„Tierrechte“ – Versionsunterschied
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Diese verschiedenen Sichtweisen zur Frage von Tierrechten zeigt, dass die Bewegung kein einheitlicher Block ist. Innerhalb der Tierrechtsbewegung wird so beispielsweise Singers Utilitarismus-Ansatz von Vertretern wie Regan und Kaplan kritisiert, da er unter Umständen Praktiken wie Tierversuche, Zurschaustellung von Tieren oder Fleischkonsum legitimieren könnte.<ref>http://www.tierrechte-kaplan.org/kompendium/frames.php?url=a366.htm</ref> |
Diese verschiedenen Sichtweisen zur Frage von Tierrechten zeigt, dass die Bewegung kein einheitlicher Block ist. Innerhalb der Tierrechtsbewegung wird so beispielsweise Singers Utilitarismus-Ansatz von Vertretern wie Regan und Kaplan kritisiert, da er unter Umständen Praktiken wie Tierversuche, Zurschaustellung von Tieren oder Fleischkonsum legitimieren könnte.<ref>[http://www.tierrechte-kaplan.org/kompendium/frames.php?url=a366.htm Singer, Tierrechte und Utilitarismus]</ref> |
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Ein Minimalkonsens besteht darin, die Situation von Tieren generell zu verbessern, indem Tierversuche abgeschafft werden und Menschen eine [[Vegetarismus|vegetarische]] Lebensweise anempfohlen wird. |
Ein Minimalkonsens besteht darin, die Situation von Tieren generell zu verbessern, indem Tierversuche abgeschafft werden und Menschen eine [[Vegetarismus|vegetarische]] Lebensweise anempfohlen wird. |
Version vom 7. Juni 2008, 17:04 Uhr
Der Begriff der Tierrechte wurde als wörtliche Übersetzung des englischen Begriffs „Animal Rights“ aus dem angelsächsischen Sprach- und Kulturraum übernommen. Er bezeichnet die Ansicht, dass zumindest einige Tierarten ebenso wie Menschen unveräußerliche Grundrechte haben und dass Menschen ethische Grundsätze beim Umgang mit diesen Tieren befolgen sollen. Verbunden mit der Forderung nach Tierrechten ist der Gedanke des Rechts auf Leben, der auch auf die Tiere ausgedehnt werden soll. So setzt sich beispielsweise das in Seattle ansässige Great Ape Project bei den Vereinten Nationen für eine Erklärung für Menschenaffen ein, die Gorillas, Orang-Utans, Schimpansen und Bonobos einige Grundrechte gewähren soll. Dies bedeute neben dem Recht auf Leben den Schutz der individuellen Freiheit und des Folterverbots. Aus Sicht von Tierrechtlern sei dies der erste Schritt, um auch anderen Tierarten Rechte zuzugestehen.
Tierrechte und Tierschutz
Während der Tierschutz zwar ähnliche Ziele verfolgt, die Nutzung von Tieren durch den Menschen aber nicht unmittelbar in Frage stellt, wird auch genau dies aus der Sicht einiger Tierrechtsvertreter abgelehnt. Tierschutz und Tierrechte unterscheiden sich in ihren philosophischen Grundsätzen fundamental voneinander, stellen gleichzeitig aber in einigen Bereichen gleiche Forderungen, wie etwa die Abschaffung der Massentierhaltung.
Einige Tierrechtsforderungen gehen weit über den Tierschutz oder einzelne Affenarten hinaus. Arten- und Tierschützer dagegen lehnen die sozialrevolutionären Forderungen von Tierrechtlern ab. Sie halten diese Forderungen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Ächtung und Ablehnung für den Tierschutz abträglich. Weiter halten sie die Durchsetzung radikaler Tierrechtsforderungen, etwa einen gesetzlich vorgeschriebenen Veganismus, nicht nur für ernährungspysiologisch schädlich sondern insbesondere mit persönlichen Freiheiten in der Lebensgestaltung völlig unvereinbar.
In der öffentlichen Wahrnehmung werden Tierrechtler jedoch häufig mit Tierschützern gleichgesetzt; auch besteht in vielen Fällen ein fließender Übergang zwischen beiden Gruppierungen.
Positionen
Tierrechte werden für jene Tiere vorgeschlagen, die nach Ansicht der Vertreter der Tierrechte ein Bewusstsein besitzen. Grundlage hierfür sind ethische Konzepte der Philosophie, die davon ausgehen, dass Tiere über eine Schmerz- und Leidensfähigkeit verfügen. Dies ist eine pathozentrische Ethik (von altgriechisch: pathein ~ deutsch: leiden). Nicht nur in der sog. 'westlichen' Philosophie sind solche Ansätze zu finden, sondern z.B. auch bei den Lauteren Brüdern von Basra vor mehr als 1000 Jahren. Damit verwandt, aber noch darüber hinaus geht die Position, Tieren eine eigene Würde zuzusprechen, mithin ein Recht auf ein bestimmtes Maß an Selbstbestimmung (Autonomie). Freiheit oder Selbstbestimmung steht dann als Wert im Zweifelsfall höher als Leidensvermeidung, bzw. Glücksförderung.
