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Datendiebstahl

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Der Begriff Datendiebstahl sowie der weniger gebräuchliche Begriff Datenklau bezeichnen einen Vorgang wo sich jemand unbefugt geheime oder personenbezogene Daten beschafft.

Die Daten können beispielsweise aus Briefen, durch Skimming oder aus dem Computerinfrastruktur entnommen werden.[1] Der Begriff ist im Informatikbereich etwas unzutreffend: üblicherweise werden die Daten nicht entwendet, sondern kopiert.

In vielen Fällen werden gestohlene Daten missbraucht, beispielsweise um unerlaubt Geld abzuheben, Identitäten zu fälschen oder Betriebsgeheimnisse auszunützen. Gestohlene Daten können aber auch veröffentlicht oder die rechtspflegenden Behörden zugespielt werden was, in gewissen Fällen, als eine Art whistleblowing aufgefasst wird.

Bekannte Datendiebstähle wurden von Bradley Manning, Edward Snowden und Hervé Falciani durchgeführt.

Rechtslage

In der Schweiz

Das Wort Datendiebstahl kommt in Medienmitteilungen vor, wohl aber nicht im Strafgesetzbuch. So hat die Schweizer Bundesanwaltschaft Hervé Falciani Datendiebstahl vorgeworfen, die Anklage lautet aber unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 Abs. 1 StGB). [2]

In Deutschland

In Deutschland ist das "Ausspähen von Daten" strafbar gem. §202a StGB. Dieses Paragraph betrifft nur Daten die elektrisch, magnetisch oder sonst nicht wahrnembar gespeichert sind. Auch viele Arten von skimming erfüllt nicht den Tatbestand von §202a.[3]

Einzelnachweise

  1. Was sind Datenmissbrauch & Datendiebstahl?, Fellowes.
  2. https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=55629 Datendiebstahl bei HSBC Private Bank in Genf: Anklageerhebung], Schweizerische Bundesanwaltschaft, 11 Dezember 2014.
  3. Strafgesetzbuch §202a deJure.