachen
- Rechtskundiger Dienst, soweit deren Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind
Exekutivorgane der Sicherheitsbehörden
Jede organisatorische Einzeit, wie z. B. eine Bundespolizeidirektion, hat jeweils Beamte der Sicherheitsverwaltung und des Wachkörpers Bundespolizei. Charakteristisch für Exekutivorgane ist, dass sie unter den Voraussetzungen, die das Waffengebrauchsgesetz 1969 normiert (z. B. Vereitlung von Fluchtversuchen hochgradig gefährlicher Verbrecher), die Waffe verwenden dürfen.
Befugnisse der Exekutivorgane
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind befugt, Auskünfte zu verlangen; die Identität eines Menschen festzustellen; Wegweisungen (auch bei Gewalt in Wohnungen) durchzuführen; Grundstücke zu betreten und zu durchsuchen (soweit dies zur Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht unerlässlich ist); Personen, die festgenommen wurden, zu durchsuchen; Personen im Rahmen von Großveranstaltungen zu durchsuchen; Sachen sicherzustellen; Sachen in Anspruch zu nehmen (z.B. Kraftfahrzeuge von unbeteiligten Dritten zur Verfolgung eines gefährlichen Flüchtigen).
Wachkörper Bundespolizei
Ausbildung
Bildungszentren der Sicherheitsexekutvive |
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Bildungszentrum Burgenland
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Bildungszentrum Kärnten
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Bildungszentren Niederösterreich
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Bildungszentrum Oberösterreich
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Bildungszentrum Salzburg
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Bildungszentrum Steiermark
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Bildungszentrum Tirol
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Bildungszentrum Vorarlberg
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Bildungszentrum Wien
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Für die Aus- und Fortbildung wurde im Bereich des Innenministeriums die Sicherheitsakademie (SIAK) eingerichtet. Zur direkten Ausbildung des Exekutivbediensteten wurden in den Bundesländern 10 Bildungszentren der Sicherheitsexekutive (BZS) errichtet.
Aufnahme
Aufnahmeverfahren
Interessenten für die Aufnahme in den Polizeidienst müssen folgende Grundvoraussetzungen erbringen:
- österreichische Staatsbürgerschaft
- Unbescholtenheit (insbesondere keine gerichtlichen Vorstrafen, keine Führerscheinabnahmen, keine Verwaltungsübertretungen wegen Fahrerflucht)
- Alter zwischen 18 und 30 Jahren
- Mindestgröße: 168cm für männliche bzw. 163 cm für weibliche Bewerber
- abgeleisteter Präsenzdienst (männliche Bewerber)
- Körpergewicht:
Bei der Bewertung des von Körpergrösse und Körperbau abhängigen Körpergewichts wird zur Bewertung der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen, der im Bereich von 18 – 25 Kilogramm pro Quadratmeter liegen muss.
Jeder Interessent, der die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Polizeidienst erfüllt, hat die Möglichkeit sich zu bewerben. Die Bewerbung ist jedoch nur dann gültig, wenn sie innerhalb der jeweiligen offiziellen Ausschreibungsfrist erfolgt. Dem Bewerbungsgesuch sind anzuschließen
- Lebenslauf (handschriftlich)
- Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde
- Nachweis des abgeleisteten Grundwehrdienstes
- Sicherheitserklärung
- Nachweis der Lenkberechtigung
Die schriftliche Aufnahmeprüfung setzt sich zusammen aus
- einer Überprüfung der Rechtschreibung (Diktat)
- einem Grammatiktest
- einem Intelligenztest
- einem Persönlichkeitsfragebogen
Die Dauer des schriftlichen Aufnahmetests beträgt ca. 4 1/2 Stunden. Nach Auswertung des schriftlichen Tests, welche durch das Bundesministerium für Inneres erfolgt, werden die Bewerber nach Ihrem Testergebnis gereiht. Im Falle der positiven Absolvierung erfolgt die Einteilung der Bewerber zur ärztlichen Untersuchung.
Ärztliche Untersuchung
Bei einer ca. 5-stündigen ärztlichen Untersuchung wird die Exekutivdiensttauglichkeit der Bewerber durch einen Amtsarzt festgestellt. Die Untersuchung umfaßt ua. die Abnahme einer Harn- und Blutprobe, Überprüfung diverser Befunde, Überprüfung der Körpergröße und des Gewichts, Ergometrie, sowie ein Seh- und Hörtest, Lungenröntgen, HIV-Test, Persönlichkeitstest. Bei Frauen ist zusätzlich ein fachärztlich - gynäkologischer Befund sowie ein Schwangerschaftstest beizubringen.
