Labelcode
Der Labelcode (LC) ist eine eindeutige vier- oder fünfstellige Zahl[1] (Beispiel: LC 12345), die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) auf Antrag und an Mitglieder kostenlos für die Kennzeichnung von Tonträgern vergeben wird. Jedes eingetragene Plattenlabel hat einen eigenen Labelcode, der von der GVL am 1. Mai 1976;[2] und später 1977 von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) zur fehlerfreien Identifizierung der verschiedenen Plattenlabel eingeführt wurde.[3] Tonträger, die unter einem solchen Label erscheinen, tragen den entsprechenden Code als Aufdruck. Im Falle der Verwendung bei einer Hörfunk- oder Fernsehsendung kann die Sendeanstalt anhand des Labelcodes mit dem Label über die GVL abrechnen.
Vergabe
Ein Labelcode wird von der GVL nur nach erfolgter Erst-Veröffentlichung vergeben. Es gibt jedoch mehrere Wege, an einen LC zu kommen.
- Der einfachste ist der unten beschriebene Weg: Übernahme des LC des Presswerks (Stichwort: Abtretung der Leistungsschutzrechte).
- Nach Pressung bspw. einer CD wird ein Antrag auf Erteilung eines LC samt Belegexemplar des Tonträgers an die GVL gesandt. Nach Bearbeitung und Erteilung des LC verschickt die GVL Aufkleber mit dem erteilten LC an den Antragsteller. Erst ab der zweiten Produktion darf der LC nun fest verwendet werden.
- In Absprache mit der GVL können Mitglieder im Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) einen eigenen Label-Code über den VDM erhalten. Dies ist auch vor der ersten Pressung einer CD möglich.[4]
- Wer kein eigenes Label gründen möchte, aber zur Songveröffentlichung einen LC braucht und Mitglied im "Deutschen Rock und Pop Musikerverband e. V." (www.drmv.de) ist, kann die Möglichkeit einer sofortigen Nutzung des LC 08248 der hauseigenen Rockwerk Records beanspruchen. Im Gegenzug hält Rockwerk Records die bei Veröffentlichung eingespielten GVL-Tantiemen ein und leitet diese an den DRMV weiter, der sie für seine satzungsgemäße Vereinstätigkeit verwendet. Das DRMV-Mitglied muss dabei auf diesbezügliche GVL-Einnahmen verzichten. Quelle: DRMV-Lizenzvertrag zum Labelcode.
- Wenn die Erstveröffentlichung eines Labels eine Auflage von mindestens 3.000 physischen Tonträgern haben soll, vergibt die GVL einen vorläufigen Labelcode. Voraussetzung ist die Vorlage der Auftragsbestätigung des Presswerks. Die dann mit dem vorläufigen LC bedruckte Veröffentlichung wird der GVL nachträglich als Belegexemplar eingereicht.
In deutschsprachigen Webforen existiert das unzutreffende Gerücht, dass die GVL Labelcodes aufgrund einer Veröffentlichung im Internet vergebe. Richtig ist, dass im Falle einer bereits erfolgten digitalen Veröffentlichung die Präsenz im MPN als Veröffentlichungsnachweis gewertet wird.
Auf der Webseite der GVL gibt es keine Informationen zum Prozedere der LC-Vergabe. Es empfiehlt sich ein Anruf beim Sitz der GVL in Berlin.
Möglicher Missbrauch
Oft wird dem unbedarften Musiker, der seine eigene Produktion in Eigenregie und zumeist in kleiner Auflage (ab 500 Stück) produzieren (pressen) lassen möchte, vom kontaktierten Presswerk angeboten, den Labelcode des Presswerks frei und unentgeltlich benutzen zu dürfen. Es tauchen auch immer wieder Fälle auf, bei denen für diese Überlassung von einem Label Geld genommen wird. Dabei sind derartige Angebote generell mit Vorsicht zu genießen und oft drängt sich sogar der Verdacht der arglistigen Täuschung auf: Erstens kann jeder einen LC kostenlos beantragen. Der hierfür notwendige Vertrag mit der GVL ist ebenfalls kostenlos. Zweitens wird jede Sendeminute in öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten dem Label anhand des LC zugeordnet und vergütet. Es handelt sich also um eine Vergütung im Rahmen der Leistungsschutzrechte-Verwertung, für welche die GVL verantwortlich ist. Mit der Einwilligung, den LC des Presswerkes zu übernehmen, geht jedoch eine meistens stillschweigende Abtretung ebendieser Leistungsschutzrechte vom Künstler an das Label des Presswerkes einher. Ohne Regelung einer Anteils-Auszahlung an den Künstler verdient ein Presswerk also gutes Geld durch die "uneigennützige" Überlassung ihres LC an den unbedarften Kunden. Um fair zu bleiben muss gesagt werden, dass etliche Presswerke auch eine Ausschüttung an den Kunden anbieten, meist abzüglich einer Verwaltungspauschale.
Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Künstler auch Einnahmen aus dem LC erwarten kann. In solchen Fällen ergibt das Mieten von einem LC kaum Sinn, ein eigener, bzw. ein "echter" Plattenvertrag wäre dann passender. Das Beantragen eines eigenen LCs ist zwar kostenlos, oft aber nicht so ganz einfach bzw. durch Bürokratie verschleiert.
Siehe auch
Weblinks
Fußnoten
- ↑ Auf älteren Veröffentlichungen wurde der Labelcode vierstellig angegeben. Seit den 1990er Jahren wurden diese durch Hinzufügung einer vorangestellten 0 fünfstellig, d. h. LC 0309 (alt) und LC 00309 (neu) stehen für das gleiche Label.
- ↑ Die Geschichte der GVL ( vom 18. August 2013 im Internet Archive)
- ↑ International Association of Sound and Audiovisual Archives (IASA)
- ↑ Label gründen und betreiben; VDMplus, abgerufen am 6. Februar 2012