Polizei Baden-Württemberg
| Polizei Baden-Württemberg | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Land |
| Stellung | Polizei |
| Aufsichtsbehörde | Innenministerium Baden-Württemberg |
| Gründung | 25. April 1952 |
| Hauptsitz | Stuttgart |
| Behördenleitung | Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann |
| Bedienstete | 31.800 |
| Netzauftritt | www.polizei-bw.de |
Die Polizei Baden-Württemberg ist die Landespolizei des deutschen Landes Baden-Württemberg.
31.800 Beamte, Angestellte und Arbeiter sind Angehörige der Polizei, davon sind 24.200 Polizeivollzugsbeamte. Neben dem Polizeivollzugsdienst gibt es noch die Polizeibehörden.
Geschichte

Verstaatlichung der Gemeindepolizeien
Auf Anregung der Amerikaner konnten in ihrer Zone nach dem Zweiten Weltkrieg Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern den Polizeivollzugsdienst selbst wahrnehmen. Das Polizeigesetz im neugebildeten Bundesland Baden-Württemberg gestattete dies nur noch Städten mit mehr als 75.000 Einwohnern. Von dieser Möglichkeit machten Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Pforzheim Gebrauch. Allerdings war die Kostenerstattung für die Kommunen nur unzureichend, so dass es in den 1960ern Bestrebungen der Städte gab, die Polizei wieder dem Land Baden-Württemberg zu übergeben. Zu Beginn der 1970er Jahre forderte zudem die Bundesregierung aus Sicherheitsgründen das Ende der Gemeindepolizeien. Mit der Verstaatlichung der Polizei 1972 in Mannheim und 1973 in Stuttgart endete das kommunale Zwischenspiel wieder.[1][2] Die Uniformen der Stadtpolizei unterschied sich am Abzeichen und an der Farbe (blau statt grün) von denen der Landespolizei. Die Stadtpolizei nahm auch die Aufgaben des Ordnungsamtes wahr.
Verwaltungsreform 2005
Zum 1. Januar 2005 wurde die Organisation der Polizei im Rahmen der Verwaltungsreform grundlegend verändert. Die bislang selbstständigen Landespolizeidirektionen Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart I und Tübingen wurden als Abteilung 6 in die jeweiligen Regierungspräsidien eingegliedert. Die Leiter der Landespolizeidirektionen waren zuvor schon Referatsleiter im Regierungspräsidium. Dieses führt die Fach- und Dienstaufsicht. Die Landespolizeidirektion Stuttgart II, welche nur für den Stadtkreis Stuttgart zuständig war, wurde zum Polizeipräsidium Stuttgart, welches direkt dem Innenministerium unterstellt wurde. Die Autobahnpolizeidirektionen wurden aufgelöst. Ihre Aufgaben werden von den Polizeidirektionen und den Polizeipräsidien wahrgenommen. Die nur im Bereich der LPD Tübingen bestehende Verkehrspolizeiinspektion Tübingen, welche die Aufgaben der Verkehrspolizei im ganzen Bezirk wahrnahm, wurde ebenfalls aufgelöst und ihre Aufgaben den Polizeidirektionen übertragen, wie dies in den anderen Bezirken schon immer üblich war.
Ferner wurden die Wasserschutzpolizeiinspektionen, welche die Leitung über einen Abschnitt (Rhein, Neckar und Bodensee) hatten, aufgelöst. Die Aufgaben dieser Behörden wurden jedoch nicht zentral gebündelt, sondern werden für ihren Dienstbezirk von den Polizeidirektionen und Polizeipräsidien wahrgenommen. Die Aufgaben der Wasserschutzpolizeidirektion übernahm das Regierungspräsidium Karlsruhe landeseinheitlich am Sitz Mannheim. Die bislang den jeweiligen Dienststellen unterstellten Wasserschutzpolizeistationen und -posten sowie die Autobahnpolizeireviere wurden den Direktionen und Präsidien unterstellt. Der Wirtschaftskontrolldienst wurde ganz aufgelöst und seine Aufgaben den Stadt- und Landkreisen übertragen.
Auftrag
Aufgaben
Die Polizei Baden-Württemberg hat als Exekutivorgan des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Polizeirechts den Auftrag der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.
Rechtsgrundlagen
Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg, dem Polizeigesetz (PolG).
Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
Organisation
Dem Innenministerium als Behörden des Polizeivollzugsdienstes unmittelbar unterstellt sind die Regierungspräsidien (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen), das Polizeipräsidium Stuttgart mit dem Landespolizeiorchester Baden-Württemberg (Zuordnung ab 1. Mai 2010, bis dahin Bereitschaftspolizeipräsidium), das Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg (Göppingen) und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Stuttgart). Der Polizeivollzugsdienst gliedert sich grob in das Landespolizeipräsidium, die den Regierungspräsidien und dem Polizeipräsidium Stuttgart unterstellten Dienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei, die Bereitschaftspolizei, die Ausbildungseinrichtungen und das Logistikzentrum.
Innenministerium und Landespolizeipräsidium
Oberste Polizeibehörde ist das Innenministerium mit dem Landespolizeipräsidium (LPP) (Abteilung 3 des Ministeriums).
Es darf sich, soweit dies für den landeseinheitlichen Einsatz oder die Aufgabenwahrnehmung notwendig ist, aller Einsatzkräfte und Einsatzmittel der Polizei bedienen. Weitere Aufgabe des Landespolizeipräsidiums ist die Planung von Konzepten für die innere Sicherheit, die Koordinierung der Zusammenarbeit von Polizeieinrichtungen und die Dienst- und Fachaufsicht.
Das Landespolizeipräsdium wird vom Landespolizeipräsidenten geleitet, sein Stellvertreter ist der Inspekteur der Polizei, welcher gleichzeitig der ranghöchste Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei und der ranghöchste uniformierte Beamte ist. Landespolizeipräsident ist seit Juli 2009 Dr. Wolf Hammann, Inspekteur der Polizei seit September 2004 Dieter Schneider.
Das Referat 32 (Kriminalitätsbekämpfung, Prävention, Kriminologie) wird vom Landeskriminaldirektor geleitet. Er ist der ranghöchste Kriminalbeamte des Landes und übt die Aufsicht über die Kriminalpolizei aus. Ferner ist er für die internationale Zusammenarbeit zuständig. Landeskriminaldirektor ist seit September 2006 Hartmut Grasmück.
Weiter gliedert sich das LPP in folgende Referate:
- Referat 31 - Einsatz, Lagezentrum, Verkehr (mit Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst)
- Referat 32 - Kriminalitätsbekämpfung, Prävention, Kriminologie
- Referat 33 - Personalplanung, Aus- und Fortbildung, Organisation/Neue Steuerung
- Referat 34 - Recht, Grundsatz, Öffentlichkeitsarbeit der Polizei
- Referat 35 - Haushalt, Personal- und Sozialwesen
- Referat 36 - Technik
Beim Innenministerium ist auch die Polizeistiftung Baden-Württemberg eingerichtet. Diese ist jedoch nicht Teil der Polizei, sondern eine Stiftung bürgerlichen Rechts.
Schutz- und Kriminalpolizei
Dem Innenministerium nachgeordnet sind das für die Stadt Stuttgart zuständige Polizeipräsidium Stuttgart sowie die Abteilung 6 (Landespolizeidirektion) der Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. In der Hierarchie unter den Regierungspräsidien stehen mehrere Polizeidirektionen (PD) beziehungsweise die Polizeipräsidien (PP). Im Regierungsbezirk Stuttgart bestehen elf Polizeidirektionen, im Regierungsbezirk Karlsruhe sechs Polizeidirektionen und zwei Polizeipräsidien, im Regierungsbezirk Freiburg neun Polizeidirektionen und im Regierungsbezirk Tübingen acht Polizeidirektionen.
Die Polizeidirektionen haben ihren Sitz in Kreisstädten der Landkreise oder in den Stadtkreisen. Ihr Dienstbezirk ist mit dem Gebiet des Landkreises oder des Stadtkreises identisch. Ihnen unterstehen Polizeireviere (ggf. mit Polizeiposten), Wasserschutzpolizeistationen (ggf. mit Wasserschutzpolizeiposten) und Autobahnpolizeireviere.
