„Wikipedia:Meinungsbilder/Rollback-Recht“ – Versionsunterschied
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* Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Rollback-Button ist unabhängig vom Tätigkeitsfeld eines Benutzers. |
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* Mentoren erhalten automatisch einen Sonderstatus mit verschiedenen Rechten, die bis auf eines nichts mit der Mentoringtätigkeit zu tun haben. |
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=== Argumente für den Vorschlag 3 === |
=== Argumente für den Vorschlag 3 === |
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Version vom 11. August 2011, 11:06 Uhr
Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob das Rollback-Recht (schnelles Zurücksetzen mit einem Klick, ohne Begründung) künftig getrennt vom aktiven Sichterrecht vergeben wird und ob es mit zusätzlichen Rechten[1] kombiniert wird. Vom Meinungsbild nicht betroffen ist die Funktion „rückgängig“[2] (ohne automatische Speicherung).
Initiatoren und Unterstützer
- Initiatoren
- Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Falls du dich hier bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen, falls dem Meinungsbild droht, in ungeeignetem Zustand gestartet zu werden. (Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)
- --Wnme Fragen?/ Bew. 22:01, 18. Jul. 2011 (CEST)
- --Iste Praetor D • B • MP • CVU 15:43, 19. Jul. 2011 (CEST)
- --PM3 21:03, 21. Jul. 2011 (CEST)
- --✓ Bergi 14:30, 1. Aug. 2011 (CEST)
- --Krd 21:54, 1. Aug. 2011 (CEST)
- --Tavok 15:02, 3. Aug. 2011 (CEST)
- --Michileo 07:17, 5. Aug. 2011 (CEST)
- --Adrian Lange ☎ 09:46, 8. Aug. 2011 (CEST)
- - Inkowik (Re) 18:43, 9. Aug. 2011 (CEST)
Sachlage
Bei der Vergabe des Sichter-Rechts wird aktuell das Rollback-Recht (schnelles Zurücksetzen mit einem Klick, ohne Begründung), welches eigentlich zur Bekämpfung von Vandalismus bestimmt ist, mitvergeben. Dies ist momentan nur in der deutschsprachigen Wikipedia der Fall und wurde eingeführt, um die Arbeit beim Sichten zu erleichtern. Seit einigen Monaten gibt es aber einen speziellen „Ungesichtete-Änderungen-Verwerfen-Knopf“, womit der ursprüngliche Grund entfallen ist.
Die verschiedenen Revertoptionen
- Zurücksetzen (auch Rollback genannt): Diese Funktion ist als einzige von diesem Meinungsbild betroffen. Durch einen Klick auf den „Zurücksetzen“-Link werden alle zuletzt vorgenommenen Bearbeitungen des gleichen Benutzers sofort und ohne Bestätigungsmöglichkeit rückgängig gemacht. Die Nutzung der Zusammenfassungszeile ist nicht möglich. Der Link wird nur bei der neuesten Seitenversion angezeigt. Derzeit ist diese Funktion für alle aktiven Sichter verfügbar.
- Rückgängig:[2] Mit Hilfe dieses Links wird ausschließlich die dazugehörige Bearbeitung rückgängig gemacht. Wenn der Link angeklickt wird, erscheint zunächst das Bearbeitungsfenster mit dem Seiteninhalt der Zielversion, der hier noch weiter verändert werden kann. Die Zusammenfassungszeile kann ebenfalls genutzt werden. Die „Rückgängig“-Funktion erlaubt auch das Revertieren älterer Bearbeitungen, sofern der betroffene Abschnitt zwischenzeitlich nicht verändert wurde. Diese Funktion ist für alle angemeldeten und nicht angemeldeten Benutzer verfügbar.
- Änderungen verwerfen: Diese Funktion kann nur bei Seiten mit ungesichteten Versionen eingesetzt werden. Sie wird ausschließlich im Sichtungskasten über einem Versionsunterschied angezeigt und macht alle ungesichteten Änderungen rückgängig, die zwischen den beiden verglichenen Versionen getätigt wurden. Wird der Link angeklickt, erscheint ein Bestätigungsbildschirm, der die Nutzung der Zusammenfassungszeile erlaubt, aber kein Bearbeitungsfenster beinhaltet. Diese Funktion ist für alle aktiven Sichter verfügbar.
