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Regionalverband Südlicher Oberrhein

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Der Regionalverband Südlicher Oberrhein wurde zum 1.1.1973 durch das "Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" als Träger der Regionalplanung eingerichtet. Er ist einer von insgesamt 12 Regionalverbänden bzw. Regionen in Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als Organe eine Verbandsversammlung und einen Verbandsvorsitzenden hat. Die Verbandsversammlung wird von den einzelnen Kreistagen und Landräten der Kreise bzw. von den Gemeinderäten und vom Oberbürgermeister des Stadtkreises Freiburg im Breisgau gewählt. Der Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Zur Erledigung der Verwaltungstätigkeiten gibt es am Sitz des Regionalverbands eine Geschäftsstelle des Verbands mit einem Verbandsdirektor, der ebenfalls von der Verbandsversammlung gewählt wird und Beamter auf Zeit ist. Der Verbandsdirektor ist ständiger Vertreter des Verbandsvorsitzenden.

Das Gebiet des Regionalverbands Südlicher Oberrhein umfasst den Stadtkreis Freiburg im Breisgau, den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, den Landkreis Emmendingen und den Ortenaukreis. Die Geschäftsstelle des Verbands befindet sich in Freiburg im Breisgau.

Die Verbandsvorsitzenden seit 1973 (noch nicht komplett):

  • Günter Fehringer (Landrat des Ortenaukreises), seit ?

Die Verbandsdirektoren seit 1973 (noch nicht komplett):

  • Dr. Roland Hahn
  • Dr. Dieter Karlin, seit September 2002

Web-Link:
http://www.region-suedlicher-oberrhein.de/