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Common Development and Distribution License

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Die Common Development and Distribution License (CDDL) ist eine Open-Source-Lizenz, welche von Sun Microsystems, basierend auf der Mozilla Public License Version 1.1, erstellt wurde. Die CDDL wurde am 1. Dezember 2004 der Open Source Initiative zur Abklärung zugesandt und Mitte Januar 2005 für Open-Source-kompatibel befunden.

Die CDDL ist auch von der Free Software Foundation (FSF) als freie Lizenz anerkannt. Diese empfiehlt deren Nutzung jedoch nicht zusammen mit der eigenen GPL. Die CDDL ist nicht kompatibel mit der GPL, unter anderem, weil die CDDL eine Klausel enthält, nach der die Lizenz ungültig wird, wenn ein Lizenznehmer rechtliche Schritte gegen den Lizenzgeber unternimmt, die sich auf durch das lizenzierte Werk eventuell verletzte Patente beziehen. In diesem Fall erlischt die Lizenz innerhalb von 60 Tagen, sofern die Patentklage in dieser Frist nicht zurückgezogen wird. Die aktuelle Fassung der GPL schließt jedoch die gleichzeitige Verwendung einer Lizenz, die zusätzliche Restriktionen (hier: das Verbot von Patentklagen gegen Entwickler/Lizenzgeber) enthält, aus. Auch der Begriff „geistige Eigentumsrechte“, deren Nutzung die CDDL gebührenfrei überlässt, stimmt nach FSF-Meinung nicht mit den GPL-Formulierungen überein. Die CDDL erlaubt die gleichzeitige Existenz mit Code unterschiedlicher Lizenzen nebeneinander, solange dies nicht die Lizenzbedingungen des unter der CDDL gestellten Programmteile verändert. Unter der CDDL veröffentlichter Code darf auch bei Veränderung nur unter Beibehaltung des Lizenztextes weiterverbreitet werden.

Am 14. Juni 2005 wurde der Quellcode des von Sun Microsystems entwickelten Betriebssystems Solaris durch das OpenSolaris-Projekt unter die CDDL gestellt und somit als Open-Source-Software zur Verfügung gestellt.