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Totalverweigerer

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Als Totalverweigerer bezeichnet man Personen, die wehrpflichtig sind und sowohl den Wehrdienst (Kriegsdienstverweigerung) als auch jede Art von Wehrersatzdienst (unter anderem den Zivildienst) verweigern.

Grund für diese Verweigerung kann die Ansicht sein, dass der Ersatzdienst

  • ein waffenloser Wehrdienst ist, der mit der pazifistischen Grundhaltung des Verweigernden nicht vereinbar ist und er/sie jede Beteiligung an das Militär unterstützenden Aktionen ablehnt
  • Zeitverschwendung ist, da er/sie etwas sinnvolleres in der Zeit machen könnte
  • benutzt wird, um strukturelle Schwächen des Systems durch zwangsverpflichtete Arbeitende auszugleichen und dadurch der Staat nicht gezwungen wird, Verbesserungen in die Wege zu leiten

Totalverweigerung ist in Deutschland grundgesetzlich nicht vorgesehen, dennoch wurden in der Vergangenheit wiederholt angeklagte Totalverweigerer freigesprochen, die dem Gericht ihre Überzeugungen, die sie dazu brachten zu verweigern, glaubwürdig dazustellen in der Lage waren. Aber es gibt auch viele Faelle, in denen Totalverweigerer zu langjaehrigen Haftstrafen verurteilt wurden.

siehe auch: Totalverweigerung, Kriegsdienstverweigerer, Ziviler Ungehorsam