„Diskussion:Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ – Versionsunterschied
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:Hallo Eöl, dieses Zitat stammt aus der politischen Debatte um die ursprüngliche Einführung der BpjM in den 50ern und zeigt mMn ganz gut die dahinterstehende Idee. -- [[Benutzer:84.57.64.131|84.57.64.131]] 09:23, 9. Dez 2004 (CET) |
:Hallo Eöl, dieses Zitat stammt aus der politischen Debatte um die ursprüngliche Einführung der BpjM in den 50ern und zeigt mMn ganz gut die dahinterstehende Idee. -- [[Benutzer:84.57.64.131|84.57.64.131]] 09:23, 9. Dez 2004 (CET) |
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Meine Güte, da ist ja teilweise ganz schön viel POV drin. Macht fast den Eindruck, als hätten hier ein paar Minderjährige ihren Frust abgeladen. Oder hat jemand eine Quelle für "paternalistische Bevormundung" bzw. "Moralpanik-Attacke"? --[[Benutzer:Nocturne|Nocturne]] 09:22, 16. Mär 2005 (CET) |
Meine Güte, da ist ja teilweise ganz schön viel POV drin. Macht fast den Eindruck, als hätten hier ein paar Minderjährige ihren Frust abgeladen. Oder hat jemand eine Quelle für "paternalistische Bevormundung" bzw. "Moralpanik-Attacke"? --[[Benutzer:Nocturne|Nocturne]] 09:22, 16. Mär 2005 (CET) |
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:Wo siehst du das genau? In weiten Teilen des Artikels werden doch nur die Fakten erläutert und nur unter Kritik die (berechtigten) Einwände. --[[Benutzer:Habakuk|Habakuk <small>'''<><'''</small>]] 13:52, 16. Mär 2005 (CET) |
Version vom 16. März 2005, 14:52 Uhr
Änderung
Nachfolgender Satz kann so nicht stehen bleiben:
Computerspiele, in denen der Spieler gegen Nazis kämpft, werden wegen "Gebrauchs Verfassungsfeindlicher Symbole" indiziert, während der Gebrauch derselben Symbole in Kinofilmen unbeanstandet bleibt. Ein Beispiel war hier die Indiana Jones-Film- und Spielereihe, die Hakenkreuze mußten für den deutschen Markt aus den Spielen entfernt werden, nicht aber aus den Filmen (Hollywood-Film=Kunstwerk, Spiel=kein Kunstwerk?)
- Wenn Hakenkreuze aus einem Spiel entfernt worden sind, geschah dies nicht auf Veranlassung der Bundesprüfstelle, sondern weil der Hersteller oder Lizenznehmer von vornherein der Auffassung war, dass eine Verbreitung ohne die Symbole dem Jugendschutz entspricht.
- Der Hersteller war der Ansicht, dass das in Deutschland dem Jugendschutz entspricht, in anderen Ländern aber nicht? War der Hersteller der Ansicht, dass deutsche Jugendliche so viel leichter zu gefärden sind als andere? Oder hat er die Symbole nicht sehr warscheinlich doch wegen der BPjS/M entfernt? 82.82.144.128 21:56, 12. Jul 2004 (CEST)
- Kinofilme ebensowenig wie die in Deutschland verbreiteten Videofilme über Indiana Jones haben der Bundesprüfstelle nie vorgelegen, weil diese Filme eine Jugendfreigabe von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft erhalten haben.
Der Vergleich hinkt also. Nocturne 15:05, 29. Jun 2004 (CEST)
- geschah dies nicht auf Veranlassung der Bundesprüfstelle, - nun ja, richtig, das ist aber doch beckmesserei. natürlich geschah es aufgrund der bundesprüfstelle (um deren freigabe zu erlangen). wenn du den satz die Hakenkreuze mußten für den deutschen Markt aus den Spielen entfernt werden widerlegen willst, müsstest du argumentieren, dass die spiele auch mit hakenkreuzen nicht indiziert worden wären.