Solchen Tieren, meist zählen dazu alle Wirbeltiere, soll demzufolge das Verfügungsrecht am eigenen Leib sowie die Möglichkeit begrenzter Selbstbestimmung gegeben werden. Die bisher noch sehr gängige Praxis, dass solche Tiere Eigentum oder Handelsgut sein können, wird damit abgelehnt. Tierrecht ist dann nicht bloß Tierschutz, der vor allem das Leiden von Tieren zu verhindern sucht.
Die Vergabe von Rechten an bestimmte Tiere bedeutet nicht die rechtliche Gleichstellung von Mensch und Tier. Tierrechte sollen nach Ansicht ihrer Befürworter dem Bewusstseinsvermögen einer Tierart angeglichen sein. Graduelle Unterschiede gibt es z.B. nach Komplexität des Gehirns und entsprechend vermuteter Unterschiede der Bewusstseinsfähigkeit. Unabhängig vom Nutzen, den ein Tier dem Menschen bietet, argumentieren Tierrechtler, soll dem Tier die Bestimmung über das eigene Schicksal soweit wie möglich gewährt werden; das Nutzprinzip soll also hinter das Selbstbestimmungsrecht des Tieres zurücktreten.
Die meisten Tierrechtler sehen den Gebrauch von Tieren zum Gewinn von Nahrung oder Kleidung, zur Unterhaltung oder zu Forschungszwecken als unvereinbar mit den vorgeschlagenen Tierrechten an. Der Status des Tieres als „Besitz“ gilt als wesentliches Problem, da hierdurch die geforderten Rechte des Tieres eingeschränkt werden.
Geschichte
Die moderne Tierrechtsbewegung kann bis in die frühen siebziger Jahre zurückverfolgt werden und stellt eines der wenigen Beispiele sozialer Bewegungen dar, die von Philosophen kreiert wurden, und in der diese an der Spitze geblieben sind. In den frühen siebziger Jahren begann eine Reihe von Philosophen der University of Oxford anzuzweifeln, ob der moralische Status von Tieren gegenüber dem von Menschen notwendigerweise minderwertig sein sollte. Unter ihnen befand sich auch der Psychologe Richard Ryder, der 1970 den Begriff "Speziesismus" prägte und diesen erstmals in einem eigenhändig entworfenen Flugblatt verwendet hatte, um die Verantwortung zu beschreiben, die man gegenüber anderen Lebewesen und hierbei insbesondere bestimmter Spezies habe und dies der Basis der Mitgliederschaft entsprechend vermitteln zu können.
Ryder wurde Mitarbeiter des einflussreichen Buches Animals, Men and Morals: An Inquiry into the Maltreatment of Non-humans, das von Roslind und Stanley Godlovitch und John Harris herausgegeben und 1972 veröffentlicht wurde. In einer Kritik für The New York Review of Books legte der heute an der Princeton University angestellte Professor für Bioethik, Peter Singer, die Hauptargumente dar, die auf dem Utilitarismus basieren und die im Jahr 1975 in seinem Animal Liberation erschienen. Dieses Buch wird innerhalb der Tierrechtsbewegung oft als eine Art "Bibel" und gleichzeitig als Auslöser der Tierrechtsbewegung selbst angesehen. Deutlich weniger bekannt wurde die Argumentation von Donald VanDeVeer in Anknüpfung an die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls, erweitert auf Tiere als 'Personen' in einem weiteren Sinn.
In den achtziger und neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts schloss sich eine Vielzahl akademischer und professioneller Gruppen, einschließlich Theologen, Rechtsanwälten, Ärzten, Psychologen, Psychiatern, Tierärzten, Pathologen und früheren Verfechtern der Vivisektion der Bewegung an. Weitere Bücher, die als bahnbrechend betrachtet werden, sind unter anderem The Case for Animal Rights von Tom Regan (erschienen 1983), Created from Animals: The Moral Implications of Darwinism von James Rachels (1990), Rattling the Cage: Toward Legal Rights for Animals von Steven M. Wise (2000) und Animal Rights and Moral Philosophy von Julian H. Franklin (2005). Neben diesen Büchern erschien auch eine Vielzahl wissenschaftlicher Aufsätze, z.B. von dem bereits erwähnten Donald VanDeVeer und von Brent A. Singer u.a. (vgl. auch unten im Absatz zu Philosophie).
Speziell in Deutschland setzten sich z.B. Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. seit mehreren Jahren für die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung elementarer Tierrechte und deren Umsetzung ein.
Tierrecht in der Philosophie
Das Konzept der Tierrechte zielt darauf, Tieren das Recht zuzugestehen, ein ihnen gemäßes Leben zu führen. Dementsprechend wird die Position, die in Tieren Eigentum oder Investitionsgüter sieht, die dem Nutzen der Menschen dienen, abgelehnt.
Tierrechte und Tierschutz werden oft verwechselt. Ein häufiges Missverständnis resultiert aus der Unterstellung, dass Tierrechtler eine Gleichheit von Tieren und Menschen behaupteten. Tatsächlich stellt sich die Tierrechtsposition aber wie folgt dar: Es wird auf die teilweise ähnlichen Interessen von Tieren und Menschen verwiesen (insbesondere in bezug auf die Leidensvermeidung) und gefordert, dass diesen ähnlichen tierlichen und menschlichen Interessen auch gleiches moralische Gewicht beigemessen werde. Insbesondere soll gleichem Leiden gleiches moralische Gewicht beigemessen werden.