Im Mannheim und Karlsruhe sind anstelle der Direktionen Polizeipräsidien eingerichtet. Das Polizeipräsidium Mannheim ist für den Stadtkreis Mannheim sowie die Gemeinden Brühl, Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Ilvesheim und Ladenburg im Rhein-Neckar-Kreis, das Polizeipräsidium Karlsruhe für den Stadtkreis und den Landkreis Karlsruhe zuständig. Die Präsidien sind im wesentlichen wie die Direktionen gegliedert.
Die Kriminalpolizei hat ihren Sitz bei den Polizeidirektionen, unter bestimmten Voraussetzungen können Kriminalaußenstellen eingerichtet werden
Die Aufbauorganisation des Polizeipräsidiums Stuttgart weicht von denen der übrigen Präsidien ab. Es gliedert sich seit Frühjahr 2009 in den Revierdienst (ehemals Schutzpolizeiinspektion, bzw. zuvor Revierdienst 1 und 2) mit Revieren, Polizeiposten und als Novum ständig besetzten Polizeirevierstationen - ein Tribut an die Kommunalpolitik - sowie die Kriminalpolizeiinspektionen mit Dezernaten. Weiterhin gibt es die Verkehrspolizei, zu welcher auch die Wasserschutzpolizeistation gehört und eine Abteilung Zentrale Dienste, welcher unter anderem die Einsatzhundertschaft, die Polizeihundeführerstaffel und die Polizeireiterstaffel angegliedert sind. Die beim Flughafen Stuttgart untergebrachte Polizeihubschrauberstaffel ist der Abteilung 6 des Regierungspräsidiums Stuttgart - der Landespolizeidirektion Stuttgart - angegliedert.
Bereitschaftspolizei
Die Bereitschaftspolizei untersteht dem Bereitschaftspolizeipräsidium mit Sitz in Göppingen, dem fünf Bereitschaftspolizeidirektionen (BPD) nachgeordnet sind:
• BPD Bruchsal Bruchsal • BPD Göppingen Göppingen • BPD Biberach Biberach an der Riß • BPD Lahr Lahr • BPD Böblingen Böblingen
Am Standort Göppingen befindet sich zudem das Spezialeinsatzkommando (SEK BW).
Weitere Einrichtungen der Polizei
- Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei
- Akademie der Polizei Baden-Württemberg (ehemalige Landespolizeischule in Freiburg im Breisgau)
- Logistikzentrum Baden-Württemberg
- Landespolizeiorchester_Baden-Württemberg
Uniform



- → Hauptartikel: Polizeiuniform (Deutschland)
2007 beschloss der Ministerrat die Umstellung von den alten grünen auf blaue Uniformen. Seit dem 1. Juli 2008 wurden bei einigen Dienststellen zum Teil die neuen Uniformen, so beispielsweise bei der Polizei im Hohenlohekreis oder Neckar-Odenwald-Kreis, für Trageversuche ausgegeben. Seit 2010 erhalten die Polizisten in Baden-Württemberg flächendeckend blaue Uniformen mit neuem Schnitt. Die Umstellung soll Ende 2011 abgeschlossen sein[3], wobei die regelnde Verwaltungsvorschrift im Oktober 2010 noch nicht geändert ist.[4]
Fahrzeuge
Die Polizei nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz und Volkswagen. Als zivile Fahrzeuge kommen zudem Opel Astra, VW Passat, einige Skoda sowie Mercedes Vito zum Einsatz.[5]
Streifenwagen waren VW Passat, vor allem der Variant der Baureihe B6 und einige wenige noch von der Vorgängerbaureihe B5 Typ 3B GP. Daneben kommt der Mercedes-Benz Vito II zum Einsatz. Vereinzelt haben VW T5 Eingang in den Fuhrpark gefunden. Als Fahrzeuge für Diensthundeführer sind Transporter T4 und Sharan von Volkswagen im Einsatz.
Bei der 2010 durchgeführten Ausschreibung setzte sich Mercedes mit der C-Klasse durch, womit die bisher eingesetzten Opel Astra und VW Passat abgelöst werden. Vereinzelt werden auch VW Golf und für die Hundeführer VW Caddy Maxi beschafft.[6] Als Gruppenkraftwagen für die Alarmhundertschaften sind zahlreiche VW LT in Verwendung.
