„Direktor“ – Versionsunterschied
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Version vom 23. Februar 2004, 00:26 Uhr
Als Direktor (lat.) bezeichnet man eine berufliche Position mit Leitungsfunktion; so gibt es beispielsweise
- den Leiter eines Unternehmens oder einer größeren Behördenabteilung;
- den Leiter einer Fachschule oder eines Gymnasiums.
Ein Generaldirektor ist der Vorstandsvorsitzende einer Aktiengesellschaft. einer großen Behörde oder einer sonstigen institutionalisierten Einrichtung.
In Opernhäusern gibt es neben dem Intendanten einen Generalmusikdirektor (GMD).