„Anschieben“ – Versionsunterschied
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
W!B: (Diskussion | Beiträge) K mein text aus 11-06 |
Bugert (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Anschieben''' nennt man das Anlassen eines (Fahrzeugs mit) Verbrennungsmotor durch in Bewegungsetzen des Fahrzeugs. Das Anlassen d.h. das primäre Indrehungversetzen des Motors erfolgt dabei durch [[Kupplung |Einkuppeln]] bei eingelegtem [[ Gangschaltung | Gang ]] wobei 'Schwung', also [[kinetische Energie]] vom Fahrzeug auf den Motor übertragen wird. |
|||
Das '''Anschieben''' ist eine Methode, um ein [[Kraftfahrzeug]] mit fahrzeugfremder Kraft zu bewegen. Es dient dazu, bei nicht laufendem Motor das Fahrzeug an einen anderen Platz zu versetzen. Im besonderen dient es dazu, dadurch den [[Motor]] zu starten. |
|||
Anschieben bzw. '''Anschleppen''' eines Fahrzeugs kommt in Betracht wenn die Batterie leer oder der Anlasser defekt ist. |
|||
Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen: |
Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen: |
||
| Zeile 8: | Zeile 10: | ||
== Rechtliche Situation == |
== Rechtliche Situation == |
||
*''Schieben'' wie ''[[Abschleppen]]'' dient allgemein dazu, ein Fahrzeug, das nicht in Betrieb ist, an einen anderen Ort zu versetzen – wie es immer dann nötig ist, wenn es „mitten im Verkehr liegenbleibt“, weil der Treibstoff zu Ende gegangen ist, oder anderweitig nicht fahrtauglich ist. |
*''Schieben'' wie ''[[Abschleppen]]'' dient allgemein dazu, ein Fahrzeug, das nicht in Betrieb ist, an einen anderen Ort zu versetzen – wie es immer dann nötig ist, wenn es „mitten im Verkehr liegenbleibt“, weil der Treibstoff zu Ende gegangen ist, oder anderweitig nicht fahrtauglich ist. |
||
*''Anschieben'' und -''schleppen'' ist eine übliche Praxis, ein Fahrzeug mit entladener [[Batterie]] durch Schieben in Bewegung zu setzen, um dadurch den [[Verbrennungsmotor]] zum Anspringen (''[[Starten]]'') zu bringen. Selbst wenn der Anlasser eines Fahrzeuges defekt ist, kann man durch Einlegen eines geeigneten Ganges und Zündung einschalten mittels Anschleppen durch ein anderes Fahrzeug das Fahrzeug trotz defektem Anlasser zum Laufen bringen. |
|||
Jegliche Situation, in der ein Fahrzeug aus technischen Gründen auf öffentlichen [[Verkehrsfläche]]n in nicht ordnungsgemäßer Position zu stehen kommt, gilt als ''[[Betriebsstörung]]'' und erfordert Maßnahmen, die der Unfallstellenabsicherung entsprechen, insbesondere erhöhte [[Aufmerksamkeit]], Aufstellen eines [[Pannendreieck]]s (speziell wenn die [[Warnblinkanlage]] nicht in Betrieb genommen werden kann) und ähnliches. |
Jegliche Situation, in der ein Fahrzeug aus technischen Gründen auf öffentlichen [[Verkehrsfläche]]n in nicht ordnungsgemäßer Position zu stehen kommt, gilt als ''[[Betriebsstörung]]'' und erfordert Maßnahmen, die der Unfallstellenabsicherung entsprechen, insbesondere erhöhte [[Aufmerksamkeit]], Aufstellen eines [[Pannendreieck]]s (speziell wenn die [[Warnblinkanlage]] nicht in Betrieb genommen werden kann) und ähnliches. |
||
| Zeile 18: | Zeile 19: | ||
Zusätzliche rechtliche Vorschriften bestehen beim Anschleppen, bei dem ein zweites Fahrzeug und ein zweiter Lenker beteiligt sind. Siehe hierzu ''[[Abschleppen]]''. |
Zusätzliche rechtliche Vorschriften bestehen beim Anschleppen, bei dem ein zweites Fahrzeug und ein zweiter Lenker beteiligt sind. Siehe hierzu ''[[Abschleppen]]''. |
||
== |
== Praxis == |
||