2011 folgen Streifenwagen vom Typ Mercedes-Benz E-Klasse. Baden-Württemberg setzt dieses Fahrzeug als erstes Bundesland ein. Damit werden die meisten Streifenwagen von Mercedes-Benz sein. Wie zuvor werden die Fahrzeuge für 36 Monate geleast.[7]
Die meisten Einsatzfahrzeuge der Bereitschaftspolizei sind bundeseinheitliche Fahrzeuge. Hier ist das Standardfahrzeug der moosgrün oder weiß/grün lackierte VW T4 häufig in der Version „synchro“ (Allradantrieb), der als Halbgruppenkraftwagen oder leichter Befehlskraftwagen verwendet wird. Ferner sind für diesen Zweck Ford Transit im Einsatz. Seit Ende 2008 wurden neue blau-weiße Mercedes-Benz Sprinter als Gruppenkraftwagen und blau-silberne VW Touran als Führungsfahrzeuge eingeführt. Ferner sind Gerätekraftwagen auf Mercedes-Benz 1017 in schwarzgrün und die bundeseinheitlichen Wasserwerfer 9000 auf Mercedes Benz 2628 in Verwendung. Bei der Polizeihubschrauberstaffel wird ein Mercedes-Benz Atego als Tankwagen und ein Mercedes-Benz Sprinter als Vorauslöschfahrzeug eingesetzt. Die Bereitschaftspolizei besitzt auch Sonderwagen 4.
Beim Polizeiärztlichen Dienst wird neben Krankentransportwagen auf VW T4 synchro auch ein Rettungswagen auf Fiat Ducato mit Kofferaufbau eingesetzt.
Aktuelle Streifenmotorräder sind BMW R 1200 RT.
Farbgebung
Mit dem Uniformwechsel erfolgt ein Farbwechsel der Polizeifahrzeuge von grün-silber auf blau-silber beziehungsweise blau-weiß. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden August 2008 übergeben.[8]
Kennzeichen
Bislang werden die Polizeifahrzeuge bei den Landespolizeidirektionen zugelassen, die der Bereitschaftspolizei beim Bereitschaftspolizeipräsidium, die der Wasserschutzpolizei bei der Landespolizeidirektion Karlsruhe und die der Akademie der Polizei und der Hochschule für Polizei bei der Landespolizeidirektion Freiburg. Nachdem die bisherigen Behördenkennzeichen wegfielen, sollten die Fahrzeuge zwar wie bisher bei den Landespolizeidirektionen und dem Bereitschaftspolizeipräsidium zugelassen werden, jedoch in der Form zum Beispiel „S–PP“ oder „GP–BP“. Einige Fahrzeuge sind mit diesen Kennzeichen zugelassen. Letztendlich wurde beschlossen, die Fahrzeuge einheitlich unter „BWL 4–XXXX“ zuzulassen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift ist noch nicht geändert.[9]
Landespolizeipräsidenten
- Erwin Hetger, bis 1. Juli 2009
- Wolf Hammann, seit 2. Juli 2009
Weblinks
- Website der Polizei Baden-Württemberg
- Website des Polizeipräsidiums Stuttgart
- Neue Polizeiuniformen ab Januar 2009
- Polizei in der Region Stuttgart testet neue Uniformen
Einzelnachweise
- ↑ Sebastian Parzer: Mannheim soll nicht nur als Stadt der Arbeit neu erstehen...: Die zweite Amtszeit des Mannheimer Oberbürgermeisters Hermann Heimerich (1949–1955). Ubstadt-Weiher 2008, ISBN 978-3-89735-545-3, S. 242
- ↑ Lieb, aber zu teuer. DIE ZEIT, 23. Dezember 1966 Nr. 52
- ↑ http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=239740
- ↑ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Polizeidienstkleidungsverordnung und zum Bekleidungswesen der Polizei (VwV-PolDKlVO) vom 27. Juli 2007
- ↑ http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/243704.html?referer=83357&template=min_meldung_html&_min=_im
- ↑ http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/227462.html?referer=83357&template=min_meldung_html&_min=_im
- ↑ http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/243704.html?referer=83357&template=min_meldung_html&_min=_im
- ↑ Pressebericht vom 4. August 2008 der Polizei Ravensburg zu den ersten silber-blauen Dienstfahrzeugen
- ↑ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für den Kraftfahrzeugbetrieb der Polizei des Landes von 2004"