- du argumentierst hier formaljuristisch - der vergleich hinkt eben nicht, sondern weist auf eine rechtliche ungleichheit hin (mag sein, dass den autor des satzes dieser unterschied nicht klar war, aber das ändert den von ihm beschriebenen sachverhalt nicht).
- zu "tarzan" und deinen anderen änderungen/beiträgen später mehr - habe gerade leider nicht viel zeit. grüße, 11:59, 1. Jul 2004 (CEST)
Um welches Land handelt es sich hier eigentlich? das geht aus dem ganzen Artikel kein einziges Mal hervor.
Guten Morgen, es handelt sich um Deutschland. Werde das noch einfügen, aber der Artikel ist eh mäßig, weil die Erläuterung der Verfahrensabläufe fehlt. Werde mich noch mal dran setzen. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 07:00, 30. Jun 2004 (CEST)
hallo Nocturne, woher hast du die information, dass der "tarzan"-comic nicht indiziert wurde? in dem verlinkten telepolis-artikel zb steht, dass "tarzan"-comics zu den ersten indizierten werken gehörten. dass ein "tarzan"-comic tatsächlich das erste indizierte werk war, hatte ich aus noch einer anderen quelle. ich habe gerade keine zeit, sie herauszusuchen (ich habe vergessen, welche es war), aber es war glaube ich eine ziemlich seriöse.
was anderes: dieser artikel überschneidet sich ziemlich mit Indizierung und (teilweise) Zensur, vielleicht hast du einen guten vorschlag, wie man das zusammenführen bzw gut abgrenzen kann? grüße, Hoch auf einem Baum
Zitat Artikel: "Dass das Indizierungsverfahren ein sehr rechtsförmiges, dem Gerichtsprozess angepasstes Verfahren ist, spiegelt sich in den Medien häufig überhaupt nicht." Warum sollte es auch? Den Medien geht es schließlich zu recht um den Inhalt des Verfahrens, nicht um die Form. 82.82.144.128 21:56, 12. Jul 2004 (CEST)
Guten Morgen, Benutzer 82.82.144.128, ich nehme an, du guckst noch mal vorbei wegen der Antworten.
- Was die deutschen Vertreiber von Computerspielen dazu bewegt, Hakenkreuzsymbole aus den Spielen zu entfernen, wohingegen ausländische das nicht tun, wird eher mit dem Strafgesetzbuch zu tun haben. Das Führen verfassungsfeindlicher Symbole ist strafbar, die Auslegung des Paragraphen durch Staatsanwaltschaften ist mir jetzt nicht präsent, aber eines ist sicher: Die Durchführung des Computerspiels hängt nicht davon ab, ob nun Hakenkreuze zu sehen sind oder nicht. Oder sind Hakenkreuze für die Ballerei relvant?
- Rechtsförmig heißt nicht förmlich. Das ist das Verfahren vor der BPjM zwar auch, aber rechtsförmig bedeutet: Alles, was einem rechtsstaatlichen Verfahren zugrunde liegt, findet auch vor der BPjM Anwendung. Genau das spiegeln viele Medien aber nicht, tun sie doch gerade so, als würden da irgendwelche Personen im Alleingang Verbote verfügen. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 08:00, 13. Jul 2004 (CEST)
Tarzan
Hallo "Hoch auf einem Baum", du kannst einen ja verflixt verunsichern. Ich hab zur Sicherheit noch mal die Bundesprüfstelle angerufen (Rufnummer 0228-376631) und die haben mir die Auskunft erteilt, dass das Werk nicht indiziert wurde.
Eine Zusammenführung mit Zensur - ich hab den Artikel noch nicht gelesen - ist aus meiner Sicht rechtlich problematisch, weil die Beschränkung des Vertriebs aus Jugendschutzgründen kein generelles Verbot und daher auch keine Zensur ist. Was den Artikel Indizierung anbetrifft, so werde ich mir noch mal Gedanken machen. Es steht dort sowieso etwas (der Passus über die Kinderpornographie) drin, was mit der "Indizierung" als solcher überhaupt nichts zu tun hat. Gruß Nocturne 13:13, 30. Jun 2004 (CEST)
- was meintest du mit das werk? es gab viele tarzan-comics.
