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Diskussion:Harald Specht

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. April 2016 um 18:53 Uhr durch Pibach (Diskussion | Beiträge) (Keine "Selbstpublikationen"). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Pibach in Abschnitt Keine "Selbstpublikationen"

Die Löschung der Seite „Harald Specht“ wurde ab dem 29. April 2010 diskutiert und der Artikel anschließend gelöscht.

Für die erneute Erstellung dieses Artikels am 13. Juli 2010 fehlt bislang der Hinweis auf eine Löschprüfung o.ä., die diesen Vorgang legitimiert. --FelaFrey (Diskussion) 01:31, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten


Stehaufmännchen? - Artikel war schon mal wegen fehlender Relevanz gelöscht

Hallo,

ist das normal, dass ein Artikel, der offensichtlich wegen fehlender Relevanz gelöscht wurde (s. ...Löschkandidaten/29._April_2010#Harald_Specht...) nach etwa 2 Jahren wieder hier steht? Was hat sich da geändert?

ToKuM957 (17:25, 24. Jun. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

moeglicherweise wegen der Filme relvant - die Buecher sind letztlich fast ein Selbstverlag (zumindest kein angesehener Verlag), 95 % Selbstdarstellung - wie der alte Text aussieht, kann nur ein Admin sehen. --Cholo Aleman (Diskussion) 13:51, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Der korrekte Link lautet: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/29._April_2010#Harald_Specht_.28gel.C3.B6scht.29 (nicht signierter Beitrag von ToKuM957 (Diskussion | Beiträge) 12:01, 14. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Keine "Selbstpublikationen"