Der Engländer Henry Salt thematisierte Tierrechte erstmals 1892 in seinem Buch Animals' Rights: Considered in Relation to Social Progress; im Folgejahr gründete er die Humanitarian League, die ein Verbot der Jagd als Sport erreichen wollte.
Ende der sechziger Jahre sowie Anfang der siebziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts demonstrierte Martin Seligman, dass Hunde, die wiederholt und ohne Befreiungsmöglichkeit Elektroschocks ausgesetzt sind, einen ähnlichen Seelenzustand haben wie schwer deprimierte Menschen.
Bekannte moderne Befürworter von Tierrechten sind die Philosophen Peter Singer und Tom Regan, deren Forderungen weitgehend übereinstimmen, die ihre Sichtweisen aber unterschiedlich begründen. Aktivisten wie Karen Davis vom United Poultry Concerns, Ingrid Newkirk von PETA und Gary Francione von der Rutgers University Animal-Law Clinic haben ebenfalls Philosophien des Tierrechts entworfen. Singer vergleicht den Status der Tiere heute mit dem der antiken Sklaven und setzt sich für deren Befreiung ein.
Ebenfalls für Tierrechte engagiert sind Philosophen, die dafür argumentieren, das Vertragsmodell von John Rawls auch auf bestimmte Tiere als 'Personen' auszuweiten, z.B. Donald VanDeVeer [1] und Brent A. Singer.[2]
Darüber hinaus ist z.B. für Martha C. Nussbaum die "Fähigkeit, in Verbundenheit mit Tieren, Pflanzen und der ganzen Natur zu leben und sie pfleglich zu behandeln" ein unverzichtbarer Teil der Merkmale, die ein "gutes menschliches Leben" ausmachen.[3]
Die Philosophie der Tierrechtler und ihre Wurzeln

Der britische Philosoph Jeremy Bentham erklärte, da Tiere Schmerz und Leid empfinden könnten, hätten sie unabhängig von der Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden, welche auch einigen geistig Behinderten und Kindern fehle, die gleichen Grundrechte wie die Menschen. Er führte aus, dass ein Hund verständiger sei als ein Neugeborenes und daher dem erwachsenen Menschen näher stünde als der Säugling, welcher nur sein Antlitz teile. Daraus schloss er, dass den Tieren somit die gleichen Rechte eingeräumt werden müssten wie unmündigen Menschen. Er brachte - mit Aussagen wie „Wenn wir Mitglieder unserer eigenen Spezies betrachten, denen Charakteristika normaler Menschen fehlen, können wir nicht länger sagen, dass deren Leben stets dem anderer Tiere vorzuziehen sei“ - Behindertengruppen gegen sich auf, die aufs Schärfste gegen ihn protestierten.
Ansatz: Leidensfähigkeit
Obwohl Peter Singer aufgrund seines Buches Animal Liberation als Vordenker der Tierrechtsbewegung gilt, ist dies genau betrachtet falsch, weil seine Argumentation nicht auf einem Rechtekonzept basiert, sondern auf der Berücksichtigung tierlicher Interessen bzw. Präferenzen.
Allein die Leidensfähigkeit begründet nach Singer bereits das Recht auf moralische Berücksichtigung, insbesondere das Recht darauf, dass das Interesse nicht zu leiden, berücksichtigt wird. Für das Lebensrecht ist nach Singer hingegen das Person-Kriterium ausschlaggebend. Personen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie sich als Individuen mit einer Vergangenheit und einer Zukunft begreifen.
Nach Singer gibt es Menschen, die keine Personen in diesem Sinne sind, z. B. Neugeborene oder manche geistig Behinderte. Und es gibt Tiere, die sehr wohl in diesem Sinne Personen sind: mit Sicherheit die Großen Menschenaffen, möglicherweise alle Säugetiere.
Ansatz: Individualrechte

Im Zentrum von Tom Regans Ansatz (The Case for Animal Rights) befinden sich Wesen, die „Subjekte eines Lebens“ sind. Diese zeichnen sich durch Eigenschaften und Fähigkeiten wie Wahrnehmungen, Wünsche, Gedächtnis, Annahmen, Selbstbewusstsein, Zukunftsvorstellungen und Interessen aus. Subjekte eines Lebens sind normale erwachsene Menschen, normale Säugetiere, die ein Jahr alt oder älter sind, sowie jene Menschen, deren geistigen Fähigkeiten diesen Tieren entsprechen.
Subjekte eines Lebens haben ein individuelles Wohlergehen, das sich nicht prinzipiell vom Wohlergehen des Menschen unterscheidet: Sie haben biologische, psychologische und soziale Interessen, die im Laufe ihres Lebens mehr oder weniger realisiert bzw. erfüllt werden können. Es kann ihnen im Leben besser oder schlechter ergehen.