- Alte Version wiederherstellen: Außerdem hat jeder angemeldete und unangemeldete Benutzer noch die Möglichkeit, eine beliebige alte Version einer Seite wiederherzustellen. Dazu klickt man auf Datum und Uhrzeit der Zielversion, anschließend auf „Bearbeiten“ und speichert dann die alte Version als neue ab.
Übersicht über Vordiskussionen
- Wikipedia:Verbesserungsvorschläge#Zurücksetzen nur noch von Bearbeitungen durch Nicht-Sichter möglich
- Wikipedia:Umfragen/Benutzergruppe Archivar
- Wikipedia:Meinungsbilder/Sichtbarkeit gelöschter Artikel
- Wikipedia:Meinungsbilder/Änderung der Rechteverteilung
- Wikipedia:Fragen zur Wikipedia/Archiv/2011/Woche 13#Usergruppen
- Wikipedia:Administratoren/Notizen/Archiv/2010/05#Suppressredirect für Sichter
- Benutzer:Church of emacs/suppressredirect-MB
Vorschläge
Im Sinne der Aufrechterhaltung einer freundlichen, konstruktiven Zusammenarbeit sollte der „Zurücksetzen“-Knopf nur zur Bekämpfung von Vandalismus eingesetzt werden. Bearbeitungen, bei denen offensichtlich eine gute Absicht dahinter steckt, sollten mittels „Rückgängig“-Knopf – versehen mit einer nachvollziehbaren Begründung – rückgängig gemacht werden. Daher soll die Zurücksetzen-Funktion (Rollback) nur noch für Benutzer verfügbar sein, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und/oder zum effektiveren und sinnvolleren Einsatz mit einigen Zusatzrechten[1] kombiniert werden.
Änderungsvorschlag 1
Das Rollback-Recht wird getrennt vom aktiven Sichterstatus durch Administratoren auf Antrag vergeben. Daher wird die neue Benutzergruppe „Zurücksetzer“ geschaffen, die ausschließlich das Rollback-Recht umfasst. Das Rollback-Recht wird aus der Benutzergruppe „aktiver Sichter“ entfernt.
Voraussetzungen zur Vergabe der Rollback-Berechtigung sind:
- der aktive Sichterstatus
- regelmäßige aktive Mitarbeit in der Vandalismusbekämpfung bzw. Eingangskontrolle (unverbindlicher Richtwert: durchschnittlich mindestens 50 Reverts im Monat) seit mindestens 2 Monaten
- besonnenes und regelkonformes Verhalten
Bei wiederholtem fehlerhaftem Gebrauch des Rechtes kann jeder Administrator es wieder entziehen.
Änderungsvorschlag 2
Das Rollback-Recht wird getrennt vom aktiven Sichterstatus durch Administratoren auf Antrag vergeben und mit einigen zusätzlichen Rechten kombiniert, die bei der Eingangskontrolle, Qualitätssicherung und Vandalismusbekämpfung oder beim Mentoring hilfreich sind.[1] Daher wird die neue Benutzergruppe „Zurücksetzer“ geschaffen, die folgende Rechte umfasst:
- Schnelles Zurücksetzen (rollback)
- Beim Verschieben die Erstellung einer Weiterleitung unterdrücken (suppressredirect)
- Versionsgeschichte gelöschter Seiten ansehen, ohne zugehörigen Seiteninhalt (deletedhistory)
- Nach gelöschten Seiten suchen (browsearchive)
- Missbrauchsfilter einsehen, die als privat markiert wurden (abusefilter-view-private)
- Liste der unbeobachteten Seiten ansehen (unwatchedpages)
Das Rollback-Recht wird aus der Benutzergruppe „aktiver Sichter“ entfernt.
Voraussetzungen zur Vergabe der oben genannten Rechte sind:
- der aktive Sichterstatus
- mindestens 1000 nicht gelöschte Artikelbearbeitungen
- regelmäßige aktive Mitarbeit in der Vandalismusbekämpfung, Eingangskontrolle bzw. Qualitätssicherung seit mindestens 4 Monaten oder Tätigkeit als Mentor (ohne Zeitvorgabe)
- besonnenes und regelkonformes Verhalten
Bei wiederholtem fehlerhaftem Gebrauch der Rechte kann jeder Administrator sie wieder entziehen.
Änderungsvorschlag 3
Siehe Änderungsvorschlag 2, jedoch mit abweichenden Voraussetzungen.