Medizinischen Bewegungskoordinationstest (MBKT)
- Frauen : 7 Liegestütze
- Männer : 10 Liegestütze
- Parcours: Ein zuvor erklärter Parcours ist in einer Zeit von max. 40 Sekunden fehlerfrei zu durchlaufen.
Aufnahmegespräch (Exploration)
Nach Absolvierung des Aufnahmeverfahrens werden alle Bewerber nach der von ihnen erreichten Punkteanzahl, resultierend aus Aufnahmeprüfung und Exploration, gereiht. Die Aufnahmequote ist immer von den zur Verfügung stehenden freien Planstellen abhängig. Das bedeutet, dass nur jene Bewerber aufgenommen werden, die im Rahmen des Auswahlverfahrens eine möglichst hohe Punkteanzahl erreicht haben. Mit Beginn eines Ausbildungskurses werden die Bewerber/Bewerberinnen auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe E2c - "Aspirant" dem jeweiligen Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive zur Absolvierung der Grundausbildung zugewiesen.
Innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Ausbildung, erfolgt die Angelobung der neuen Exekutivbediensteten. Die Angelobungsformel lautet:
"Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde."'
Grundausbildung
Derzeit laufende Ausschreibungen für Grundausbildungslehrgänge |
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Bildungszentrum Wien
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Die Grundausbildung besteht aus drei Abschnitten:
- Basisteil (5 Monate): Theoretische Ausbildung
Im Basisteil wird den Ausbildungsteilnehmern (Aspiranten) rechtstheoretisches Basiswissen sowie einsatztaktische und -technische Grundfertigkeiten vermittelt. Die Lerninhalte sind so angelegt, dass sich anschließende Ausbildungsteile gedanklich und praktisch anknüpfen lassen. Der erste Ausbildungsteil ermöglicht, die Erfahrungen im anschließenden Praktikum zu verarbeiten und exekutives Handeln einzuordnen.
- Praktikum (2 Monate): Praktische Ausbildung am Wachzimmer
Die Ausbildung im Praktikum ergänzt die Inhalte des Basisteils und ist zugleich besonderer Bestandteil der Grundausbildung. Beamte des exekutiven Außendienstes begleiten die Aspiranten, ermöglichen ihnen Erfahrungen im exekutiven Einschreiten und machen sie mit der Organisation und den Organisationsabläufen vertraut. Die Aspiranten lernen dadurch das breite Spektrum des praktischen Exekutivdienstes kennen.
- Hauptteil (14 Monate): Theoretische Ausbildung im Bildungszentrum
Der Hauptteil sensibilisiert die Aspiranten für jene Rechtsmaterien, die für das Einschreiten der Exekutive bedeutend sind. Die Aspiranten lernen die Intention des Gesetzgebers kennen und Gesetze und Verordnungen ihrer Bedeutung nach zu erfassen. Darüber hinaus werden einsatztaktische und -technische Instrumentarien vermittelt.
Bereits während der Ausbildung können Schüler zu Dienstversehungen z. B. bei Großveranstaltungen herangezogen werden.
- Abschluss der Grundausbildung
Zum Abschluss der Grundausbildung wird in einer kommissionellen Dienstprüfung das Wissen der Aspiranten getestet. Das Bestehen dieser Prüfung beendet die Grundausbildung. Der fertig ausgebildete Polizist erhält die Verwendungsbezeichnung „Inspektor" (Verwendungsgruppe E2b).
