Omne datum optimum
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Omne datum optimum ist eine auf den 29. März 1139 datierte, von Papst Innozenz II. erlassene Päpstliche Bulle bezüglich des Templerordens.
Darin wurde der Orden anerkannt und unter Päpstliche Protektion gestellt. Zusätzlich bewirkte die Bulle eine generelle Steuerbefreiung für den Templerorden. Es wurde dem Orden unter anderem ein Recht zur Einnahme von Steuern, ein Recht zum Begraben von Ordensmitgliedern sowie ein Recht zur Errichtung von Tempelbauten eingeräumt.
Die Bullen Milites Templi von Coelestin II. (1144) und Militia Dei von Eugen III. (1145) erweiterten die Zugeständnisse an den Orden nochmals.