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Bruttogeschossfläche

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Bruttogeschoßfläche

Dies wird in Österreich im Bundesland Steiermark benötigt, um die Bebauungsdichte und den Bebauungsgrad zu bestimmen und wird im Steiermärkischen Baugesetz (Stmk. BauG) wie folgt definiert:

Bruttogeschoßfläche: die Fläche je Geschoß, die von den Außenwänden umschlossen wird, einschließlich der Außenwände;

Erdgeschoß: Der Begriff ist durch die Bauordnung klar definiert. Es entspricht meist der bebauten Fläche.

Dachgeschoß: Bei Dachschrägen ist jener Teil, welcher die 1,50 m Raumhöhe unterschreitet, von der Bruttogeschoßfläche abzuziehen. Für die Berechnung zu addieren ist die Wandstärke der Außenwand.

Kellergeschoß: Diese werden nur insoweit einbezogen, soweit sie gänzlich oder auch nur teilweise als Aufenthalts- oder Arbeitsraum genehmigt werden oder als genehmigt anzusehen sind. Bei der Teilberechnung zählt ebenfalls nur der Raum bzw. die Räume inklusive der umschließenden Wände.

Siehe auch