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„Regierungsbezirk Dresden“ – Versionsunterschied

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Der '''Regierungsbezirk Dresden''' ist einer von insgesamt drei [[Regierungsbezirk]]en innerhalb des [[Sachsen|Freistaates Sachsen]]. Er liegt im Osten des [[Bundesland (Deutschland)|Bundeslandes]] und wurde auf Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 27. November 1990 zum 1. Januar 1991 errichtet.
Der '''Regierungsbezirk Dresden''' ist einer von insgesamt drei [[Regierungsbezirk]]en innerhalb des [[Sachsen|Freistaates Sachsen]]. Er liegt im Osten des [[Bundesland (Deutschland)|Bundeslandes]] und wurde auf Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 27. November 1990 zum 1. Januar 1991 errichtet.
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Version vom 22. Februar 2008, 11:45 Uhr

Wappen Karte
Landeswappen des Freistaates Sachsen Lage des Regierungsbezirkes Dresden in Deutschland
Basisdaten
Bundesland: Sachsen
Verwaltungssitz: Dresden
Fläche: 7.930,80 km²
Einwohner: 1.657.114 (31. Dezember 2006)
Bevölkerungsdichte: 209 Einwohner je km²
Bezirksgliederung: 204 Gemeinden
Regierungspräsidium
Regierungspräsident: Henry Hasenpflug
Adresse der
Bezirksregierung:
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Website: www.rp-dresden.de
Karte
Lage des Regierungsbezirkes Dresden in Sachsen

Der Regierungsbezirk Dresden ist einer von insgesamt drei Regierungsbezirken innerhalb des Freistaates Sachsen. Er liegt im Osten des Bundeslandes und wurde auf Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 27. November 1990 zum 1. Januar 1991 errichtet.

Bereits seit Mitte des 19. Jahrhundertes gab es im Königreich Sachsen staatliche Mittelbehörden, die seinerzeit „Kreishauptmannschaften“ genannt wurden und im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Der Regierungsbezirk Dresden geht auf die Kreishauptmannschaft Bautzen und die Kreishauptmannschaft Dresden zurück, die erst 1932 zur Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen zusammengelegt wurden. Im Dritten Reich wurden diese in Regierungsbezirke umbenannt (Regierungsbezirk Dresden-Bautzen). Nach dem Zweiten Weltkrieg sollten zunächst wieder Regierungsbezirke errichtet werden, doch wurde diese Absicht 1947 aufgegeben.

Nach Auflösung der Länder in der DDR wurden im Jahr 1952 staatliche Bezirke eingerichtet, die jedoch mit den heutigen Regierungsbezirken in ihrer Funktion kaum zu vergleichen sind. Erst mit der Wiedererrichtung des Landes Sachsen 1990 wurde auch die Grundlage für die Neubildung von Regierungsbezirken geschaffen.

Der Regierungsbezirk Dresden umfasst seitdem weitgehend das Gebiet des Bezirks Dresden. Hinzu kamen die damaligen Kreise Hoyerswerda und Weißwasser des Bezirks Cottbus, nachdem eine Volksbefragung in den Kreisen ergab, dass der Großteil der Einwohner zum Land Sachsen wollte.

Am 1. Januar 2008 umfasste der Regierungsbezirk drei kreisfreie Städte und 201 Gemeinden in acht Landkreisen.

Landkreise kreisfreie Städte
  1. Landkreis Bautzen
  2. Landkreis Kamenz
  3. Landkreis Löbau-Zittau
  4. Landkreis Meißen
  5. Niederschlesischer Oberlausitzkreis
  6. Landkreis Riesa-Großenhain
  7. Landkreis Sächsische Schweiz
  8. Weißeritzkreis
  1. Dresden
  2. Görlitz
  3. Hoyerswerda