Voraussetzungen zur Vergabe der oben genannten Rechte sind:
- der aktive Sichterstatus
- mindestens 1000 nicht gelöschte Artikelbearbeitungen
- regelmäßige aktive Mitarbeit in der Wikipedia seit mindestens 4 Monaten
- besonnenes und regelkonformes Verhalten
Argumente für alle Vorschläge

- Das als unfreundlich geltende kommentarlose Zurücksetzen von Nicht-Vandalismus-Edits könnte abnehmen und die konstruktive Zusammenarbeit verbessert werden. In einer Umfrage vom April 2011 wurde „Having your edits reverted without any explanation“ (eigene Bearbeitungen werden kommentarlos rückgängig gemacht) als zweitwichtigster Faktor, der zu einer geringeren Aktivität von Benutzern führt, genannt.[4][5]
- (In der Vandalismusbekämpfung) unerfahrene Benutzer ohne Rollback-Recht müssen Reverts erst bestätigen. Dadurch
- sinkt die Anzahl der versehentlichen Reverts;
- werden Benutzer ohne Rollback-Berechtigung zu sorgfältigeren und besser überlegten Reverts ermutigt;
- werden Edit-Wars erschwert.
- Bei Missbrauch der Rollback-Funktion kann sie vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden, ohne dass der betroffene Benutzer den aktiven Sichterstatus verliert.
- Das „Editlimit“ (Werkzeug um bei umkämpften Artikeln trotzdem Bearbeitungen zuzulassen) kann nicht mehr umgangen werden.
Argumente gegen alle Vorschläge
- Auch über den Rückgängig-Button wird keine Begründung erzwungen. Es ist daher unsicher, ob die Abschaffung des grundsätzlichen Rollback-Rechts den gewünschten Effekt hätte.
- Die Hierarchie der Benutzergruppen wird verstärkt.
- Eine manuelle Rechtevergabe bedeutet mehr Bürokratie und Mehraufwand für die Administratoren.
Argumente für den Vorschlag 1
- Der Vorschlag ist einfacher und unbürokratischer als die Vorschläge 2 und 3.
- Bei Entzug wegen Missbrauchs verliert ein Benutzer nur diejenige Funktion, die er tatsächlich fehlerhaft eingesetzt hat.
Argumente gegen den Vorschlag 1
- Die Bekämpfung von Vandalismus durch in der Vandalismusbekämpfung unerfahrene Benutzer wird erschwert.
- Relativ unproblematische Zusatzrechte werden auch erfahrenen Benutzern, denen sie die Arbeit erleichtern könnten, vorenthalten.
- Benutzer könnten unnötige Reverts durchführen, nur um die geforderte Mindestanzahl von Reverts pro Monat zu erreichen.
- Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Rollback-Button ist unabhängig vom Tätigkeitsfeld eines Benutzers.
Argumente für den Vorschlag 2
- Die Effektivität der Vandalismus- und Trollbekämpfung sowie der Eingangskontrolle und des Mentorenprogramms wird erhöht. Beispiele:
- Bei Vandalen, die unsinnige Seiten neu anlegen, ist auch für Nicht-Administratoren ersichtlich, ob derselbe Benutzer zum wiederholten Mal Unsinn eingestellt hat. Dadurch kann der Benutzer angemessen verwarnt bzw. gemeldet werden.
- Nicht öffentliche Missbrauchsfilter sind für im jeweiligen Bereich tätige Benutzer besser nachvollziehbar.
- Beim Verschieben von neuen Seiten wegen nicht eingehaltener Namenskonventionen werden Verschieberest-SLAs verhindert.
- Im Mentorenprogramm ist durch das Einsehen gelöschter Bearbeitungen der Mentees (ohne Seiteninhalt) eine bessere Hilfe möglich.
- Wenn die Rollback-Funktion zu einer Gruppe mit weitergehenden Rechten[1] gehört, wird der Eindruck, dass sie vorsichtig und nur in bestimmten Fällen verwendet werden sollte, besser vermittelt.
- Das Missbrauchspotenzial der Zusatzrechte wird dadurch begrenzt, dass nur Benutzer mit bestimmten Tätigkeitsfeldern und damit eine recht kleine Anzahl von Benutzern sie erhalten.
Argumente gegen den Vorschlag 2
- Zusätzliche Rechte[1], die bisher Administratoren vorbehalten waren, könnten missbraucht werden.