- der von dir verlinkte artikel (süddeutsche, 23.6.04) schafft diesbezüglich klarheit:
- Rund 5000 Medien-Titel umfasst die aktuelle Rote Liste, die nur im Mitteilungsblatt BPjM-Aktuell veröffentlicht wird. Der allererste Eintrag, vom 9. Juli 1954, galt den Comics Tarzan - Der Riese aus grauer Vorzeit und Tarzan -Der Urwald brennt. Es handele sich um Schriften, die auf Jugendliche "nervenaufpeitschend und verrohend wirken" und die sie "in eine unwirkliche Lügenwelt versetzten", so das Urteil, "derartige Darstellungen seien das Ergebnis einer entarteten Phantasie".
- Heute könnte Tarzan unbescholten durch den Mediendschungel schwingen. "Leider sind die Hefte verloren gegangen", bedauert Monssen-Engberding. Sie amüsiert sich über die Sprache ihrer Vorgänger: "So was würde man als Kriterium heute nicht erwähnen."
- ich hoffe, dass deine übrigen änderungen auf zuverlässigeren informationen beruhen. grüße, Hoch auf einem Baum 03:29, 7. Jul 2004 (CEST)
- Guten Morgen, ich hatte mich bei der Bundesprüfstelle erkundigt - allerdings explizit nur nach dem allerersten Objekt, über das entschieden wurde. Anscheinend gab es mehr Tarzans. Gruß Nocturne 08:20, 7. Jul 2004 (CEST)
- Eine kleine Ergänzung: Ich hab mir jetzt mal den Telepolis-Artikel durchgelesen. Na ja. Typische Schreibe für jemanden, der einen neutralen Standpunkt erst gar nicht einnehmen will. Von solchen Geschichten gibt es bis in die Gegenwart immer welche. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 13:20, 30. Jun 2004 (CEST)
Beisitzer
hi Nocturne, ich habe deiner edit-zusammenfassung nicht entnehmen können, warum du den satz Die Namen der Beisitzer werden ebenfalls nicht veröffentlicht. gelöscht hast, deswegen habe ich ihn erst einmal wieder eingefügt. schön wären übrigens noch details zur benennung der beisitzer - wer wählt sie wie aus, und was sind kreise der kunst, wirtschaft etc. genau? grüße, Hoch auf einem Baum
- hi hoch auf einem Baum, soweit ich mich entsinne, habe ich in der Zusammenfassung geschríeben, wie das mit einer "Veröffentlichung" der Namen von Beisitzern ist. So, wie es im Augenblick geschrieben steht, ist es jedenfalls nicht korrekt.
- Was die "Auswahl" anbetrifft, nehmen diese die zu den Bereichen Kunst, Literatur etc. bestehenden Verbände diese vor. Sie sind im JSchG ausdrücklich aufgeführt, wenn man die jetzt auch noch einbaut, könnte es lang werden, aber ich werde es versuchen. Im Zweifel kann man das ja wieder rausnehmen. Nocturne 12:54, 13. Jul 2004 (CEST)
Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 20 JSchG
- für die Kreise der Kunst durch Deutscher Kulturrat, Bund Deutscher Kunsterzieher e.V., Künstlergilde e.V., Bund Deutscher Grafik-Designer,
- für die Kreise der Literatur durch Verband deutscher Schriftsteller, Freier Deutscher Autorenverband, Deutscher Autorenverband e.V., PEN-Zentrum,
- für die Kreise des Buchhandels und der Verlegerschaft durch Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler, Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftengrossisten e.V. Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V., Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V., Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Verlegerausschuss, Arbeitsgemeinschaft der Zeitschriftenverlage (AGZV) im Börsenverein des Deutschen Buchhandels,
- für die Kreise der Anbieter von Bildträgern und von Telemedien durch Bundesverband Video, Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e.V., Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Deutscher Multimedia Verband e.V., Electronic Commerce Organisation e. V., Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V., IVD Interessengemeinschaft der Videothekare Deutschlands e.V.,
- für die Kreise der Träger der freien Jugendhilfe durch Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Deutscher Bundesjugendring, Deutsche Sportjugend, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) e.V.,
- für die Kreise der Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund,
- für die Kreise der Lehrerschaft durch Gewerkschaft Erziehung u. Wissenschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund, Deutscher Lehrerverband, Verband Bildung und Erziehung, Verein Katholischer deutscher Lehrerinnen und
- für die Kreise der in § 19 Abs. 2 Nr. 8 genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts durch Bevollmächtigter des Rates der EKD am Sitz der Bundesrepublik Deutschland, Kommissariat der deutschen Bischöfe Katholisches Büro in Berlin, Zentralrat der Juden in Deutschland.
