Application Service Provider
Beim Application Service Providing wird durch einen Dienstleister, den Application Service Provider (ASP), eine Anwendung (z.B. ein ERP-System) betrieben und dem Kunden über öffentliche Netze (z.B. das Internet) angeboten. Der ASP kümmert sich um die gesamte Administration, wie Backup, das Einspielen von Patches usw. Anders als das Applikation-Hosting ist Teil der ASP-Dienstleistung auch ein Service (z.B. Benutzerbetreuung) um die Applikation herum.
Application Service Provider (ASP), zu deutsch etwa Anwendungs-Dienstleister, sind Firmen, die anderen Unternehmen einen kompletten Service, zum Teil inklusive Software-Nutzung, über das Internet oder ein privates Datennetz bieten. Dabei wird die nötige Software nicht gekauft, sondern im Bedarfsfall über das Datennetz für die Nutzung „angemietet“. Mit Hilfe von ASP-Dienstleistungen können Unternehmen ganze Verwaltungsbereiche oder Prozessschritte auslagern.
Recht / Vertrag
Die Dienstleistung wird i.d.R. im Rahmen eines Dienstvertrags angeboten. Dadurch muss der Anbieter nicht für den Erfolg haften (wie beim Werkvertrag). Denkbar ist auch eine Ausgestaltung als Mietvertrag oder insbes. Pachtvertrag.
Literatur zu Rechtsfragen
- König, Michael: Besitzlos glücklich, in: c't, Nr. 19, 2001, S. 220 ff.
Weblinks
- http://www.asperado.de - Nachrichten, Management-Tipps zum ASP, ASP-Suchmaschine
- http://www.asp-konsortium.de - ASP-Konsortium (Vereinigung von ASPs), jetzt im Verband der deutschen Internetwirtschaft aufgegangen