In den 6 Publikationen im Engelsdorfer Verlag steht "Selbstpublikation". Nach dem "Erstlingswerk" (“Geschichte(n) der Lust – Zwölf Kapitel Leidenschaft und Laster”) erfolgte die Veröffentlichung der nachfolgenden Bücher ohne Grundpauschale und wie üblich über Autorenvertrag, Lektorierung, Layouting und Vertrieb über den Verlag - dies sind also keine "Selbstpublikationen". Quelle: Auskunft durch den Engelsdorfer-Verlag.--Pibach (Diskussion) 22:06, 24. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Wurde wieder revertiert, ohne Begründung, siehe hier. Wieso? --Pibach (Diskussion) 16:43, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Aha, wie ich dir schon auf der Artikeldisk zu Selbstkostenverlag geantwortet habe, scheint bei dir als bekennender Kunde von EV oder sonstwie mit dem Unternehmen verbunden ein WP:IK vorzuliegen. Der Revert s.o. war berechtigt, deine Quelle "Auskunft durch den Engelsdorfer-Verlag" nur noch albern. Und nachdem du bereits schon kurz nach deinem Einstieg in die WP als "diskussionsaccount" gesperrt wurdest, solltest du hier keinen neuen Anlass für eine Sperrung suchen.
Nachtrag: Und angesichts der von mir nun gerade neu sortierten Schriften von H.S. scheint es da ja zudem auch eine enge Verbindung zwischen ihm und dir hinsichtlich deiner ersten mit Sperrung geahndeten Diskussionsserie in der WP zu geben - honi soit ... --FelaFrey (Diskussion) 17:29, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wo ist da jetzt eine Begründung für den Revert? Und wieso sollte die Quelle "albern" sein? --Pibach (Diskussion) 20:06, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Du zwingst zur Wiederholung dessen, was ich dir bereits unter Diskussion:Selbstkostenverlag#Kostentransparenz erläutert habe - Telefonanrufe sind keine verwertbare Quelle, und es ist "albern", das hier zu wiederholen. Und wie ich sehe, verdichtet sich mein Verdacht, dass du offenbar sehr eng mit dem sogenannten "Engelsdorfer Verlag" und Harald Specht als einem seiner Kunden verbunden bist, wie auch deine Einlassungen unter Diskussion:Hermann Detering#Rezeption in Specht belegen. Ich rate dir wirklich sehr, beachte den entsprechenden Passus unter WP:IK ... --FelaFrey (Diskussion) 20:15, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
a)Erstmal müsste es Beleg für "Selbstpublikation" geben, nicht umgekehrt, der liegt aber nicht vor, oder?
b)Um das genauer zu prüfen, ist Verlagsauskunft nun mal maßgeblich, wie sonst? Das hab ich gemacht, ganz einfach aus Interesse, ob das stimmt. Jetz könnten wir besprechen, wie das belegfähig in den Artikel kommen könnte. Das erscheint mir aber nicht nötig, denn unbelegte Aussagen zu "Selbstpublikation" sind ohnehin wegzulassen.
ansonsten bitte nicht so viel reinspekulieren, ich hab einfach paar Interessen und lese Wikipedia, da sind mir Unstimmigkeiten aufgefallen, die ich konstruktiv zu lösen versuche. --Pibach (Diskussion) 21:18, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich spekuliere nicht: BuVö im EV gelten in der WP nahzu unisono als Selbstpublikation. Das wurde seinerzeit sehr akribisch recherchiert, analysiert und diskutiert, mit dem Ergebnis, das der Artikel zum EV gelöscht wurde.
Und um nicht missverstanden zu werden: Ich finde BuVö als Selbstpublikation keineswegs ehrenrührig - aber sie sind als solche zu kennzeichnen. --FelaFrey (Diskussion) 00:54, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Hab die Diskussion dazu noch nicht so genau gelesen, aber der Engelsdorfer-Verlag ist ja ein Mischverlag und hat auch einen Anteil an "regulären" Titeln. Ist also nicht zulässig, generell auf Selbstpublikation zu schließen. Die betreffenden Titel von Harald Specht sind jedenfalls nach Verlagsangaben keine Selbstpublikationen. --Pibach (Diskussion) 01:44, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich wiederhole mich hier nicht mehr - ich habe dir dazu bereits hier geantwortet. Sätze wie "... aber der Engelsdorfer-Verlag ist ja ein Mischverlag und hat auch einen Anteil an "regulären" Titeln. Ist also nicht zulässig, generell auf Selbstpublikation zu schließen." sind eine reine Tatsachenbehauptung, die du nachvollziehbar zu belegen hättest - etwas, das seinerzeit aber selbst dem Unternehmer des EV nicht gelungen ist ... --FelaFrey (Diskussion) 02:17, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Es muss derjenige belegen, der hier "Selbstpublikation" schreibt. Hinweis auf Löschung des Verlags reicht da nicht (die ging offensichtlich auch von falschen Annahmen aus), es muss auch gezeigt sein, dass ALLE Titel dort Selbstpublikation sind. Gibt es sowas? Ja wohl kaum. Die Erläuterung des Verlags hier erklärt jedenfalls das "Mischkonzept": "Mit jedem Autor wird ein Verlagsvertrag abgeschlossen, in dem auch die jährlich erfolgende Honorarvergütung geklärt ist. Der Verlag veröffentlicht - um unbekannten Autoren überhaupt eine Chance zu geben - in zwei Varianten. Je nachdem, ob der Autor bereits bekannt ist oder eben nicht, erfolgt die Veröffentlichung mit oder ohne Selbstbeteiligung...". --Pibach (Diskussion) 09:27, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Analog ist das offenbar bei Gunter Preuß, mit 6 Werken im Engelsdorfer-Verlag, wohl auch keine "Selbstpublikation", wie hier von Dir hineineditiert wurde, nunmehr aber die Quellen ganz ohne Verlagsangaben stehen. Ich weiß nicht, was da im Hintergrund läuft, aber unbelegte Einträge zu "Selbstpublikation" bei ansonsten reputablen Autoren wirken sehr dubios. Insbesondere bei lebenden Personen verstößt solcherlei laxer Umgang mit Belegen gegen [1]: "besonderen Aufmerksamkeit berücksichtigt werden: Wikipedia:Belege, Wikipedia:Neutraler Standpunkt" --Pibach (Diskussion) 