Die Länderbeisitzer werden von den jeweiligen für den Jugendschutz zuständigen Landesministerien entsendet.
Also, ich finde, das ist zu lang und sprengt den Artikel, deshalb habe ich es erst einmal hier reingesetzt. Nocturne 13:08, 13. Jul 2004 (CEST)
- hi Nocturne: soweit ich mich entsinne, habe ich in der Zusammenfassung geschríeben,... - nein, du hattest in der zusammenfassung nur geschrieben Die Namen der Mitglieder sind Verfahrensbeteiligten bekannt, was dem von dem anonymen benutzer eingefügten und von dir wieder gelöschten satz Die Namen der Beisitzer werden ebenfalls nicht veröffentlicht nicht widerspricht. danke aber für die jetzige präzisierung.
- der springende punkt bei der sache ist, ob die öffentlichkeit hinreichenden einblick in die zusammensetzung des gremiums hat, vor allem was die darin vertretenen meinungen und weltanschauungen betrifft.
- das bundesverfassungsgericht hat in dem mutzenbacher-urteil von 1990 ausdrücklich gerügt, dass die auswahl der beisitzer in dem damaligen jugendschutzgesetz unzulänglich geregelt sei, und verlangt, dass alle relevanten meinungen vertreten sein müssen.
- es ist deswegen sehr relevant, ob die gesetzesnovelle von 2002 das verfahren in diesem punkt transparenter gemacht hat oder nicht.
- siehe etwa auch diesen persönlichen bericht (von 2000) von erik möller (=Benutzer:Eloquence):
- In der folgenden Pause verrät mir ein BPjS-Beisitzer des Lehrergremiums, dass seit dem Regierungswechsel zunehmend auch fragwürdige Gruppen wie katholische Erzieher an den Indizierungsentscheidungen mitwirkten. Da sich die Beisitzer turnusmäßig abwechseln, scheint es für einen Hersteller oft reine Glückssache zu sein, ob er an einen Moralfundamentalisten oder einen passionierten "Age of Empires"-Zocker gerät.
- grüße, Hoch auf einem Baum 18:09, 13. Jul 2004 (CEST)
Guten Morgen, Hoch auf einem Baum, das "Mutzenbacher-Urteil" ist mir jetzt nicht präsent, aber ich gehe mal davon aus, dass bei der von mir oben eingestellten Liste "alle relevanten Meinungen" abgedeckt sind, indem diese Verbände und Einrichtungen ihre Vertreter in die Entscheidungsgremien schicken. Und was den Artikel von Erik Möller anbetrifft: Schon die eine Zwischenüberschrift "Freiheit von Gnaden Gottes und des Kaisers" verdeutlicht, dass er nicht an einer neutralen Darstellung der Bundesprüfstelle interessiert ist. Wir sollten uns bemühen, auf WP sachlich zu bleiben. Bislang ist das ja im Großen und Ganzen gelungen. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 07:26, 14. Jul 2004 (CEST)
25 Jahre Bestand
Noch zu klären: was ist mit noch bestehenden Indizierungen, die nach dem alten Gesetz erfolgt sind? Bleiben die endgültig oder werden die jetzt auch 25 Jahre nach dem Beschluss ungültig? -- Benutzer:84.57.69.121 01:49, 17. Okt 2004
pov-absatz entfernt
hallo, ich habe den folgenden absatz entfernt:
- === Bundesprüfstelle im Spiegel der Berichterstattung ===
- Dass das Indizierungsverfahren ein sehr rechtsförmiges, dem Gerichtsprozess angepasstes Verfahren ist, spiegelt sich in den Medien häufig überhaupt nicht. Als seien Artikel 5 Absatz 1 GG (in welchem auch die Pressefreiheit geschützt ist) und Artikel 5 Absatz 2 GG mit seinen Einschränkungen der Freiheitsrechte auf gegenläufige Positionen festgelegt, bevorzugten und bevorzugen viele Journalisten den Schulterschluss mit denen, die die Medienfreiheit des Artikel 5 Absatz 1 GG für sich ebenfalls in Anspruch nehmen. Wie das umgesetzt wird, belegen u.a. auch einige der unten zitierten Weblinks: Die Berichterstattung erfolgt im Stil des Feuilletons, dem man am ehesten eine von Emotionalität getragene Darstellungsweise und eine überzogene Wortwahl nachsieht.
