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Reisewarnung

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Die Reisewarnung ist eine offizielle Empfehlung einer Behörde nur für die eigenen Staatsangehörigen, Reisen in ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu unternehmen oder abzubrechen, da die Reisesicherheit nicht gegeben ist. Gründe für eine Reisewarnung können instabile politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verhältnisse oder Katastrophen sein, die eine unmittelbare Bedrohung für die Reisenden darstellen. Auch die Annahme, dass sich relevante Faktoren in absehbarer Zeit verändern und so nachteilig auf Reisende auswirken können, kann beitragen eine Warnung herauszugeben. Unterhalb der Reisewarnung verwenden einzelne Staaten abgeschwächte Begriffe wie "von Reisen wird abgeraten". Reisewarnungen haben auch zivilrechtliche Auswirkungen auf Verträge, die dem Recht des warnenden Staates unterliegen und in dem Staat, vor dem gewarnt wird, (zumindest teilweise) erfüllt werden sollen. Hier kommt die sog. Lehre vom Wegfall (oder der Störung) der Geschäftsgrundlage (in Deutschland z.B. generell § 313 BGB, für Reiseverträge § 651j BGB) zum Tragen, deren Umfang und Grenzen jedoch nicht immer eindeutig definiert sind.

Die EU hat seit dem Vertrag von Lissabon erweiterte Kompetenzen in der Außen- und Sicherheitspolitik. Unionsbürgern können auch den konsularischen Schutz andere Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, wenn ihr eigener Staat im Reiseland nicht vertreten ist (Art 23 AEUV). Die Europäische Kommission publiziert die Reisewarnungen sämtlicher Mitgliedstaaten auf einer Webseite mit dem Titel "Reisehinweise"[1].

Deutschland

Beim Auswärtigen Amt (AA) sind ständig relevante Informationen für Reisen verfügbar (Siehe auch: Abschnitt Weblinks), die Reisehinweise. Dazu gibt es zwei Eskalationsstufen, die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen:

Reisehinweise
Informationen zu den Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten sowie allgemeine kulturelle oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
Sicherheitshinweise
Auf besondere Risiken wird hingewiesen.
Sicherheitshinweise können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten.
Reisewarnungen
Ein Appell, von Reisen in das betreffende Land abzusehen. Reisewarnungen werden nur ausgesprochen, wenn von einer akuten „Gefahr für Leib und Leben” ausgegangen werden muss. Bundesbürger, die in diesem Land leben oder zu Gast sind, werden gegebenenfalls zur Ausreise angehalten.
Ist die Warnung kurz vor der Einreise in ein Gebiet noch aktuell, liegt Höhere Gewalt vor – eine unvorhersehbare Entwicklung mit erheblicher Erschwernis oder Gefährdung – unter diesem Umstand kann kostenfrei von Buchungen, beispielsweise eines Fluges, zurückgetreten werden.[2]

Vom AA gegebene Informationen werden regelmäßig auf ihre Aktualität und Korrektheit überprüft. Jede Veröffentlichung wird mit Datum versehen und ist bis auf Weiteres gültig, Gefährdungsfaktoren oder -situationen können sich jedoch schnell ändern.

Grundsätzliche Reiseempfehlungen
Zusätzlich stellt das AA grundsätzliche Empfehlungen bereit: Rechtsvorschriften werden allerdings nur im Besonderen behandelt, die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes für umfassende, aktuelle Informationen wird empfohlen.
Die Kosten der Repatriierung wird in Deutschland nicht von einem Krankenversicherer übernommen, eine zusätzliche Versicherung wird empfohlen. Kosten für Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen können dem Konsulargesetzes entsprechend in Rechnung gestellt werden.[3]

Österreich

In Österreich werden Reisewarnungen vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) auf Grundlage einer Entscheidungsmatrix[4] herausgegeben. Verbunden mit der Reisewarnung kann auch ein Aufruf an bereits vor Ort anwesende Österreicher sein, sich umgehend bei der nächsten österreichischen Vertretung zu melden oder die Rückreise anzutreten.

Eine solche Reisewarnung ist auch hier Grundlage für eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung von Reisen.

Schweiz

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Schweiz führt eine Liste mit sogenannten Reisehinweisen, die für die meisten Staaten der Welt eine grundsätzliche Einschätzung der Lage und wenn gegeben Hinweise auf spezifische regionale Risiken enthält. Von Reisen in Länder mit prekärer Sicherheitslage wird in dieser Liste jeweils ausdrücklich abgeraten.

Vereinigte Staaten von Amerika

In den USA wird zwischen Travel Warning, einer eher langfristig, unspezifisch angesetzten Warnung, meist auf eine Region oder ein Land beschränkt, und dem Travel Alert unterschieden. Letzterer bezieht sich auf eine konkrete Bedrohung für US-Bürger, weltweit oder ebenfalls regional beschränkt.[5] Auch das Department of State stellt allgemeine Informationen zu Ländern bereit.

Siehe auch

Wiktionary: Reisewarnung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Reisehinweise
  2. Urlaub in Krisenzeiten. auf: ADAC.de. Abgerufen am 3. August 2013.
  3. Was sind Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt. Abgerufen am 3. August 2013.
  4. Entscheidungsmatrix BMEIA
  5. International Travel, Department of State. Abgerufen am 3. August 2013.