13:14, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Die gleiche URL [2] des EV-Unternehmens vom 24.2.2014 belegt noch etwas Anderes bzw. eben keine Unterscheidung in der „Selbstbeteiligung“, wie auch sonst Angebote wie diese keine Unterscheidung in ihrer Beutelschneiderei bei Autoren treffen oder wie hier nicht zwischen No-names und Profis unterscheiden - ganz abgesehen von allem Anderen, was im Gegensatz zu EV den Webauftritt eines seine Bezeichnung verdienenden Verlags auszeichnet -, so dass hier etwas Anderes als Selbstpublikationen laut web.archive.org frühestens ab 3.April 2016 vermutet werden könnte. Und da diese Änderungen einer Site von web.archive.org sehr früh angezeigt werden, du aber schon nahezu zeitgleich diese Site zu zitieren weißt, ergibt sich bei Würdigung all deiner Einlassungen hier und unter Diskussion:Selbstkostenverlag#Kostentransparenz ein arges Geschmäckle - und damit meine ich keinesfalls, dass du einer der beiden hier angesprochenen Autoren sein könntest ...
Und nein, da in der WP vor, während und nach dem mit der Löschung des Artikels zu EV endenden LA Konsens darüber herrscht, dass der EV in der Hauptsache ein Selbstkostenverlag ist, müsstest du verifizierbare Belege für eine Neuausrichtung dieses Unternehmens leisten. Doch solange noch nicht einmal die konkreten Vertragsbedingungen vollständig auf der Website des Dienstleisters EV einsehbar sind, dürfte dir das schwerfallen. Aber selbst wenn eine geringere oder gar keine Selbstbeteiligung für die betreffenden Autoren ausgewiesen würde, dann wäre EV vermutlich für diese nur auf der nächsten Stufe einer Self-Publishing-Plattform angelangt, aber noch längst nicht bei einem Verlag. Unter deinem Link heißt es z.B.: "Die zu veröffentlichenden Manuskripte werden von unserer Lektorin selbstverständlich kontrolliert." Angesichts des hohen Ausstoßes ist diese Aussage ein Witz für jeden, der weiß, was Lektoratsarbeit für nur einen Titel üblicherweise bedeutet und diese Kontrolle bestenfalls rein formale Dinge z.B. hinsichtlich der Druckvorlage berücksichtigen könnte usw. usw. usw. --FelaFrey (Diskussion) 17:55, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
mit der 1 Lektorin hast Du völlig Recht, ist hier aber nicht wesentlich. "LA Konsens darüber herrscht, dass der EV in der Hauptsache ein Selbstkostenverlag ist," die genauen Anteile von Selbstpublikationen innerhalb des Verlages spielen hier auch keine Rolle. Jedenfalls ist die Schlussfolgerung, das auf alle Autoren ungeprüft zu übertragen falsch und unsaubere Belegarbeit. --Pibach (Diskussion) 19:29, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich berichte dir u.a. von Admin-Entscheidungen aufgrund eines Konsens - du äußerst (d)eine Meinung, und mehr nicht. Solange es dabei bleibt, ist das okay. --FelaFrey (Diskussion) 20:14, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
aus Löschung bzw dazugehöriger Admin-Entscheidung lässt sich, wie gesagt, nicht auf eizelne Publikationen folgern ohne weitere Prüfung. Und hier bei den 5 betreffenden Titeln von Harald Specht ist es eben unzutreffend. --Pibach (Diskussion) 21:37, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Damit sich das hier nicht nur im Kreis dreht, wäre es vielleicht hilfreich zu schauen, wie das in anderen Fällen bei Publikationen in Mischverlagen gehandhabt wird. Hast Du dazu ggf. Beispiel? --Pibach (Diskussion) 21:49, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Der Reihe nach zu deinen letzten beiden Einträgen hier: Doch, lässt es. Doch ist es. Nein, ist es nicht, weil insbesondere für den hier betreffenden Zeitraum kein Mischverlag existent und deshalb auch nicht zu belegen war bzw. umgekehrt sämtliche Belege eindeutig auf einen Selbstkostenverlag hinwiesen. Und deshalb auch nein zu deiner Beispielfrage. Es bleibt bei meinen Hinweisen vom 17:55, 3. Apr. 2016 und insbesondere vom 20:14, 3. Apr. 2016. Und da von dir nichts Neues zu erwarten ist, gilt für mich dir gegenüber auch hier EOD --FelaFrey (Diskussion) 00:03, 4. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Zum EV ist bereits hier erschöpfend diskutiert worden. Die dort veröffentlichten Werke durchlaufen keinerlei Redaktion, geschweige denn ein Peer-Review. Eigentlich handelt es sich hier also um eine Druckerei, sprich einen reinen Zuschussverlag. Eine Ausnahme bildet die Edition Pernobilis, wo Manuskripte ohne finanzielle Beteiligung des Autors veröffentlicht werden. Bei den Werken von Specht im EV handelt es sich also eindeutig um BoD. --Arabsalam (Diskussion) 14:47, 4. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Hallo Arabsalam, ich freue mich, dass Du hier dazustösst. Ich weiß nicht, wie der Engelsdorfer-Verlag arbeitet und mir ist nicht klar woher das die Diskutanten in dem o.a. Löschantrag wissen wollen, Quellenangaben aus denen sich etwas zur redaktionellen Qualität folgern ließe hab ich nicht gesehen, und es dürfte sich daraus auch kaum vom Generellen auf den Einzelfall schließen lassen, denn vielleicht lektoriert der Verlag bei Büchern, die mehr Auflage versprechen genauer (was durchaus üblich ist). Jedenfalls gilt nach [3]: "Selbstpublikation (auch: Eigenpublikation, Selbstveröffentlichung) ist eine Publikation, deren Vervielfältigung und Verbreitung durch den Autor bzw. den Urheber (im Sinne des Urheberrechts) selbst verantwortet und im engeren Sinne u. a. auch finanziell selbst getragen wird." Nach Angaben des Verlages hat der Autor aber kein finanzielles Risiko getragen, sondern allein der Verlag. Damit ist das - unabhängig von der sonstigen Arbeitsweise des Verlages - eben eindeutig keine Selbstpublikation. --Pibach (Diskussion) 19:53, 4. Apr. 2016 (CEST)Beantworten