Langsamfahrstelle
Eine Langsamfahrstelle (im Eisenbahner-Jargon auch einfach „La“) ist ein Gleisabschnitt einer Bahnstrecke, der nicht mit der für diesen Streckenabschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden darf. Langsamfahrstellen werden in der Regel durch Langsamfahrsignale (Lf) angekündigt. Man unterscheidet vorübergehende und ständige Langsamfahrstellen, die betrieblich unterschiedlich behandelt und unterschiedlich signalisiert werden. Eingerichtet werden sie durch den Netzbetreiber, in Deutschland meist durch die DB Netz AG. Nur in dringenden Fällen, die Gefährdungen des Schienenverkehrs darstellen würden, kann das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde den Netzbetreiber übergehen und eine Langsamfahrstelle bis zur Beseitigung der Ursache anordnen.

Vorübergehende Langsamfahrstellen
Vorübergehende Langsamfahrstellen werden eingerichtet, wenn der Zustand der Strecke oder eines Bauwerkes eine Herabsetzung der Geschwindigkeit notwendig macht, zum Schutz oder im Nachlauf von Baustellen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen. Dem Triebfahrzeugpersonal werden diese Stellen in der Regel durch Ankündigung in der La, der wöchentlich aktualisierten Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten, sowie durch Signalisierung vor Ort bekannt gemacht. Für letzteres dienen die Signale Lf 1 Langsamfahrscheibe, Lf 2 Anfangsscheibe und Lf 3 Endscheibe. Die Langsamfahrscheibe steht im Bremswegabstand vor der Anfangscheibe und trägt eine Kennziffer, die den zehnten Bruchteil der ab der Anfangsscheibe bis zur Endscheibe nicht zu überschreitenden Geschwindigkeit in km/h angibt. Fehlt die Signalisierung, so erhält der Triebfahrzeugführer stattdessen einen schriftlichen Befehl. Wird eine vorübergehende Langsamfahrstelle vorzeitig wieder aufgehoben, so werden oftmals die Lf-Signale zunächst nicht abgebaut, sondern stattdessen mit Ungültigkeitskreuzen versehen, um die Aufhebung explizit zu signalisieren (ggf. auch entgegen den Angaben in der La). Das Beispielbild zeigt ein solches ausgekreuztes Lf 1.
Kritiker bemängeln die Zahl der Langsamfahrtstellen im Netz der Deutschen Bahn. So ergab eine 2005 von Netzwerk Privatbahnen durchgeführte Untersuchung eine Steigerung der Zahl der Las in Bayern und Baden-Württemberg im Jahresvergleich von 255 auf 352 (Gesamtlänge: 261 auf 387 km). Dies stehe im Widerspruch zu Aussagen der Deutschen Bahn, wonach die Zahl der Langsamfahrstellen insgesamt konstant gehalten werde. Kritiker vermuten ferner eine erhebliche Dunkelziffer von vorübergehenden Langsamfahrstellen, die im Laufe der Jahre in die regulären Fahrpläne eingearbeitet worden seien.[1] Eine ähnliche Untersuchung, die die Zahl der Langsamfahrstellen Mitte 2005 zu Mitte 2004 in Hessen und Rheinland-Pfalz untersuchte, ermittelte einen Rückgang um 11 Prozent, während die Länge um 14 Prozent zugenommen hatte.[2]
Ständige Langsamfahrstellen
Ständige Langsamfahrstellen werden in der Hauptsache an Gefahrenpunkten, beispielsweise an Bahnübergängen mit schlechten Sichtverhältnissen, oder vor Bauwerken wie Gleiswaagen und beweglichen Brücken eingerichtet, die ständig eine Verringerung der Geschwindigkeit erfordern. Diese Langsamfahrstellen können auch im Buchfahrplan aufgeführt sein, einem Verzeichnis mit Fahrzeiten der Züge, mit Betriebsstellen (Bahnhöfe u. ä.), Signalstandorten sowie sonstigen Besonderheiten wie ständigen Langsamfahrstellen.
Langsamfahrsignale Deutschland
Langsamfahrsignale Österreich
Die Signale für die Kennzeichnung von vorübergehenden Langsamfahrstellen in Österreich entsprechen im Aussehen, bis auf kleine Unterschiede im Erscheinungsbild, den in Deutschland aufgestellten Langsamfahrsignalen.
Langsamfahrsignale Schweiz
Die dauernden Langsamfahrstellen werden mit Geschwindigkeitsschwellen im Buchfahrplan gekennzeichnet, welcher im LEA (elektronischer Lokomotivführerassistenz, kleiner Computer) geladen ist. An der Strecke werden diese mit den entsprechenden Geschwindigkeitssignaltafeln gekennzeichnet. Zur besseren Verständlichkeit können Zusatztafeln angebracht sein. Dies sind entweder Pfeile, die anzeigen, für welche Gleise das Signal gilt, oder auch Gleisnummern. Die vorübergehenden Langsamfahrstellen werden auch angeschlagen und können elektronisch eingesehen werden. Kann diese aber nicht mindestens 72 Stunden vorher angekündigt werden, ist dem Lokomotivführer zusätzlich noch eine Meldung zu übergeben.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Meldung Netzwerk Privatbahnen kritisiert Zustand des Schienennetzes. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 12/2005, S. 556.
- ↑ Meldung Mehr Langsamfahrstellen. In: Eisenbahn-Revue International. Heft 4/2006, ISSN 1421-2811, S. 160.