„Diskussion:Staatsoberhaupt/Archiv“ – Versionsunterschied
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:Man kann darlegen, dass es zwar in Japan, nicht aber in der internationalen Praxis umstritten ist, dass der Tenno Staatsoberhaupt ist. Seine Aufgaben werden z.B. erläutert in [http://books.google.de/books?id=0fLNPnKSYKEC&lpg=PA642&pg=PA639#v=onepage&q=tenno&f=false ''Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart''], insbesondere auf [http://books.google.de/books?id=0fLNPnKSYKEC&lpg=PA639&pg=PA639&f=false S. 639]. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 05:37, 5. Mai 2010 (CEST) |
:Man kann darlegen, dass es zwar in Japan, nicht aber in der internationalen Praxis umstritten ist, dass der Tenno Staatsoberhaupt ist. Seine Aufgaben werden z.B. erläutert in [http://books.google.de/books?id=0fLNPnKSYKEC&lpg=PA642&pg=PA639#v=onepage&q=tenno&f=false ''Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart''], insbesondere auf [http://books.google.de/books?id=0fLNPnKSYKEC&lpg=PA639&pg=PA639&f=false S. 639]. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 05:37, 5. Mai 2010 (CEST) |
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::Das gehört aber dann doch eher in die Artikel [[Tennō]] und [[Politisches System Japans]]. Bevor man sich hier in die Darstellung von Einzelfällen verzettelt, sollte man den Artikel hier erst einmal besser referenzieren und ausbauen. Ich habe vor längerer Zeit den Weblink zum Politiklexikon der bpb gesetzt, was damals nur als Notbehelf gedacht war. Seither hat sich da aber nichts mehr getan. Man müsste m. E. in diesem Artikel deutlicher darstellen, wie sich der Begriff "Staatsoberhaupt" von [[Souverän]] abgrenzt und seit wann es diese Unterscheidung gibt.-- [[Benutzer:ペーター|Katakana-Peter]] 05:53, 5. Mai 2010 (CEST) |
::Das gehört aber dann doch eher in die Artikel [[Tennō]] und [[Politisches System Japans]]. Bevor man sich hier in die Darstellung von Einzelfällen verzettelt, sollte man den Artikel hier erst einmal besser referenzieren und ausbauen. Ich habe vor längerer Zeit den Weblink zum Politiklexikon der bpb gesetzt, was damals nur als Notbehelf gedacht war. Seither hat sich da aber nichts mehr getan. Man müsste m. E. in diesem Artikel deutlicher darstellen, wie sich der Begriff "Staatsoberhaupt" von [[Souverän]] abgrenzt und seit wann es diese Unterscheidung gibt.-- [[Benutzer:ペーター|Katakana-Peter]] 05:53, 5. Mai 2010 (CEST) |
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:::Nur zu, aber es muss am Ende dann natürlich auch handfest und fundiert sein. Ich hab dazu leider nicht genug Zeit. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 05:55, 5. Mai 2010 (CEST) |
Version vom 5. Mai 2010, 05:57 Uhr
Jesus als Staatsoberhaupt?
Gibt es irgendeine Quelle, die das bestätigt?
- Charles Taylor, liberianischer Diktator, ernannte 2002 Jesus Christus zum Staatsoberhaupt Liberias.
