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„Unfall“ – Versionsunterschied

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Version vom 23. Februar 2008, 00:49 Uhr

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Der Begriff Unfall bezeichnet ein vorrübergehendes negatives Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen, mit oft schwerwiegenden Folgen.

Im juristischen Kontext liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.

In der Unfallversicherung liegt - ihrem Schutzzweck entsprechend - ein Unfall vor, wenn das Ereignis eine Gesundheitsschädigung verursacht.

Sinnvolle Einteilungen ergeben sich aus

Für Versicherungszwecke wird der Begriff meist enger definiert; vgl. Unfallversicherung.

Einem Unfall liegt immer eine Unfallursache zugrunde.

Siehe auch

Wiktionary: Unfall – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Unfall – Zitate