Zentral für das Verständnis des Wohlergehens ist die Autonomie: Subjekte eines Lebens haben Präferenzen, die sie selbst verfolgen können und selbst verfolgen wollen. Außerdem haben Subjekte eines Lebens einen inhärenten Wert. Wesen mit inhärentem Wert dürfen nie so behandelt werden, als hinge ihr Wert von ihrer Nützlichkeit für andere ab. In Anlehnung an Kant könnte man sagen: Wesen mit inhärentem Wert dürfen nie als bloßes Mittel zur Maximierung der Interessen aller betrachtet werden.
Ansatz: „Einfache Ethik“
Helmut F. Kaplan plädiert für eine möglichst einfache Ethik: [4] Einerseits sollten die vielen vorhandenen tierethischen Ansätze endlich einer breiteren Bevölkerungsschicht verständlich vermittelt werden. Andererseits sollten die Menschen „da abgeholt werden, wo sie sind“. Es müsse ihnen klar gemacht werden, dass ihre vorhandenen moralischen Überzeugungen, konsequent zu Ende gedacht und angewandt, den üblichen ausbeuterischen Umgang mit Tieren verbieten.
Kaplan will die „dritte Etappe der Tierethik“ einläuten, die Erkenntnis, dass komplexe moralische Überlegungen in Bezug auf Tiere ebenso überflüssig sind wie komplexe moralische Überlegungen in Bezug auf Menschen. („Wahre und wirksame Ethik ist einfach.“) Genausowenig wie Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechts diskriminiert werden dürften, dürften Tiere auch nicht aufgrund ihrer Spezies diskriminiert werden. Die Tierrechtsbewegung sei demnach die Fortsetzung anderer Befreiungsbewegungen wie die zur Befreiung von Sklaven oder der Emanzipation von Frauen. Eine der zentralen Aussagen Helmut Kaplans zum Themenfeld Tierrechte lautet:
„Wir brauchen für den Umgang mit Tieren keine neue Moral. Wir müssen lediglich aufhören, Tiere willkürlich aus der vorhandenen Moral auszuschließen.“
Seiner Meinung nach geht der Tierschutz oftmals nicht weit genug, da er sich größtenteils mit "Humanisierungen der Ausbeutung" begnüge. Die Tierrechtsbewegung dagegen fordere ein "Ende der Ausbeutung". Eine Humanisierung der Schlachtung zu fordern sei genausowenig sinnvoll wie beispielsweise eine Humanisierung der Sklaverei oder die Zulassung zu einer "sanften Vergewaltigung".[5]
Ansatz: Praktische Autonomie
Steven Wise (Rattling the Cage, Drawing the Line) vertritt eine Verleihung von Tierrechten nach einem von ihm practical autonomy genannten Kriterium. Er sieht Tiere, die einen Sinn des „Ich“ besitzen, die intentionell handeln und Wünsche besitzen, als Kandidaten für bestimmte Grundrechte: Sie sollen nicht als Nahrung oder der medizinischen Forschung dienen dürfen. Auch im Hinblick auf die politische Durchsetzbarkeit schlägt er eine vorerst begrenzte Rechtsverleihung nur an wenige Tiere (Primaten, Delfine, Elefanten, Graupapageien) vor.
Ansatz: Bestehende Ungleichbehandlung
Gary Franciones Werk Introduction to Animal Rights basiert auf folgender Voraussetzung: Sofern Tiere als Eigentum betrachtet werden, werden alle Rechte, die als selbstverständlich betrachtet werden könnten, durch diesen Status direkt zunichte gemacht. Er weist darauf hin, dass ein Aufruf, die Interessen des Eigentums denen der eigenen als gleichwertig zu betrachten, absurd sei. Ohne das elementare Recht, nicht als Eigentum der Menschen behandelt zu werden, haben Tiere überhaupt keine Rechte, so Francione.
Er postuliert, dass die Empfindsamkeit die einzige berechtigte Beschluss für moralen Status sei. Dies steht im Gegensatz zu Regan, der qualitative Maße in den subjektiven Erfahrungen seines „Subjekt-des-Lebens“ sieht, die auf einer losen Bestimmung desjenigen basieren, der in diese Kategorie fällt. Francione behauptet, dass es in den USA tatsächlich keine Tierrechtsbewegung gäbe, sondern nur eine Tierschutzbewegung.
In Einklang mit seiner philosophischen Position und seiner Arbeit in Sachen Tierrechte für das Animal Rights Law Project der Rutgers University weist er darauf hin, dass jede Anstrengung, die nicht die Abschaffung des Eigentumsstatus der Tiere fokussiert, irregeleitet wird und daraus letztendlich unvermeidbar die Ausbeutung von Tieren resultiert. Er argumentiert, dass es logischerweise widersprüchlich und unmoralisch sei, wenn die festgelegten Ziele, die Bedingungen der Tiere zu verbessern, niemals erreicht würden.
In seinem Buch Animals, Property, and the Law behauptet er, dass der Haupthinderungsgrund zur Verleihung von Tierrechten der Status von Tieren als „Dinge“ sei. Der Tierschutz versuche zwar, die Bedingungen für Tiere, nicht aber ihren Status zu ändern. Er hält es für inkonsequent, Haustiere wie Hunde und Katzen wie Familienmitglieder zu behandeln, gleichzeitig aber Rinder, Schweine und Hühner für Nahrung zu schlachten.
