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Omne datum optimum

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Omne Datum Optimum war eine 1139 von Papst Innozenz II. erlassene Päpstliche Bulle bezüglich des Templerordens.

Darin wurde der Orden anerkannt und unter Päpstliche Protektion gestellt. Zusätzlich bewirkte die Bulle eine generelle Steuerbefreiung für den Templerorden. Es wurde dem Orden unter anderem ein Recht zur Einnahme von Steuern, ein Recht zum Begraben von Ordensmitgliedern sowie ein Recht zur Errichtung von Tempelbauten eingeräumt.

Die Bullen Milites Templi von Coelestin II. (1144) und Militia Dei von Eugen III. (1145) erweiterten die Zugeständnisse an den Orden nochmals.