Zum Inhalt springen

Security Module Card

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. April 2006 um 23:04 Uhr durch GeorgHH (Diskussion | Beiträge) (+ kat, + verlinkung, typo, format). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz führt eine Elektronische Patientenkarte ein, die Security Module Card (SMC). Sie löst die bisherige Krankenversichertenkarte ab. Die gematik GmbH erarbeitet die Spezifikationen für die sogenannte Telematikinfratstruktur, um die Daten der elektronischen Gesundheitskarte verarbeiten zu können.

Für den Zugriff auf die meisten der mit der elektronischen Gesundheitskarte verbundenen Daten ist die Erlaubnis des Patienten erforderlich, meistens zusätzlich auch der elektronische Ausweis eines Arztes. Der elektronische Heilberufeausweis identifiziert den Arzt selbst, die Secure Module Card hilft bei der Identifzierung, für welche Institution dieser Arzt gerade tätig ist.

Die SMC steckt in einem sogenannten Konnektor, der den Zugang in das Internet des deutschen Gesundheitswesens, also die Telematikinfrastruktur herstellen kann.

Eine technische Beschreibung der SMC hat die Bundesärztekammer innerhalb der Spezifikation des Heilberufeausweises herausgegeben.

Die SMC gibt es demnach in zwei verschiedenen Ausprägungen:

Typ A identifiziert die Institution und stellt sicher, dass ein Zugriff auf die so geschützten Daten der elektronischen Gesundheitskarte nur mit einem Arztausweis möglich ist
Typ B erlaubt zusätzliche Funktionen im Zusammenspiel zwischen Arztausweis und Gesundheitskarte wie das Schreiben von elektronischen Rezepten zusammen mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift (Signatur) oder auch das Verschlüsseln oder Entschlüsseln von Daten.

Nach den bisherigen Spezifikationen der gematik GmbH ist für den Umgang mit Daten der elektronischen Gesundheitskarte neben der Gesundheitskarte selbst fast immer auch das Vorhandensein einer SMC erforderlich und in den meisten Fällen auch das Vorhandensein eines Heilberufeausweises.