Weiterführende Ausbildung
Je nach Personalbedarf besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung:
Ausbildung zum Dienstführenden Beamten ("Chargen"), Verwendungsgruppe E2a
- Verwendungsmöglichkeiten: z.B. Inspektionskommandant, Sachbearbeiter
- Erfordernisse: nach mindestens 5-jähriger Dienstzeit als E2b
- Kursdauer: 6 Monate
Ausbildung zum Leitenden Beamten ("Offizier"), Verwendungsgruppe E1
- Verwendungsmöglichkeiten: z.B. Stadt- bzw. Bezirkspolizeikommandant, Landespolizeikommandant
- Erfordernisse: nach mindestens 1-jähriger Dienstzeit mit Matura bzw. B-Matura, oder 3-jähriger Dienstzeit ohne Matura als Dienstführender Beamter
- Kursdauer: 2 Jahre
Ausbildung zum Kriminalbeamten
- Verwendungsmöglichkeiten: E2a--> z.B. Gruppenführer, E1--> z.B. Leiter eines Landeskriminalamtes
- Erfordernisse: nach mindestens 4-jähriger Dienstzeit als E2b
- Kursdauer: 2 Jahre
Dienstbetrieb
Der Dienstbetrieb unterscheiden sich je nach Aufgabenbereich der Dienststelle. Der Großteil der Dienststellen, welche als Polizeiinspektionen (PI) bezeichnet werden, sind mit dem sicherheitspolizeilichem Exekutivdienst betraut. Dazu gehören unter anderem:
- Streifen- und Überwachungsdienst
- Gefahrenabwehr
- Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, d.h., sind Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor, so trifft die Sicherheitsbehörden die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht. Wenn Grund zur Annahme einer solchen Gefährdung besteht, sind die Exekutivbediensteten verpflichtet festzustellen, ob diese auch tatsächlich besteht und haben bejahendenfalls die Gefahr abzuwehren, wobei sie auch Rettung und Feuerwehr zur Hilfe ziehen können
Außerdem werden auf den PI die Strafrechtsdelikte, welche in den Bereich der Kleinkriminalität fallen (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung) bearbeitet. Weiters gehören zu den Aufgaben eines EB in einer Polizeiinspektion die Auskunftserteilung, Aufnahme von Verkehrsunfällen, Hilfeleistungen jeder Art usw.
Beamte der jeweiligen Landesverkehrsabteilung sind mit Aufgaben der Überwachung und Lotsung des Verkehrs, Lotsungen allgemein, Schwerpunktkontrollen (Planquadrate) und Großveranstaltungen (Zu- und Abfahrtsregelungen) betraut.
Bei der See- und Strompolizei stehen die Überwachung des Motorboot- und Schiffsverkehrs, Fischerkontrollen und Hilfeleistungen auf den größeren Gewässeren Österreichs im Mittelpunkt.
Die Beamten von Diensthundeeinheit isind zuständig für den Streifendienst mit Hund, Suchtgift-, Sprengstoff- und Fährtensuche, Großveranstaltungen und die Durchsuchung von Fahrzeugen und Gebäuden. Sie verrichten auf eigenen Diensthundeinspektionen Dienst.
Den Beamten von Einsatz- und Sondereinheiten wie z.B. der WEGA oder Kranich, obliegen alle Amtshandlungen mit höherem Gefährdungsgrad und Spezialeinsätze (Zugriff in Sonderlagen, Personenschutz, Präzisionsschützen, Sprengbefugte, Flugbeobachter, Einsatzschwimmer), soweit dies nicht in den Zuständigkeitsbereich des Einsatzkommandos (EKO) COBRA fällt.
Charakteristisch für den Dienst in der Bundespolizei ist neben Uniform und Bewaffnung auch der Dienst zu Tag- und Nachtzeiten und an Wochenenden und Feiertagen, der vor allem von den Eingeteilten Beamten verrichtet wird.
Verwendungsbezeichnungen
Jeder Polizist trägt den Amtstitel Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich trägt er noch eine Verwendungsbezeichnung. Die Verwendungsbezeichnungen kann man bei den uniformierten Polizisten an Hand der Distinktionen erkennen. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen:
Eingeteilte Beamte
- Aspirant
- Inspektor
- Revierinspektor (nach 6 Dienstjahren. Nach positiver amtsärztlicher Untersuchung erfolgt außerdem die Überstellung in das definitive Dienstverhältnis)
- Gruppeninspektor/E2b (ab Erreichen der Gehaltsstufe 12)
Dienstführende Beamte
- Gruppeninspektor
- Bezirksinspektor
- Abteilungsinspektor
- Kontrollinspektor
- Chefinspektor (FGr.6)
- Chefinspektor (FGr. 7)
Leitende Beamte
- Leutnant (in der Ausbildung zum leitenden Beamten)
- Oberleutnant
- Hauptmann
- Major
- Oberstleutnant
- Oberst
- Brigadier
- Generalmajor
- General
Weibliche Beamte führen, soweit sprachlich möglich, die Verwendungsbezeichnungen in weiblicher Form (z.B. Revierinspektorin oder Oberleutnantin, aber es ist nicht üblich, dass die Bezeichnung Hauptfrau verwendet wird, auch wenn dies nach Artikel 7 Absatz 3 B-VG eigentlich erlaubt ist!)