Eingefügt wurde das damals von einer IP, was die Glaubwürdigkeit nochmals in Frage stellt. -Etc. gamma 11:24, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Habe das einmal entfernt. -- Gugganij 02:20, 16. Jan. 2008 (CET)
Immunität
Genießt ein Staatsoberhaupt in anderen Staaten automatisch Immunität oder muss es dazu wie jeder andere akkreditiert werden?--Son sonson 20:06, 4. Aug. 2007 (CEST)
- Meines Wissens nach sieht das Völkerrecht vor, dass ein amtierendes Staatsoberhaupt außerhalb seines Landes immun ist (ob dies nur in offizieller Funktion gilt, oder auch auf Privatreisen entzieht sich meiner Kenntnis). lg -- Gugganij 02:20, 16. Jan. 2008 (CET)
Tennō
Könnte mir jemand, der sich zurücksetzungsfrei besitzanspruchsberechtigt oder in anderer Weise kompetent fühlt, bitte erklären, was ausschlaggebend dafür ist, ob jemand, konkret der Tennō, Staatsoberhaupt ist oder eben nicht? Wenn ich diesem Artikel Glauben schenke, ist es die Tatsache, dass die Verfassung den Tennō nicht Staatsoberhaupt nennt. Glaube ich diesem Einwand, ist das in Österreich (wie auch andernorts) ebenso, es handelt sich dort aber dennoch um Staatsoberhäupter. Es wäre demnach also nicht die Titulierung sondern Umfang/Zuschnitt seiner Aufgaben, der jemanden zum Staatsoberhaupt macht. Um Erhellung bittet Asakura Akira 22:51, 2. Mai 2010 (CEST)
- Auf derselben Diskussionsseite habe ich schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine Volltextsuche nach "Staatsoberhaupt" zu keinem Resultat führt. Was m. E. von Nöten wäre, ist eine Quelle, auf die man sich Berufen kann, wenn man argumentiert, der Tennō sei kein Staatsoberhaupt. Ansonsten gälte eben, dass in einer Monarchie das Staatsoberhaupt der Monarch ist. Wenn das in Japan anders ist, muss man es belegen. (Wenn in Japan zwei und zwei fünf ist, ist das auch richtig, aber nur, wenn sich das mit "zuverlässigen Publikaktionen" belegen lässt.)-- Katakana-Peter 10:17, 3. Mai 2010 (CEST)
- Ähm, vielleicht missverstehe ich Dich ja. Aber für mich klingt das so: Weil die Formulierung im Artikel »Der Tennō (Kaiser) von Japan ist laut Verfassung nur „das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes“, nicht Staatsoberhaupt.« nicht nur an der Sache vorbeigeht, weil die bloße Titulierung als Symbol nicht ausschlaggebend ist, sondern die Schlussfolgerung „nicht Staatsoberhaupt“ auch unbelegt ist, muss sie im Artikel stehen bleiben?
Dass die Fragen, ob der Tennō Staatsoberhaupt (1.) ist und (2.) sein sollte, in Japan nicht unumstritten sind bzw. waren, ist besser im Tennō zu klären und zu belegen. In diesem Artikel sollte es nur darum gehen, ob und wenn ja warum Japan einen Sonderfall in Bezug auf sein Staatsoberhaupt darstellt. (Es geht also übrigens auch nicht um das „aufdröseln“ der „Verfassungsorgane sämtlicher Staaten“, sondern der hier genannten Sonderfälle.) Wenn man das aus den nunmehr hinreichend offensichtlichen Gründen nicht kann, sollte man dorthin verweisen, wo es (wenn es mal soweit ist) erklärt wird.
Nach dem, was ich gelesen habe, halten viele Verfassungsrechtler Japan tatsächlich für einen Sonderfall, da es sich weder um eine Republik noch um eine gewöhnliche Monarchie handelt (so auch [1], Fußnote 23 nach ja:野田良之 mit Verweis auf die völkerrechtliche Vertretung Japans im Ausland; dort übrigens auch der von einigen Benutzern wiederholt eingebrachte Einwand, dass die Wiedergabe von „Tennō“ als Emperor/„Kaiser“ im Kontext der Verfassung von 1947 („Kaiserreich“→„Staat“) ungünstig ist. Außerdem die mit Quelle versehene Erklärung von Karl-Friedrich Lenz auf der Tennō-Disk. Dem entgegen steht aber z.B. die Ansicht des Legislativbüros, s. die in der Tennō-Disk. verlinkte Passage in (ja), dort belegt; da wäre aber vielleicht noch zu klären ob das nicht mehr mit (2.) als mit (1.), also mit Politik zu tun hat).
Aber eine so spezielle Frage überlasse ich in letzter Instanz lieber Leuten, die besseren Überblick über die „Paragraphenweitwurfarena“ haben als ich.
Interessant wäre u.U. an anderer Stelle auch, wie MacArthur, Yoshida & Co. zu der Formulierung kamen. So heißt es nämlich in dem Memo vom Feb. 1946 an Mj. Gen. Courtney Whitney mit MacArthurs ersten Grundprinzipien für die Verfassung durchaus: „The Emperor is at the head of the State.“, zit. nach JW Dower: Embracing Defeat, p.360; s.a. NDL.