begründung: dieser absatz ist pov pur. dass das Indizierungsverfahren ein sehr rechtsförmiges, dem Gerichtsprozess angepasstes Verfahren sei, ist eine meinung - es lassen sich durchaus auch erhebliche unterschiede finden. Als seien Artikel 5 Absatz 1 GG (in welchem auch die Pressefreiheit geschützt ist) und Artikel 5 Absatz 2 GG mit seinen Einschränkungen der Freiheitsrechte auf gegenläufige Positionen festgelegt - selbstverständlich stehen ein grundrecht und seine schranken in einem spannungsverhältnis, dieser halbsatz versucht den grundlegenden konflikt, den zu regeln die behörde ja da ist, einfach in seiner existenz zu leugnen. die herablassende bemerkung zum schluss ist vollends unakzeptabel - "ist ja nur feuilleton, die sind leicht erregbar und kennen sich nicht aus".
es wäre für die andere seite ein leichtes (und wohl eher angebracht), ähnlich geringschätzig über solche medienberichte zu lästern, die pro indizierung sind - dies sind nämlich meist sensationslüsterne reißer in boulevardblättern und im privatfernsehen, die genüßlich die angebliche grausamkeit einiger bilschirmpixel oder eines musikstücks beschreiben, während sie doch selbst --- und so weiter: der populistische bundeskanzler, die verklemmten katholischen erzieher, die selber noch nie ein computerspiel gespielt haben, etc etc -- wollen wir diese art von tiraden in einem enzyklopädieartikel lesen? grüße, Hoch auf einem Baum 09:34, 11. Nov 2004 (CET)
Zitate
Abgesehen davon, das mir der Sinn und Zweck solcher Zitatelisten nicht ganz einleuchtet.. was hat das folgende Zitat mit der Thematik zu tun?
- Mit Bürgern, die sich hemmungslos dem Genuß hingeben und keine ethische Gedankenwelt mehr kennen, kann keine staatliche Ordnung ihre Aufgaben erfüllen. -- Franz-Josef Wuermeling
Es ist nicht die Aufgabe der BpjM, den Bürger am Genuss zu hindern. Das kann sie glücklicherweise auch nicht. Bürger die keine "ethische Gedankenwelt kennen" kann ich mir gleich garnicht vorstellen.--EoltheDarkelf 03:02, 30. Nov 2004 (CET)
- Hallo Eöl, dieses Zitat stammt aus der politischen Debatte um die ursprüngliche Einführung der BpjM in den 50ern und zeigt mMn ganz gut die dahinterstehende Idee. -- 84.57.64.131 09:23, 9. Dez 2004 (CET)
Meine Güte, da ist ja teilweise ganz schön viel POV drin. Macht fast den Eindruck, als hätten hier ein paar Minderjährige ihren Frust abgeladen. Oder hat jemand eine Quelle für "paternalistische Bevormundung" bzw. "Moralpanik-Attacke"? --Nocturne 09:22, 16. Mär 2005 (CET)
- Wo siehst du das genau? In weiten Teilen des Artikels werden doch nur die Fakten erläutert und nur unter Kritik die (berechtigten) Einwände. --Habakuk <>< 13:52, 16. Mär 2005 (CET)