Vergleich
Diese verschiedenen Sichtweisen zur Frage von Tierrechten zeigt, dass die Bewegung kein einheitlicher Block ist. Innerhalb der Tierrechtsbewegung wird so beispielsweise Singers Utilitarismus-Ansatz von Vertretern wie Regan und Kaplan kritisiert, da er unter Umständen Praktiken wie Tierversuche, Zurschaustellung von Tieren oder Fleischkonsum legitimieren könnte.[6]
Ein Minimalkonsens besteht darin, die Situation von Tieren generell zu verbessern, indem Tierversuche abgeschafft werden und Menschen eine vegetarische Lebensweise anempfohlen wird.
Eine Auseinandersetzung innerhalb der Tierrechtsbewegung ist die Frage, welchen Tieren Rechte zugesprochen werden sollen und ob alle Tiere die gleichen Rechte erhalten sollen, oder ob die Rechte je nach Tierart variieren. Extreme Positionen wollen allen Tieren gleiche Rechte zusprechen, eher moderate Sichtweisen (Steven Wise) sehen eine Rechtsverleihung nur nach Erfüllung bestimmter, vom Menschen festzulegender Kriterien.
Tierrecht in der Gesetzgebung
Der Gedanke, dass Tiere Rechte hätten, findet sich bereits bei Justinian im „Corpus iuris civilis“, wo es heißt:
„Das Naturrecht ist jenes Recht, welches die Natur allen Lebewesen gegeben hat und welches nicht nur dem Menschen eigen ist.“
Allerdings hat dieser Satz das Rechtsdenken nicht beeinflusst, vielmehr wurde es bestimmt durch das Römische Recht, wonach Tiere als Sachen angesehen wurden, die nicht Träger von Rechten sein konnten. Dies hat etwa seinen Niederschlag im BGB gefunden, in dessen reformiertem § 90a es auch heute noch heißt: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze beschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.“
Ausgesprochen findet sich der Gedanke der Tierrechte bei Jeremy Bentham und insbesondere bei Arthur Schopenhauer:
„Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn, daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedeutung sei, oder, wie es in der Sprache jener Moral heißt, daß es gegen Thiere keine Pflichten gebe, ist geradezu eine empörende Rohheit und Barberei des Occidents, deren Quelle im Judenthum liegt.
Erst wenn jene einfache und über alle Zweifel erhabene Wahrheit, daß die Tiere in der Hauptsache und im wesentlichen ganz dasselbe sind wie wir, ins Volk gedrungen sein wird, werden die Tiere nicht mehr als rechtlose Wesen dastehen. Es ist an der Zeit, daß das ewige Wesen, welches in uns, auch in allen Tieren lebt, als solches erkannt, geschont und geachtet wird.“
Schopenhauers antijudaistische Einstellung und Bevorzugung asiatischer Denkungsweisen gegenüber der christlichen Tradition, wie auch seine Betonung des Mitleidens wie auch der Verpflichtung gegenüber den Tieren gegenüber hatte entscheidenden Einfluß, auf Tierrechtler heute wie aber auch auf völkische Tierschützer im 19. und den nationalsozialistischen Tierschutzgedanken wie insgesamt der deutschen Tierschutzgesetzgebung im 20. Jahrhundert.
Kein Staat der Welt gewährt heute Tieren Individualrechte, wie sie etwa natürliche oder juristische Personen (Rechtssubjekt) besitzen. Allerdings ist das Verhalten von Menschen gegenüber Tieren in vielen Staaten reglementiert. Tierquälerei ist vielfach ein Verbrechen und Transport sowie die Haltung von Tieren muss bestimmten Regeln folgen. Diese Gesetze sollen Tiere vor vermeidbarem physischen Schaden schützen. In Großbritannien liegt seit dem 14. Juli 2004 dem Parlament ein Gesetzentwurf vor, der eine Sorgepflicht des Tierhalters vorsieht. Ein solches Gesetz wird als Schritt zur Erteilung von Tierrechten angesehen.
Seit dem 1. August 2002 ist in Artikel 20a (Umweltschutz) des Bundesdeutschen Grundgesetzes (GG) die Schutzwürdigkeit auch der Tiere als Staatsziel verankert. Deutschland nahm damit eine Vorreiterrolle innerhalb der Europäischen Union (EU) ein. Die jetzige Fassung lautet:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Kritik
Kritiker von Tierrechten argumentieren häufig, dass Tiere gar nicht die Fähigkeit dazu hätten, in eine Vertragstheorie mit einbezogen zu werden oder moralische Entscheidungen zu treffen. Dementsprechend seien sie auch nicht dazu in der Lage, die Rechte anderer zu respektieren oder Rechtskonzepte in irgendeiner Form zu verstehen. Ohne ein Tier als Rechtsperson anzuerkennen, sei es aber möglich - und bereits auch juristische Praxis - Tieren Leidensfähigkeit, Schmerzempfinden und weitere Grundbedürfnisse zuzugestehen und deren Respektierung auch von Menschen einzufordern. Des Weiteren geständen Tierrechtler Tieren Rechte zu, die sie Menschen - etwa Behinderten oder Kleinkinder - absprächen.
