Ehrensold

ehrenhalber vergebene regelmäßige Zuwendungen
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Unter Ehrensold versteht man eine Beigabe zu einem Verdienstorden in Form von Geld oder materiellen Zuwendungen. Der Ehrensold wird in der Regel auf Lebenszeit gewährt. Der Sold ist ein Begriff aus dem Militärwesen, hieraus erwuchs mit der Zeit auch die Besoldung von aktiven Beamten und anderen Personen. Auch das Ruhegehalt des deutschen Bundespräsidenten wird Ehrensold genannt.

Bundespräsident

Der Ehrensold für ehemalige Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland wird im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten geregelt:

„Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.“

§ 1 BPräsRuhebezG[1]

Im Jahre 2012 erhielten vier noch lebende Alt-Bundespräsidenten einen Ehrensold: Walter Scheel (1974–1979), Richard von Weizsäcker (1984–1994), Roman Herzog (1994–1999) und Horst Köhler (2004–2010). Die Höhe des Ehrensoldes beträgt derzeit 199.000 Euro p.a.

Nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff (2010–2012) wurde von Juristen kontrovers diskutiert, ob ihm ein Ehrensold zustehe. Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kam zu dem Ergebnis, dass ein Rücktritt aus persönlichen Gründen zu keinem Ehrensold berechtige.[2] Nach einer rechtlichen Prüfung befand das Bundespräsidialamt, dass Wulff aus politischen Gründen zurückgetreten sei und ihm demnach der Ehrensold in Höhe von 199.000 Euro jährlich zusteht.[3]

Militär

Ein Ehrensold wurde in der Bundesrepublik Deutschland an bestimmte Ordensträger aus der Zeit des Deutschen Kaiserreiches gezahlt. Der frühere § 11 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen aus dem Jahr 1957 regelte, dass Träger einer in einem „Erlass zum Ehrensold“ des Jahres 1939 genannten höchsten deutschen Kriegsauszeichnung des Ersten Weltkrieges einen Ehrensold von 50 DM erhalten. Die gesamte Regelung wurde inzwischen als gegenstandslos aufgehoben. Der letzte Bezieher von Ehrensold als letzter Inhaber des militärischen Ordens Pour le Mérite war der 1998 verstorbene Ernst Jünger.

Folgende Auszeichnungen waren im Erlass von 1939 aufgeführt:

Der Ehrensold unterlag nicht der Einkommensteuer und sollte bei der Berechnung von Sozialhilfe, Altersrente usw. nicht als Einkommen angerechnet werden.

Sonstiges

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten
  2. Jährlich 199.000 Euro Ehrensold für Wulff? Bundesregierung muss über Ruhebezüge entscheiden Deutschlandradio, 17. Februar 2012, abgerufen am 18. Februar 2012
  3. Ex-Bundespräsident Wulff erhält Ehrensold auf Lebenszeit, Deutsche Welle 29. Februar 2012