- Die Bekämpfung von Vandalismus durch in der Vandalismusbekämpfung unerfahrene Benutzer wird erschwert.
- Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Rollback-Button ist unabhängig vom Tätigkeitsfeld eines Benutzers.
- Mentoren erhalten automatisch einen Sonderstatus mit verschiedenen Rechten, die bis auf eines nichts mit der Mentoringtätigkeit zu tun haben.
Argumente für den Vorschlag 3
- Jeder erfahrene Benutzer kann auch weiterhin Vandalismus schnell und einfach zurücksetzen.
- Eine Rechteerweiterung für erfahrene Benutzer stellt eine zusätzliche Motivation dar.
- Wenn die Rollback-Funktion zu einer Gruppe mit weitergehenden Rechten[1] gehört, wird der Eindruck, dass sie vorsichtig und nur in bestimmten Fällen verwendet werden sollte, besser vermittelt.
Argumente gegen den Vorschlag 3
- Die Bekämpfung von Vandalismus durch unerfahrene Benutzer wird erschwert.
- Das kommentarlose Zurücksetzen von Bearbeitungen mit guter Absicht wird möglicherweise nicht so stark abnhemen wie bei den anderen beiden Vorschlägen.
- Das Missbrauchspotenzial der erweiterten Rechte ist noch größer als bei Vorschlag 2, da die Anzahl der betroffenen Benutzer deutlich höher ist.
Anmerkungen
- ↑ a b c d e f Es bleibt eine klare Unterscheidung zu Administratorenrechten möglich, da diese Benutzergruppe hauptsächlich Einsichtsrechte umfasst und keine typischen administrativen Rechte wie löschen, schützen, sperren beinhaltet.
- ↑ a b Ob der Link mit „entfernen“ oder „rückgängig“ beschriftet ist, ist von den Einstellungen abhängig.
- ↑ meta:Research:Wikipedia Editors Survey 2011 – Resultate
- ↑ Wikipedia editors survey top-line data, Juni 2011, Seite 23
- ↑ Positive feedback works for editing, say Wikipedia editors, Juli 2011
Auswertung
Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer. Hier kannst Du die Stimmberechtigung überprüfen.
- Formale Gültigkeit
- Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
- Inhaltliche Abstimmung
- Zur Abstimmung stehen drei Vorschläge zur Änderung der Vergabe des Rollback-Rechts. Für alle Vorschläge kann jeweils mit „Pro“ oder „Contra“ abgestimmt werden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat damit in dieser Teilabstimmung insgesamt drei Stimmen. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn mindestens zwei Drittel der für diesen Vorschlag abgegebenen Stimmen „Pro“-Stimmen sind (Zweidrittelmehrheit). Wird der Vorschlag 3 angenommen, wird er umgesetzt, da er die Vorschläge 1 und 2 beinhaltet. Wird der Vorschlag 2, aber nicht der Vorschlag 3 angenommen, wird der Vorschlag 2 umgesetzt, da er den Vorschlag 1 beinhaltet. Wird keiner der drei Vorschläge angenommen, bleibt es beim Status quo. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Abstimmung
Formale Gültigkeit
Ich nehme das Meinungsbild an
- …
Ich lehne das Meinungsbild ab
- …
Enthaltung bezüglich der Annahme
- …
Inhaltliche Abstimmung
Vorschlag 1
Das Rollback-Recht soll einzeln, getrennt von den Sichterrechten vergeben werden.
Pro Vorschlag 1
- …
Contra Vorschlag 1
- …
Enthaltung bezüglich Vorschlag 1
- …
Vorschlag 2
Das Rollback-Recht soll zusammen mit den oben genannten Zusatzrechten, getrennt von den Sichterrechten, an Benutzer mit bestimmten Tätigkeitsfeldern (s. o.) vergeben werden.
Pro Vorschlag 2
- …
Contra Vorschlag 2
- …
Enthaltung bezüglich Vorschlag 2
- …
Vorschlag 3
Das Rollback-Recht soll zusammen mit den oben genannten Zusatzrechten, getrennt von den Sichterrechten, an alle Benutzer vergeben werden, die die Voraussetzungen (s. o.) erfüllen, unabhängig vom Tätigkeitsfeld.
Pro Vorschlag 3
- …
Contra Vorschlag 3
- …
Enthaltung bezüglich Vorschlag 3
- …