Dem wird von Tierrechtlern unter anderem entgegengehalten, dass ein „Vertrag“ mit hoffnungslos Unterlegenen absurd und unmoralisch sei. Vielmehr sei es gerade die Aufgabe der Ethik, Schwächere zu schützen. Schwächeren müssten Rechte gegenüber Stärkeren zugestanden werden, ohne dass diesen Rechten der Schwächeren Pflichten gegenüber den Stärkeren entsprächen.
Problematik der Tierrechte
Manche Kritiker, die aus einer bestimmten rechtsphilosophischen Position argumentieren, lehnen diese Tierrechte ab, weil nach dieser Konzeption ein Recht immer aus einer Selbsterkenntnis abgeleitet werden müsse, die bei Tieren nicht anzutreffen sei. Auch sei nach dieser Tradition ein Recht immer mit entsprechenden Pflichten verbunden. In der rechtstheoretischen Tradition, die nicht religionsgebunden ist, besteht ein Recht aus einem dreistelligen Relationsprädikat mit variablen Komponenten: 1. dem Subjekt oder Inhaber, 2. den Adressaten und 3. dem Inhalt oder Gegenstand des Rechts. Wie diese drei Komponenten ausgefüllt werden, ist nicht in einer vorpositiven apriorischen Natur- oder Vernunftordnung objektiv vorgegeben. In einer säkularen Konzeption kann dies vielmehr nur semikognitiv in einer moderaten Intersubjektivierbarkeit durch Austausch von Argumenten erarbeitet werden. Tierrechte bedeutet dezidiert nicht nur die starke Form des Rechtes auf Leben, sondern insbesondere ein gesicherter Anspruch auf relevante Berücksichtigung in Normenkonflikten, wie z. B. Schmerz-/Leidvermeidung bei Tierversuchen usw.
Die Position eines Teils der Tierrechtsbewegung, generell jede Art der Tiernutzung abzulehnen, ist auch innerhalb der Tierrechtsbewegung umstritten. Während Einigkeit besteht, Tierversuche und Tierquälerei sowie die Jagd zum Vergnügen (im Gegensatz zum Nahrungserwerb) abzuschaffen, wird die Zurschaustellung von (Wild)Tieren (Zoo, Zirkus) unterschiedlich bewertet. Auch in der Frage der Haustierhaltung ist die Position nicht einheitlich: Während die Haltung erkenntnis- und leidensfähiger Tiere als Nahrung abgelehnt wird, sehen manche Tierrechtler keine Probleme in einer Nutzung von Tieren als Blindenhunde, Zug- und Reittiere oder zu therapeutischen Zwecken.
Es ist unklar, ob mit Tierrechten auch Pflichten einhergehen sollen: An der deutschen Gesetzgebung, die sich an den Menschenrechten orientiert, wird deutlich, dass Rechte (z. B. Recht auf Leben) immer auch von Pflichten (dem Verbot andere Menschen zu töten) begleitet werden. Es ist offensichtlich, dass fleischfressende Tiere nicht fähig sind, solcherlei Pflichten zu erfüllen und damit auch kein Recht haben, nicht selbst getötet zu werden.
Kritik von Norbert Brieskorn
Der Rechtsphilosoph und Jesuit Norbert Brieskorn hat festgehalten, wer höher entwickelten Tieren subjektive Rechte zugestehen will, müsse darauf antworten,
- ob Rechte Wesen zuerkannt werden sollen, die im Gegensatz zum Menschenkind nie von ihnen selbst Gebrauch machen können;
- worin das Plus der Zuerkennung von Rechten an Tiere gegenüber jenen ethischen Verpflichtungen läge, welche den Menschen gegenüber den Tieren ohnehin schon durch ethische Reflexion auferlegt sind;
- ob es sich um die Ausdehnung von Menschenrechten auf Tiere oder um spezifische Tierrechte handeln soll;
- wie der jeweilige Vorrang zwischen Menschen- und Tierrechten zu ermitteln ist;
- worauf die Legitimität jener beruht, welche die Tierrechte im Namen der Tiere geltend machen.
Entgegenhalten kann man Brieskorn aus der Sicht der Tierrechte folgendes:
- a) Wer bestimmt, dass Rechte genau so konzipiert werden sollen, dass eine Reziprozität der „Selbsteinforderung“ notwendig sein soll?, b) Der Sinn von Rechten könnte gerade darin bestehen, normative Ansprüche zu sichern, die man eben gerade nicht selbst einfordern kann. Viele geistig Behinderte werden dies auch nie können und sollen gerade deswegen unverfügbar sein und dem Abwägeprozess entzogen sein.
- Die Rechtekonzepte machen gerade die unverzichtbaren Kernansprüche besser transparent.
- Welche konkrete Ausformung die Tierrechte in der materiellen Ausgestaltung haben, hängt von der Überzeugungskraft der vorgebrachten Argumente ab. Aber z. B. das Great Ape Project fordert relativ differenziert auch ein gesetzliches Lebensrecht für Menschenaffen. Individualethisch kann jede/r für sich das Lebensrecht der Tiere durch vegetarische Ernährung umsetzen.