Uniformen, Waffen und Gerät
Uniformen
Im Dienst wird die Exekutivdienstuniform (EU) getragen. Diese besteht aus:
- wahlweise Halbschuhe, Einsatzschuhe, Einsatzstiefel (witterungs- und einsatzbedingt)
- schwarze Socken/Strumpfhose
- Mehrzweckhose
- Hosengürtel
- Kurzarmleibchen als Unterhemd
- Uniformhemd, -bluse (Langarm: blau, Kurzarm: hellgrau) oder Rollkragenpullover bzw. Wollpullover (witterungsbedingt)
- Krawatte (witterungs- und einsatzbedingt)
- Schulterklappendistinktionen auf Hemd und Jacke
- Mehrzweckjacke oder Einsatzjacke (witterungs- und einsatzbedingt)
- Tellerkappe weiß oder Barett (einsatzbedingt) oder Winterkappe (witterungsbedingt)
Die für festliche Anlässe geschaffene, aber von E1-Beamten auch im regulären Dienst getragene, Repräsentationsuniform (RU) besteht aus
- Halbschuhe
- schwarze Strümpfe, Strumpfhose, Socken
- Uniformhose
- Hosengürtel
- Kurzarmleibchen als Unterhemd
- Uniformhemd, -bluse (Langarm)
- Schulterklappendistinktionen auf Hemd
- Krawatte
- Uniformrock
- Kragendistinktionen auf Uniformrock
- Tellerkappe blau
Bei Arbeitsdiensten (z.B. Aufstellen von Tretgittern) wird üblicherweise ein grüner Overall getragen.
Von den Sondereinheiten der Bundespolizei (z.B. Diensthundeführer = DHF und WEGA) wird eine gesonderte Uniform getragen. Diese besteht aus
- Einsatzstiefel
- schwarze Socken
- Kurzarmleibchen als Unterhemd
- Overall (DHF: grau, WEGA: schwarz)
- Schulterklappendistinktionen auf Overall und Jacke
- Einsatzjacke (witterungsbedingt)
- Barret (DHF: grün, WEGA: rot)
Dienstwaffen und Dienstbehelfe
Als Dienstwaffen und Dienstbehelfe, steht einem auf einer herkömmlichen Polizeiinspektion Dienst versehenden EB folgendes zur Verfügung:
- Pistole GLOCK 17, samt Halfter
- Reservemagazin, samt Halfter
- Pfefferspray, samt Halfter
- Handschellen, samt Tasche
- Multifunktionswerkzeug "Leatherman"
- Mehrzweckgurt
Im ländlichen Bereich führen Polizisten teilweise am Funkwagen die 9mm-Version des STEYR AUG (ArmeeUniversalGewehr) mit, genannt MP 88. Insbesondere Spezialeinheiten steht darüber hinaus das Sturmgewehr 77, eine (weitere Variationen des Steyr AUG) mit kurzem Lauf, das Präzisionsgewehr SSG 69 (auch Subsonic oder mit Nachausrüstung) sowie die Granatpistole MZP 1 von Heckler & Koch zur Verfügung. Weiters sind Tränengaswurfkörper, Ablenkgranaten mit Blitz- und Knalleffekten sowie Tonfa-Schlagstöcke je nach Einsatzumständen in Verwendung.
Gerät
Streifenwagen verschiedener Hersteller und Typen sind bei der Polizei in Verwendung. Darin sind beispielsweise als Standardausrüstung vorhanden:
- Funkgerät
- ELS (Einsatzleitsystem)
- Ausrüstungskoffer (Werkzeug, Taschenlampe, UV-Lampe, Handfesseln, Fußfesseln usw.)
- Formularkoffer
- Sperrketten (Vorrichtungen mit Spitzen zum Ablassen der Reifenluft von überfahrenden Kraftfahrzeugen)
- Alkomat
- Anhaltekelle
Der Einsatzeinheit Kranich auf dem Wiener Flughafen Wien-Schwecht steht darüber hinaus ein Pandur-Radpanzer zur Verfügung.
