„Segelflugzeugführerabzeichen“ – Versionsunterschied
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Version vom 2. November 2009, 10:03 Uhr
Das Segelfliegerabzeichen wurde am 16. Dezember 1940 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet und konnte an Angehörige der Luftwaffe verliehen werden, die sich nach dem Erwerb des Segelflugzeugführerscheins entsprechend bewährt und ausgezeichnet hatten.
Aussehen
Das hochovale Abzeichen ist aus einem dichten Kranz aus Eichenblättern gebildet und besteht aus versilberten Feinzink oder Buntmetall. Auf dem Eichenkranz liegt ein nach links fliegender Adler auf. Im unteren Schnittpunkt des Kranzes ist das Hakenkreuz zu sehen.
Trageweise
Getragen wurde die Auszeichnung als Steckabzeichen auf der linken Brustseite.
Sonstiges
Laut dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen von Auszeichnungen aus der Zeit des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne nationalsozialistische Embleme gestattet.
Literatur
- Kurt-Gerhard Klietmann: Deutsche Auszeichnungen. Band 2: Deutsches Reich: 1871–1945. Die Ordens-Sammlung, Berlin 1971.