- Hängt natürlich immer von der konkreten Ausformulierung der Tierrechte ab und vorerst ist es in vielerlei Hinsicht noch eine individualethische Option.
- Worauf beruht die Legitimität jener, welche die Tierrechte im Namen der Tiere nicht einmal rudimentär geltend machen?
Kritik von Michael Miersch
Der Autor Michael Miersch wirft Tierrechtlern vor, aus dem „westlichen Wertekanon“ aussteigen zu wollen, indem sie Menschen und Tiere gleichsetzen. Was die konsequente Ausführung der Theorie bedeuten würde, macht er deutlich: „Wenn Menschenrechte auf Tiere übertragen würden, müssten nicht nur alle Menschen Vegetarier werden (...) Die neue Rechtslage würde zu gewaltigen Hungersnöten führen. Denn auch heute noch fressen Schädlinge wie Ratten, Mäuse, Heuschrecken und andere Insekten einen Großteil der weltweiten Ernten auf. Müsste man das Leben dieser Tiere respektieren, würde das zum Tode vieler Tausend Menschen führen.“[7]
Laut Miersch ist die Tierrechtsphilosophie demnach praktisch undurchführbar und menschenfeindlich. Selbst die von Kaplan und anderen veröffentlichten Bücher ständen in Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen, denn die Bäume, die für das Papier gefällt wurden, hätten einmal Spechte, Käfer und Eichhörnchen beherbergt.[7] Miersch kritisiert vor allem die Militanz der Tierrechtsbewegung, die im Einzelfall bis zu Mord reiche. Kaplan habe sich davon in einem Interview mit dem Stern nicht distanziert und lediglich gesagt, dass „Unbeteiligte“ und Kinder nicht zu Schaden kommen sollten.[7] Der niederländische Politiker Pim Fortuyn wurde 2002 von dem Tierrechtler Volkert van der Graaf erschossen, laut Miersch weil er angekündigt hatte, das Gesetz gegen Pelztierzucht in den Niederlanden abzuschaffen.[7] „Volkert van der Graaf hat nur konsequent das ausgeführt, was DeRose, Peter Singer, Kaplan und andere Theoretiker für Ethik halten.“[7]
Extreme Vergleiche
Der Tierrechtler Helmut Kaplan zog einen Vergleich zum Anschlag auf das World Trade Center: „Dieser tägliche Terror gegenüber Tieren übersteigt den tödlichen Schrecken von New York um ein Maß, das in Zahlen nicht ausdrückbar ist“.[8]

Einige Autoren und Gruppen stellen zwischen dem heutigen Umgang mit Tieren und dem Holocaust eine Analogie her, so tat dies etwa People for the Ethical Treatment of Animals (PETA), mit über 800.000 Mitgliedern eine der weltgrößten Tierrechtsorganisationen im Jahr 2003 mit einem Vergleich von Massentierhaltung und Holocaust. In der umstrittenen Ausstellung »Holocaust On Your Plate« (deutsch: „Holocaust auf Ihrem Teller“), die nach den USA auch 2004 in Deutschland gezeigt wurde, werden Bilder von Juden in Konzentrationslagern denen von getöteten und misshandelten Tieren gegenüber gestellt. Diese wurde von PETA auch gezielt eingesetzt, um Betroffenheit auszulösen. Die PETA-Vorsitzende Ingrid Newkirk wurde dabei zitiert wie sie sagte: "In den Konzentrationslagern starben sechs Millionen Juden, aber sechs Milliarden Hühner werden in diesem Jahr in Schlachthäusern sterben, um als Brathähnchen zu enden." Die vergleichende Darstellung führte zu erheblichen Protestee etwa der jüdischen Menschenrechtsorganisation Anti-Defamation League, da das im Holocaust Menschen zugefügte Leid relativiert wird (vgl. Holocaust (Begriff)).
Die National Primate Research Exhibition Hall, ein Projekt von Tierrechtsaktivisten in Wisconsin, vergleicht sich mit dem Holocaust-Mahnmal in Auschwitz und verwendet Bilder vom Holocaust in seinem Informationsmaterial und plant darüber hinaus, solche bildlichen Vergleiche auch auf den jeweiligen Ausstellungsstücken zu verwenden. 2001 gab es auf der Tierrechtsseite meat.org eine Sektion mit dem Titel „Animal Holocaust“ (deutsch: „Holocaust an Tieren“), auf der Tierbilder zu sehen waren, die als „Opfer des Holocaust“ bezeichnet wurden. Das Northwest Animal Rights Network of Seattle hat eine Anzeige veröffentlicht, bei der Bilder von toten und nackten Holocaustopfern denen toter Kühe gegenübergestellt wurden und in der Mitte ein großes Hakenkreuz zu sehen war.
