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„Personenkennzahl“ – Versionsunterschied

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*'''MMMM''': Seriennr. zur Unterscheidung von Personen gleichen Geschlechts, die am gleichen Tag geboren wurden. Diese Nummern sollten nach einem bestimmten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden.
*'''MMMM''': Seriennr. zur Unterscheidung von Personen gleichen Geschlechts, die am gleichen Tag geboren wurden. Diese Nummern sollten nach einem bestimmten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden.
*'''P''': Prüfziffer zur Kontrolle
*'''P''': Prüfziffer zur Kontrolle
(Vgl. Steinmüller: EDV und Recht, 1970, S. 78)
(Vgl. Steinmüller: EDV und Recht, 1970, S. 78; zur Geschichte siehe auch: [[Reichspersonalnummer]])


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 30. April 2008, 09:12 Uhr

Die Personenkennzahl (PKZ) wurde in der DDR am 1. Januar 1970 eingeführt. Damit verbunden war die Errichtung der Zentralen Personendatenbank ab 1972 in Berlin-Biesdorf. Aufgabe der ab 1984 voll funktionsfähigen Datenbank war es, Personendaten des Zentralen Büros für Personenangelegenheiten zu sammeln und zu speichern.

Ab 1970 Geborenen wurde die Personenkennzahl beim Eintrag in das Melderegister zugeteilt, älteren Personen per Postkarte zugeschickt. Sie wird weiterhin von BRD-Formularen abgefragt, z.B. bei Anfragen an die Bundesbeauftragte oder bei Aufnahme in ein Beschäftigungsverhältnis.

Andere Länder

In Österreich und Schweden bestehen Personenkennzahlsysteme, die jenem der DDR sehr ähnlich sind. In beiden Ländern konnte durch die eindeutige Identifizierung jeder Person eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes erreicht werden. Eine ähnliche Funktion hat die Sozialversicherungsnummer in den USA.

Aufbau

Die zwölfstellige Personenkennzahl der DDR war wie folgt aufgebaut:

  • TTMMJJGMMMNP

Erklärung:

  • TT: Geburtstag
  • MM: Geburtsmonat
  • JJ: Geburtsjahr (zweistellig)
  • G: Jahrhundert der Geburt und Geschlecht
    • 2: männlich, vor 1900 geboren
    • 3: weiblich, vor 1900 geboren
    • 4: männlich nach 1900 geboren
    • 5: weiblich, nach 1900 geboren
  • MMM: Schlüsselnummer des eintragenden Melderegisters, bei vor 1970 Geborenen wurde die Schlüsselnummer der Meldestelle des Wohnorts verwendet
  • N: Fortlaufende Nummer innerhalb des Geburtstages
  • P: Prüfziffer zur Kontrolle


Das ebenfalls zwölfstellige Personenkennzeichen der Bundesrepublik war folgendermaßen geplant:

  • TTMMJJGMMMMP

Erklärung:

  • TT: Geburtstag
  • MM: Geburtsmonat
  • JJ: Geburtsjahr (zweistellig)
  • G: Jahrhundert der Geburt und Geschlecht
  • MMMM: Seriennr. zur Unterscheidung von Personen gleichen Geschlechts, die am gleichen Tag geboren wurden. Diese Nummern sollten nach einem bestimmten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden.
  • P: Prüfziffer zur Kontrolle

(Vgl. Steinmüller: EDV und Recht, 1970, S. 78; zur Geschichte siehe auch: Reichspersonalnummer)