Die Hitler-Jugend (HJ) wurde schon 1926 zum 2. Reichsparteitag der NSDAP gegründet, blieb allerdings bis zur Machtübernahme der NSDAP 1933 unbedeutend. Ab 1. Dezember 1936 war die Mitgliedschaft entsprechend des "Gesetzes über die Hitler-Jugend" und des "Jugenddienstpflichtfreiwillig" (25. März 1939) nicht mehr freiwillig. Ab dieser Zeit waren fast alle Jugendlichen dabei.
Die HJ diente dem Staat zur "Erziehung" seiner Kinder und sorgte dafür, dass sich bei den Heranwachsenden ein Bewusstsein bildete, das den Nationalsozialisten dienlich war.