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Valet will ich dir geben

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Valet will ich dir geben ist ein geistliches Lied von Valerius Herberger.

Entstehung

Herberger dichtete den Text auf seine Erfahrungen mit der Pest während seiner Amtszeit als Pfarrer in Fraustadt hin. Es trägt den Titel: „Ein andächtiges Gebet, damit die evangelische Bürgerschaft zu Fraustadt Anno 1613 im Herbst Gott dem Herrn das Herz erweicht hat, daß er seine scharfe Zuchtrute, unter welcher bei zweitausend Menschen sind schlafen gegangen, in Gnaden hat niedergelegt. Sowohl ein tröstlicher Gesang, darinnen ein frommes Herz dieser Welt Valet gibt.“[1]

Zum Text

Der Beginn des Liedes mit dem Wort „Valet“ erklärt sich unter anderem damit, dass Herberger ein Akrostichon mit seinem Vornamen eingearbeitet hat. Die ersten vier Buchstaben des ersten Wortes ergeben zusammen mit dem jeweils ersten Buchstaben der weiteren Strophen den Namen ValeRIVS.

Text

Valet will ich dir geben,
du arge, falsche Welt;
dein sündlich böses Leben
durchaus mir nicht gefällt.
Im Himmel ist gut wohnen,
hinauf steht mein Begier,
da wird Gott herrlich lohnen
dem, der ihm dient allhier.

Rat mir nach deinem Herzen,
o Jesu, Gottes Sohn.
Soll ich ja dulden Schmerzen,
hilf mir, Herr Christ, davon;
verkürz mir alles Leiden,
stärk meinen schwachen Mut,
lass mich selig abscheiden,
setz mich in den Erbgut.

In meines Herzens Grunde
dein Nam und Kreuz allein
funkelt all Zeit und Stunde,
drauf kann ich fröhlich sein.
Erschein mir in dem Bilde
zu Trost in meiner Not,
wie du, Herr Christ, so milde,
dich hast geblut´ zu Tod.

Verbirg mein Seel aus Gnaden
in deiner offnen Seit,
rück sie aus allem Schaden
zu deiner Herrlichkeit.
Der ist wohl hier gewesen,
wer kommt ins himmlisch Schloss;
der ist ewig genesen,
wer bleibt in deinem Schoß.

Schreib meinen Nam aufs Beste
ins Buch des Lebens ein
und bind mein Seel gar feste
ins schöne Bündelein
der´, die im Himmel grünen
und vor dir leben frei,
so will ich ewig rühmen,
dass dein Herz treue sei.[2]

Einzelnachweise

  1. zitiert nach Christoph Albrecht: Einführung in die Hymnologie, Göttingen 1995, S. 36f.
  2. vgl. EG 523