Bei der Flugpolizei (siehe unten) sind derzeit Hubschrauber der Marken Bell und Ecureuil im Einsatz.
Je nach Bedarf sind Einsatzstöcke (Tonfa), Schutzschilde, Schutzhelme, Schutzschilde aus Panzerglas und Schnellbinder („Handschellen“ aus Plastik für Großveranstaltungen) im Einsatz.
Kriminaldienst
Die 6-monatige Ausbildung für den Kriminaldienst kann nach mindestens 4-jähriger Dienstzeit als (uniformierter) Polizeibeamter beginnen. Nach Abschluss wird der Beamte einer im Kriminaldienst tätigen Dienststelle zugewiesen und versieht Dienst in Zivilkleidung und zivilem Dienstwagen, ist aber freilich mit Dienstwaffen und Dienstbehelfen (z.B. Handschellen) ausgestattet.
Der Kriminaldienst ist zuständig für die Ermittlung von Strafdelikten, also gerichtlich strafbaren Tatbeständen, im Schwerkriminalitätsbereich, die sich grob in folgende Gruppen gliedern lassen:
- Delikte gegen Leib und Leben (z.B. Mord)
- Delikte gegen fremdes Vermögen (z.B. schwerer Diebstahl, Raub, schwerer Betrug, Veruntreuung)
- Delikte gegen die Sittlichkeit (z.B. Vergewaltigung)
- Fälschungsdelikte (z.B. Urkundenfälschung, Geldfälschung)
Kriminalbeamten wirken also bei der gerichtlichen Strafverfolgung (siehe unten) als exekutive Organe, die von der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter zur operativen Ermittlung herangezogen werden können.
Bezüglich ihrer Dienstgrade unterschieden sich im Kriminaldienst stehende Beamte grundsätzlich nicht von uniformierten Polizisten – entgegen einer teilweise auch durch TV-Serien verbreiteten Meinung gibt es keine „Kommissare“ (Kommissar = ein Dienstgrad der Deutschen Polizei) in Österreich.
Sonstiges
Vollständigkeitshalber sei angeführt, dass im Bereich des Innenministeriums die Flugpolizei besteht, welche jedoch nicht dem Wachkörper Bundespolizei angehört.
Ebenfalls direkt im Innenministerium ist das Einsatzkommando (EKO) COBRA installiert.
Rechtliche Stellung
An Polizisten werden durch das Strafgesetzbuch besondere Maßstäbe angelegt. Sie sind die einzige Berufsgruppe für die der Gesetzgeber besonders strenge "Verhaltensregeln" anlegt. Zusätzlich ist der Polizist einem Disziplinarrecht unterworfen, nach welchem er, bei Dienstpflichtverletzungen noch gesondert belangt werden kann. Die Abschreckung als Polizist also strafbare Handlungen zu begehen ist so hoch wie in fast keinem anderen Beruf. Oft jedoch werden Polizisten oder der Polizei rassistische oder sonstige verwerfliche Motive für Amtshandlungen vorgeworfen. Werden Polizisten angeklagt und freigesprochen wird manchmal eine polizeifreundliche Justiz unterstellt und die Unabhängikeit der Gerichte in Zweifel gezogen.
Das Strafrecht schützt den Polizisten und das Amt an sich durch mehrere Paragraphen des StGB vor Angriffen mit einer besonderen Strafdrohung. Wer also z.B. einen Polizisten tätlich angreift oder ihn an einer Amtshandlung hindert, macht sich, unbeschadet etwaiger anderer Delikte, zusätzlich strafbar. Von Seiten der Polizei wird oftmals beklagt, dass derartige Angriffe auf Polizisten von Tätern, Gesellschaft und Medien oft als "Bagatelldelikte" abgetan werden.
Weblinks
- [1] Die neuen Distinktionen der österreichischen Bundespolizei (.pdf)
Offizielle Homepages:
- www.bundespolizei.gv.at Seiten der Bundespolizei (WACHKÖRPER)
- www.polizei.gv.at Seiten der Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen (SICHERHEITSBEHÖRDEN), teilweise veraltet
Kritik:
- www.spiegel.de Anti-Folter-Komitee des Europarats prangert in einem Bericht "eine beträchtliche Zahl von Vorwürfen" zu körperlichen Übergriffen gegen Festgenommene an - 1 Verurteilung