Gitxsan
Die Gitxsan - auch Gitksan genannt - sind ein indigenes Volk im Westen der Provinz British Columbia.
Lebensraum
Die Gitxsan - in der Sprache der Tsimshian bedeutet dies Volk vom Skeena River - lebt im Einzugsgebiet dieses Flusses zwischen dem Kitselas Canyon und dem Quellgebiet des Flusses einschließlich seiner nördlichen Nebenflüsse. Die wichtigsten Siedlungen sind:
- Gitanmaax (Old Halzelton)
- Gitanyow (füher Kitwancool )
- Kitsequecla (Gitsegukla)
- Gitwangak (Kitwanga)
- Sik-e-Dahk (Glen Vowell)
- Hagwilgyet (Hagwilget)
- Anspa'yaxw (Kisipox)
- Minskinish (Cedarvale
- 'Ksan ('Ksan Indian Village)
Etwa 80 Prozent der Bevölkerung im Tal zwischen dem Kitselas Canyon und der Quelle des Skeena River gehören heute dem Volk der Gitxsan an, welches etwa noch 13.000 Köpfe zählt. Größere Konzentrationen von Gitxsan außerhalb ihres angestammten Siedlungsraumes bestehen in Terrace, Smithers und Vancouver.
Sprache und Kultur
Sie wurden früher auch als Interior Tsimshian bezeichnet, da ihre Sprache Gitxsanimaax dieser Sprachgruppe angehört, allerdings auch das Volk der Nisga'a, ihrer nördlichen Nachbarn, einschloss. Sprachlich besteht auch ein Verwanschaftsverhältnis zu den eigentlichen Tsimshian, welche das Mündungsgebiet des Skeena River und das Küstengebiet bis in südliche Alaska besiedeln. Mit den athabaskischen Wet'suwet'en - welche im östlich gelegenen Tal des Bulkley River siedeln, bestehen kulturelle und politische Gmeinsamkeiten, die sich durch einen langen Kulturaustausch erklären lassen.
Die Gitxsan sind eine matrilineare Gesellschaft, die aus vier Clans - Frosch, Adler, Wolf und Weidenröschen -besteht. Diese Clans, innerhalb derer die Heirat verboten ist, gliedern sich in Wilps - unabhängige Gemeinschaften mit eigenem Chief, eigenen Siedlungsräumen und eigenen Fischgründen.
Fall Delgamuukw
Die Ansprüche auf Land der Gitxsan und der Wet'suwet'en - sie beanspruchen etwa 58.000 km² - wurden in einem historischen Prozess vor dem Supreme Court of Canada 1997 anerkannt, ohne das eine finale Entscheidung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche getroffen wurde.