Frage ich also nochmal und bitte um entsprechende Darstellung im Artikel: Begründet der Zusammenhang „Symbol“ → „nicht Staatsoberhaupt“ den Sonderfall oder sprengen andere (völkerrechtliche Vertretung?) Tatbestände in Japan, wenn überhaupt, den Definitionsumfang von Staatsoberhaupt? --Asakura Akira 17:15, 3. Mai 2010 (CEST)
- Ähm, vielleicht missverstehe ich Dich ja. Aber für mich klingt das so: Weil die Formulierung im Artikel »Der Tennō (Kaiser) von Japan ist laut Verfassung nur „das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes“, nicht Staatsoberhaupt.« nicht nur an der Sache vorbeigeht, weil die bloße Titulierung als Symbol nicht ausschlaggebend ist, sondern die Schlussfolgerung „nicht Staatsoberhaupt“ auch unbelegt ist, muss sie im Artikel stehen bleiben?
- Ich habe den japanbezüglichen Satz jetzt gelöscht. Als ich deinen Edit vor ein paar Tagen revertiert habe, habe ich das schlicht vergessen. M. E. gibt es sehr viele Staaten, die für sich in Anspruch nehmen könnten "Sonderfälle" zu sein (Kanada, Australien).-- Katakana-Peter 05:40, 4. Mai 2010 (CEST)
- Es ist ja wohl lächerlich, den deutschen Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt Deutschlands in Frage zu stellen, nur weil etwa eine Volltextsuche im Grundgesetz keinen Treffer ergab. Wer mal genauer ins Grundgesetz schaut, der findet in den Art. 59 I, 60, 63 I, II (2), 64 I, 68 I, 69 III Hs. 1, 81 I, 82 I, 115a VI GG genug Anhaltspunkte, weshalb es der Bundespräsident trotzdem ist. Genauso verhält es sich auch mit dem Tenno, der nicht nur nach Ansicht des Auswärtigen Amts, sondern auch international als Staatsoberhaupt Japans angesehen wird. Ob er es denn nun explizit laut Verfassung oder doch nur laut diplomatischem Protokoll ist, ist insoweit nebensächlich und nicht maßgeblich als für die tatsächliche Bewertung seines Titels andere Kriterien herangezogen werden. Doch dies zu klären, ist nicht Aufgabe der Wikipedia-Autoren. --Benatrevqre …?! 04:36, 5. Mai 2010 (CEST)
Ich habe jetzt alles gelöscht, was sich auf Japan und den Tennō bezieht. Wenn Japan und der Tennō in diesem Artikel Erwähnung verdienen, sollte die Sonderstellung mit guten Quellen (mindestens so gut wie bei der Schweiz) belegt sein.-- Katakana-Peter 05:21, 5. Mai 2010 (CEST)
- Man kann darlegen, dass es zwar in Japan, nicht aber in der internationalen Praxis umstritten ist, dass der Tenno Staatsoberhaupt ist. Seine Aufgaben werden z.B. erläutert in Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, insbesondere auf S. 639. --Benatrevqre …?! 05:37, 5. Mai 2010 (CEST)
- Das gehört aber dann doch eher in die Artikel Tennō und Politisches System Japans. Bevor man sich hier in die Darstellung von Einzelfällen verzettelt, sollte man den Artikel hier erst einmal besser referenzieren und ausbauen. Ich habe vor längerer Zeit den Weblink zum Politiklexikon der bpb gesetzt, was damals nur als Notbehelf gedacht war. Seither hat sich da aber nichts mehr getan. Man müsste m. E. in diesem Artikel deutlicher darstellen, wie sich der Begriff "Staatsoberhaupt" von Souverän abgrenzt und seit wann es diese Unterscheidung gibt.-- Katakana-Peter 05:53, 5. Mai 2010 (CEST)
- Nur zu, aber es muss am Ende dann natürlich auch handfest und fundiert sein. Ich hab dazu leider nicht genug Zeit. --Benatrevqre …?! 05:55, 5. Mai 2010 (CEST)
- Das gehört aber dann doch eher in die Artikel Tennō und Politisches System Japans. Bevor man sich hier in die Darstellung von Einzelfällen verzettelt, sollte man den Artikel hier erst einmal besser referenzieren und ausbauen. Ich habe vor längerer Zeit den Weblink zum Politiklexikon der bpb gesetzt, was damals nur als Notbehelf gedacht war. Seither hat sich da aber nichts mehr getan. Man müsste m. E. in diesem Artikel deutlicher darstellen, wie sich der Begriff "Staatsoberhaupt" von Souverän abgrenzt und seit wann es diese Unterscheidung gibt.-- Katakana-Peter 05:53, 5. Mai 2010 (CEST)