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„Betrieb mit staatlicher Beteiligung“ – Versionsunterschied

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===Literatur===
===Literatur===
* ''Staatliche Beteiligung'' in Meyers kleines Lexikon, dritter Band; VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1971
* ''Staatliche Beteiligung'' in Meyers kleines Lexikon, dritter Band; VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1971
* Heinz Hoffmann, ''Die Betriebe mit staatlicher Beteiligung im planwirtschaftlichen System der DDR'', Franz Steiner Verlag Stuttgart, 1999

===Weblinks===
===Weblinks===
*[http://www.bundesarchiv.de/foxpublic/562421D50A06221200000000F969F549/findmittelinfo.html ''Aufgaben der Deutschen Investitionsbank'' bei bundesarchiv.de]
*[http://www.bundesarchiv.de/foxpublic/562421D50A06221200000000F969F549/findmittelinfo.html ''Aufgaben der Deutschen Investitionsbank'' bei bundesarchiv.de]

Version vom 29. Oktober 2008, 10:24 Uhr

Betrieb mit staatlicher Beteiligung, kurz BSB, umgangssprachlich auch halbstaatlicher Betrieb, war die Bezeichnung einer besonderen Unternehmensform privater mittelständischer Betriebe in der DDR.


Geschichte

Rechtliche Grundlage für die staatliche Beteiligung bildete ein Beschluss des DDR-Ministerrates vom 12. Januar 1956, wonach die staatliche Deutsche Investitionsbank ermächtigt wurde, als Kommanditist in privatrechtliche Kommanditgesellschaften einzutreten, sofern daran ein volkswirtschaftliches Interesse bestand. Damit sollte die Leistungsfähigkeit wichtiger mittelständischer Betriebe gewährleistet und verbessert, vorrangig jedoch die betriebswirtschaftliche Kontrolle durch den Staat gesichert werden.

Formal war die Umwandlung in Betriebe mit staatlicher Beteiligung freiwillig. Oftmals wurde sie von Seiten der staatlichen Organe jedoch mit Nachdruck betrieben - so durch die Umstellung früherer Kredite oder von Steuerschulden in Geschäftsanteile. Die umgewandelten Betriebe führten zur Firma den Zusatz mit staatlicher Beteiligung oder BSB. Sie waren den Volkseigenen Betrieben gleichgestellt und in das „System der staatlichen Planung und Leitung“ einbezogen. Dadurch war die unternehmerische Entscheidungsmöglichkeit der Firmeninhaber stark eingeschränkt. Trotzdem zeichneten sich die BSB häufig durch Flexibilität und Innovationen aus.

In den 1960er Jahren hatten die BSB wesentliche Bedeutung für die DDR-Wirtschaft, insbesondere als Zulieferer und zur Versorgung der Bevölkerung. In der Folge des Ministerratsbeschluss vom 16. Februar 1972 über „Regelungen für Betriebe mit staatlicher Beteiligung und über Stellung und Aufgaben des Gesellschafters bei der schrittweisen (sic!) Übernahme der Betriebe in Volkseigentum“ und eines weiteren Beschlusses vom 9. Juli 1972 wurden sie jedoch „in Volkseigentum überführt“, um dadurch den staatlichen Sektor der Wirtschaft weiter zu stärken. Die bisherigen Firmeninhaber wurden - mit aus heutiger Sicht geringen Beträgen - entschädigt und auch häufig als Betriebsleiter der neu gebildeten VEB eingesetzt.

Danach bestand der private Sektor der DDR-Wirtschaft bis auf wenige Ausnahmen, z.B. die Kirchen-Betriebe, nur noch aus Handwerks- sowie kleineren Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben. Nach 1990 wurden jedoch verschiedene frühere BSB reprivatisiert.

Beispiele für Betriebe mit staatlicher Beteiligung

Quellen

Literatur

  • Staatliche Beteiligung in Meyers kleines Lexikon, dritter Band; VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1971
  • Heinz Hoffmann, Die Betriebe mit staatlicher Beteiligung im planwirtschaftlichen System der DDR, Franz Steiner Verlag Stuttgart, 1999