Recht auf Rausch betitelt die Anfang der 90er vom Landgericht Lübeck unter Richter Wolfgang Neskovic aufgeworfene Frage, ob der Büger ein Recht auf Rausch habe. Als Reaktion darauf erging wenige Jahre später das sogenannte Haschisch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Festlegung der geringen Menge gefordert wurde. Wieviel eine geringe Menge ist wurde jedoch bis heute nicht gergelt. Diese Festlegung wurde den Gerichten (BGH), Landesjustizministern und BtmG-Kommentatoren überlassen.