Karlsbader Programm
Mit dem Begriff Karlsbader Programm werden die 1938 durch die Sudetendeutsche Partei aufgestellten Forderungen an die erste Tschechoslowakischen Republik im Rahmen der durch das nationalsozialistische Deutschland provozierten Sudetenkrise bezeichnet.
Hintergrund
Nach dem Ersten Weltkrieg bzw. dem Ende der Österreichisch-Ungarischen Monarchie entstand auf dem Gebiet der heutigen Staaten Tschechien und Slowakei der demokratisch verfasste Staat Tschechoslowakische Republik. Zum Staatsgebiet gehörte das Sudetenland mit überwiegend deutschsprachiger Bevölkerung, die innerhalb des Gesamtstaats jedoch eine Minderheit darstellte. Diese deutschsprachige Minderheit wurde innerhalb der Republik durch Parteien fast des gesamten politischen Spektrums vertreten, wenige (z. B. die DSAP oder die SdP) vertraten die Minderheit auch parlamentarisch. Die Sudetendeutsche Partei (entstanden 1918 als Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei dann ab 1933 auch „Sudetendeutsche Heimatfront“ und erst 1935 unter diesem Namen) vertrat dabei deutschnationale Positionen, die sich immer mehr an die des nationalsozialistische Deutschland annäherten.
Adolf Hitlers Expansionspolitik sah eine Ausweitung des deutschen Territoriums auch auf das Gebiet der Tschechoslowakischen Republik vor; im Rahmen dieser Zielsetzung hatte er Interesse an der Destabilisierung der Tschechoslowakischen Republik.
Das Programm
Am 28. März 1938 beauftragte Hitler den Vorsitzenden der NSDAP-nahen SdP, Konrad Henlein, in Berlin mit der Ausarbeitung von Forderungen an die zu diesem Zeitpunkt noch staatlich selbstständige Tschechoslowakischen Republik. Henlein erarbeitete daraufhin ein Acht-Punkte-Programm, das er am 24. April 1938 in Karlsbad vorstellte.
Henlein forderte im Namen der Sudetendeutschen Partei u. a. die volle Gleichberechtigung der deutschen Minderheit als Volksgruppe, die Feststellung und Anerkennung eines deutschen Siedlungsgebiets innerhalb der Tschechoslowakei, den Aufbau einer deutschen Selbstverwaltung mit ausschließlich deutschen Beamten, die Wiedergutmachung der ab 1918 erlittenen wirtschaftlichen Schäden der deutschsprachigen Bewohner und endlich die „volle Freiheit des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum und zur deutschen Weltanschauung“.
Die Regierung der Tschechoslowakischen Republik lehnte die Forderungen ab.
Bewertung und Folgen
Das „Karlsbader Programm“ hatte nie die Verbesserung der Lebenssituation der deutschen Minderheit innerhalb der Tschechoslowakischen Republik zum Ziel; die Annahme hätte die faktische Auflösung der jungen Tschechoslowakischen Republik als handlungsfähiger Staat bedeutet. Aus heutiger Sicht erscheint es als Baustein der bewusst durch das nationalsozialistische Deutschland gesteuerte Eskalation der Konflikte innerhalb der Tschechoslowakischen Republik.
Die so provozierte Sudetenkrise führte 1938 zum Münchner Abkommen, also der Angliederung des Sudetenlands an das deutsche Reich. 1939 besetzten deutsche Truppen die dann so genannte „Resttschechei“.