Angesichts solcher als völlig unzumutbar, scham- und pietätlosen empfundenen Vergleichen wie auch der völkischen und antisemitischen Vorgeschichte der Tierschutzbewegung im 19. Jahrhundert sind Tierschutzanliegen etwa im deutschen Judentum bis zum heutigen Tag problematisch. Umgekehrt trifft das spezielle, durchaus innige Verhältnis von Judentum und Natur bei den deutschen Tierschützorganisationen auf Desinteresse und antijudaistische Vorbehalte. [9]
Aktivismus
Während die Mehrzahl der Tierrechtsadvokaten politische Lobbyarbeit und Aufklärung durch Veröffentlichungen betreibt, gibt es auch Gruppen, die illegale Aktivitäten durchführen. Diese umfassen die Entfernung von Tieren aus Einrichtungen, Sachbeschädigung sowie Gewalt oder Gewaltandrohung gegenüber Nutzern von Tieren.
In seinem Beitrag „Tierbefreiungen- Kriminelle Akte oder konsequente Ethik?“[10] kommt Helmut F. Kaplan zum Ergebnis, dass Tierbefereiungen nicht nur moralisch legitim, sondern sogar moralisch geboten seien.
Kampagnen
Der Verein Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V. führt seit vielen Jahren Projekte und Kampagnen zu Tierrechtsthemen durch. Da andere Tierrechtsgruppen in Deutschland meist relativ klein sind, gibt es daneben auch spezielle Tierrechts-Netzwerke und -Bündnisse, in denen sich mehrere Tierrechtsgruppen zusammengeschlossen haben, um gemeinsam mit mehr Druck spezielle Forderungen gegen Tierausbeutung durchsetzen zu können. Die bekanntesten Netzwerke sind die Offensive gegen die Pelzindustrie (OGPI) und die Aktion zur Abschaffung des Primatenhandels (AAP).
Literatur
- David S. Favre: Animal Law: Welfare, Interests, and Rights, Aspen 2008
- Gary Francione: Animals, Property and the Law. Temple University Press, Philadelphia 1995
- Helmut Kaplan: Tiere haben Rechte – Argumente und Zitate von A bis Z. 2. Auflage. Harald Fischer, Erlangen 2002
- Helmut Kaplan: Der Verrat des Menschen an den Tieren. Vegi-Verlag, Neukirch-Egnach 2006, ISBN 3-909067-06-9
- Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft Tierethik (Hrsg.): Tierrechte - Eine interdisziplinäre Herausforderung. Erlangen 2007, ISBN 978-3-89131-417-3
- Mark Rowlands: Animal Rights. A Defense. London, New York, 1998
- Tom Regan: The Case for Animal Rights. Routledge, New York 1984
- Brent A. Singer: An Extension of Rawls' Theory of Justice to Environmental Ethics. Environmental Ethics 10, 1988, S. 217-231
- Peter Singer: Henry Spira und die Tierrechtsbewegung. Harald Fischer, Erlangen 2001
- Peter Singer: Animal Liberation. second edition. Avon Books, New York 1990
- Steven Wise: Drawing the Line: Science and the Case for Animal Rights. Perseus, 2002, ISBN 0738208108
- Steven Wise: Rattling the Cage: Toward Legal Rights for Animals. Perseus, 2000
- Tierrechte – Die Philosophie einer Befreiungsbewegung. Echo, Göttingen 2000, ISBN 3926914351
- Jean-Claude Wolf: Tierethik. Neue Perspektiven für Menschen und Tiere. 2. Auflage. Harald Fischer, Erlangen 2005
- Mohammad Nasser Taghavi: Tierrechte im Islam. Hamburg 2007, ISBN 978-3-925165-21-4
- Donald VanDeVeer: Of Beasts, Persons, and the Original Position. The Monist 62, 1979, S. 368-377
Quellen
- ↑ Donald VanDeVeer: Of Beasts, Persons, and the Original Position. The Monist 62, 1979, p. 368-377
- ↑ Brent A. Singer: An Extension of Rawls' Theory of Justice to Environmental Ethics. Environmental Ethics 10, 1988, p. 217-231
- ↑ Martha C. Nussbaum: Gerechtigkeit oder Das gute Leben. Frankfurt am Main 1999, S. 201
- ↑ Einfache Ethik
- ↑ http://www.tierrechte-kaplan.org/kompendium/index.html
- ↑ Singer, Tierrechte und Utilitarismus
- ↑ a b c d e Michael Miersch über Terror von Tierrechtlern
- ↑ http://www.tierrechte-kaplan.org/kompendium/a206.htm
- ↑ Hanna Rheinz, „Kabbala der Tiere, Tierrechte im Judentum, in Tierrechte, eine interdisziplinäre Herausforderung“, Hrsg. IATE, Heidelberg 2007, S. 234-252
- ↑ Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft Tierethik Heidelberg (Hg.): Tierrechte. Erlangen: Harald Fischer Verlag, 2007.
Weblinks
Linkkatalog zum Thema Tierrechte bei odp.org (ehemals DMOZ)
- Karl Kraus als erklärter Tierrechtler. Drei Beispiele: a) Die Fundverheimlichung, b) Antwort an Rosa Luxemburg von einer Unsentimentalen und c) Die Welt nach dem Krieg
Tierrechtsphilosophien
- The Tom Regan Animal Rights Archive
- Peter Singer Links
- Rutgers University Animal-Law Clinic
- Der Grundgedanke der Tierrechte
- "Tierrechte - Argumente Pro und Contra", Videoaufzeichnung eines Vortrags von Herrn Prof. Dr. Jean-Claude Wolf an der Universität Heidelberg