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Langsamfahrsignale (Lf) sind Eisenbahnsignale, die für einen begrenzten Streckenabschnitt die zulässige Geschwindigkeit dauernd oder vorübergehend herabsetzten. Sie sind nicht zu verwechseln mit einem Geschwindigkeitsanzeiger, der zusätzlich zum Signalbild eines Haupt- oder Schutzsignals oder auch alleinstehend die zulässige Höchstgeschwindigkeit des folgenden Streckenabschnitts anzeigt.
Vorübergehende Langsamfahrstellen sind im „Verzeichnis der Langsamfahrstellen“ einer Strecke aufgelistet, permanente Langsamfahrstellen sind auch fest im Geschwindigkeitsheft eingetragen.
Signalbilder
Die Signale Lf1, Lf2 und Lf3 weisen eine vorübergehende Langsamfahrstelle (beispielsweise wegen Schäden am Oberbau oder Bauarbeiten) aus, während die Signale Lf4 bis Lf7 permanente Langsamfahrstellen einer Strecke bezeichnen (beispielsweise wegen einer engen Kurve).
Vorübergehende Langsamfahrstellen
Lf1 – Langsamfahrscheibe
Das Signal Lf1 zeigt eine dreieckige gelbe Tafel mit weißem Rand und einer schwarzen Zahl, deren zehnfacher Wert die zulässige Geschwindigkeit für die Langsamfahrstelle in km/h angibt.
Nachts werden unterhalb der Tafel zusätzlich zwei nach nach links oben steigende gelbe Laternen angebracht.
Lf2 – Anfangsscheibe
Nach der Langsamfahrscheibe folgt die Anfangsscheibe im Bremswegabstand um von der vorher geltenden Streckengeschwindigkeit auf die begrenzte Geschwindigkeit der Langsamfahrstelle abzubremsen. Sie zeigt ein schwarzes „A“ auf einer gelben Scheibe mit weißsem Rand. Ab hier muss die auf der Langsamfahrscheibe angegebene Geschwindigkeit eingehalten werden.
Lf3 – Endescheibe
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zur Endscheibe, die ein schwarzes „E“ auf weißem Grund zeigt. Nach der Endscheibe gilt wieder die zulässige Streckengeschwindigkeit.
Permanente Langsamfahrstellen
Die Signale Lf4 und Lf5 werden nur auf Nebenbahnen im Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn verwendet, die Signale Lf6 und Lf7 auf Hauptbahnen.