Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen.
Die USK ist Teil des Fördervereins für Jugend und Sozialarbeit e. V. in Berlin. Sie hat seit ihrer Gründung 1994 tausende Spieletitel auf ihre Jugendtauglichkeit überprüft. Waren dies anfangs Empfehlungen, sind es seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes 2003 verpflichtende Alterseinstufungen.
Spielehersteller können ihre Software der USK zur Prüfung hinterlegen und eine Gebühr bezahlen. Das Prüfverfahren führt dann zu einer von fünf Kennzeichnungen. Die USK hat aber auch die Möglichkeit die Kennzeichnung zu verweigern. Dies geschieht zum Beispiel, wenn die vorgelegte Software Straftatbestand erfüllt, den Krieg verherrlicht oder leidende Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise zeigt (§15 Abs. 2 JuSchG). In solchen Fällen ist eine folgende Indizierung der Software durch die BPjM sehr wahrscheinlich.
Kennzeichnungen
- freigegeben ohne Altersbeschränkung
- freigegeben ab 6 Jahren
- freigegeben ab 12 Jahren
- freigegeben ab 16 Jahren
- keine Jugendfreigabe