Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands

Zusammenschluss Evangelischer Landeskirchen in Deutschland
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Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) ist ein Zusammenschluss von lutherischen Landeskirchen in Deutschland. Sie wurde am 8. Juli 1948 in Eisenach als Nachfolgerorganisation zum Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Lutherrat) gegründet und umfasst heute rund elf Millionen Gemeindeglieder in 8 Landeskirchen. Ihr Ziel ist es, die Einheit des Luthertums zu fördern und zu bewahren.

Gründungsmitglieder waren zunächst 10 Landeskirchen, und zwar Bayern, Braunschweig, Hamburg, Hannover, Lübeck, Mecklenburg, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Schleswig-Holstein und Thüringen. Somit gehörten bis auf 3 Landeskirchen (Eutin, Oldenburg und Württemberg) von Anfang an fast alle lutherischen Landeskirchen Deutschlands zur VELKD.

Die VELKD hat ihren Sitz im Lutherischen Kirchenamt der VELKD in Hannover, Richard-Wagner-Str. 26, an dessen Spitze ein Präsident (derzeit Dr. Friedrich Hauschildt) steht. Hier werden die Amtsgeschäfte der Leitungsgremien geführt.

Als Pendant zur VELKD wurde am 1. Juli 2003 die Union Evangelischer Kirchen gegründet, zu der überwiegend unierte Landeskirchen gehören, und in der die Evangelische Kirche der Union und die Arnoldshainer Konferenz aufgingen.

Mitgliedskirchen der VELKD

Von den ursprünglich 10 Mitgliedskirchen der VELKD fusionierten 1977 drei Mitgliedskirchen, und zwar die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein mit der Nichtmitgliedskirche Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Damit verringerte sich die Zahl der Mitgliedskirchen auf 8. Seither gibt es nur noch zwei lutherische Landeskirchen, die nicht Mitglieder der VELKD sind, und zwar die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und die Evangelische Landeskirche in Württemberg.

Ebenfalls nicht zur VELKD gehören die beiden unierten Landeskirchen, die Lippische Landeskirche und die Pommersche Evangelische Kirche, obwohl beide auch lutherische Gemeinden haben.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland auch noch "unabhängige" Lutherische Kirchen, die ebenfalls nicht Mitglied der VELKD sind, nämlich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (nicht zu verwechseln mit der Evangelischen Landeskirche in Baden), die Evangelisch-Lutherische Freikirche (ELFK] sowie die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK). Letztere ist 1972 aus der Fusion mehrerer lutherischer Freikirchen entstanden. Da beide Kirchen nicht für ein ganzes Land zuständig sind, gelten sie nicht als Landeskirchen, sondern als Freikirchen.

Aufgaben und Leitungsgremien

Der Schwerpunkt der VELKD liegt auf theologischer Arbeit, Gottesdienst, Gemeindeaufbau und Ökumene.

Leitungsgremien der VELKD sind die "Kirchenleitung" und die "Bischofskonferenz", denen jeweils der "Leitende Bischof" vorsteht sowie die "Generalsynode". Alle drei Gremien sind verantwortlich für die der VELKD übertragenen Aufgaben.

Kirchenleitung

Die Kirchenleitung besteht aus dem "Leitenden Bischof", der den Vorsitz inne hat, seinem Stellvertreter, einem weiteren Mitglied der Bischofskonferenz, dem Präsidenten der Generalsynode und neun von der Generalsynode aus dem Kreise ihrer Mitglieder und deren Stellvertreter zu wählenden Personen. Die Kirchenleitung tritt sechsmal im Jahr zusammen.

Der "Leitende Bischof" wird von der Generalsynode aus deren Mitte für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Er ist der erste Geistliche der VELKD und hat das Recht, auf allen Kanzeln der Gliedkirchen der VELKD zu predigen.

Leitenden Bischöfe der VELKD

Zur VELKD gehörten sowohl Kirchen der Bundesrepublik Deutschland als auch Kirchen der DDR. Ende der 1960er wurde die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben immer schwerer. Daher bildeten die lutherischen Kirchen der VELKD auf dem Gebiet der DDR einen eigenen "Bereich Ost" mit einem eigenen "Leitenden Bischof". 1991 wurden die Bereiche Ost und West wieder vereinigt. Leitende Geistliche im Bereich Ost waren:

Bischofskonferenz

Die Bischofskonferenz der VELKD besteht aus 15 Mitgliedern. Ihr gehören die Bischöfe der VELKD-Mitgliedskirchen sowie fünf weitere ordinierte Inhaber eines kirchenleitenden Amtes an. Vorsitzender der Bischofskonferenz ist der Leitende Bischof der VELKD.

Die Bischofskonferenz tritt zweimal im Jahr zusammen. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, bei der Beschlussfassung über Kirchengesetze, über Ordnungen für den Gottesdienst und über Verordnungen mit Gesetzeskraft mitzuwirken.

Generalsynode

Die Generalsynode ist das gesetzgebende Organe der VELKD. Sie wird alle sechs Jahre neu gebildet und tritt in der Regel einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Generalsynode besteht aus 62 Mitgliedern. Hiervon werden 54 von den Landessynoden der VELKD-Gliedkirchen gewählt, die anderen werden vom Leitenden Bischof berufen.

An der Spitze der Generalsynode steht ein Präsidium, das im Verlauf der konstituierenden Tagung gewählt wird. Dessen Vorsitzender ist der "Präsident der Generalsynode".

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