Beim Schieben ist der [[Leerlauf]] einzulegen. Da die Bremskraftverstärkung nicht funktioniert, wenn der Motor nicht läuft, erfordert das [[Bremse]]n bei moderneren Fahrzeugen mit [[Servobremse]] viel Kraft, entsprechend auch bei einer [[Servolenkung]]. Daher sollten Jugendliche und gebrechliche Personen, auch wenn sie prinzipell befähigt wären, solche Fahrzeuge nicht lenken. |
|||
Das Anschieben und Anschleppen erfolgt indem bei eingeschalteter [[Zündung]] das im Leerlauf befindliche Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird, bis dieses ein ausreichendes Tempo erreicht. Dann wird ein geeigneter Gang einlegt und eingekuppelt. <br> |
|||
Beim Anschleppen ist dann unmittelbar zu Bremsen, damit das Fahrzeug nicht auf das schleppende Fahrzeug auffährt. |
|||
Die damit verbundene Geschwindigkeitsabnahme des Fahrzeugs kann ggf. abrupt wie bei einer Vollbremsung, die schiebenden Personen sollten auf diese Möglichkeit vorbereitet sein (sicherer ist es, seitlich am Fahrzeug anzuschieben). Beim Anschleppen kann dann das [[Schleppseil]] reißen. <br> |
|||
Das Anschieben und Anschleppen funktioniert, indem bei eingeschalteter [[Zündung]] das im Leerlauf befindliche Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird, bis dieser ein ausreichendes Tempo erreicht. Dann wird ein höherer Gang einlegt und vorsichtig eingekuppelt. Die Rollbewegung der Räder und die entgegengesetzte Bewegung des [[Getriebe]]s die [[Kurbelwelle]] werden dadurch in Drehung versetzt, und der Motor [[Verdichtung|zwangsverdichtet]] und springt – hoffenlich – an. Hiernach muss sofort wieder die Kupplung getreten werden, damit der Motor wegen des zu geringen [[Drehmoment]]s bei niedrigen Drehzahlen nicht „[[Absaufen|absäuft]]“, beim Anschleppen aber auch sofort zu Bremsen, damit das Fahrzeug auf das schleppende Fahrzeug auffährt. |
|||
Bei zu langem Anschleppen in eingekuppelten Zustand kann evt. die Kupplung überhitzen. |
|||
Sollte der Motor aber nicht starten, besteht hohe Gefährdung für Personen und Material: Die Zwangsverdichtung bringt das Fahrzeug zum „ruckeln“, der Motor [[Blockieren|blockiert]], bis hin zum plötzlichen Stillstand. Daher gilt es, [[Sicherheitsgurt|angeschnallt]] zu steuern, die schiebenden Personen sollten auch auf diese Möglichkeit vorbereitet sein (sicherer ist es, seitlich am Fahrzeug anzuschieben). Beim Anschleppen kann dann das [[Schleppseil]] reißen, bei zulangem Ziehen in eingekuppelten Zustand die Kupplung überhitzen. |
|||
Der Vorgang funktioniert auch durch ''Anrollen'' am [[Gefälle]] |
Der Vorgang funktioniert auch durch ''Anrollen'' am [[Gefälle]]. |
||
Neue Fahrzeuge mit [[Fahrzeugkatalysator|Katalysator]] sollten so nur gestartet werden, wenn die Ursache für das Nichtanspringen zweifelsfrei die schwache Batterie ist. Liegt eine andere Ursache vor, kann beim Anschieben unverbranntes Benzin in den Katalysator gelangen und diesen zerstören. Sicherer ist in jedem Fall die elektrische [[Starthilfe]] durch ein anderes Fahrzeug, da damit bereits vor dem Laufen des Motors ausreichende [[Spannung]] für elektronische [[Steuerung]]en und [[Regelung]]en vorhanden ist. |
Neue Fahrzeuge mit [[Fahrzeugkatalysator|Katalysator]] sollten so nur gestartet werden, wenn die Ursache für das Nichtanspringen zweifelsfrei die schwache Batterie oder ein Anlasserdefekt ist. Liegt eine andere Ursache vor, kann beim Anschieben unverbranntes Benzin in den Katalysator gelangen und diesen zerstören. Sicherer ist in jedem Fall die elektrische [[Starthilfe]] durch ein anderes Fahrzeug, da damit bereits vor dem Laufen des Motors ausreichende [[Spannung]] für elektronische [[Steuerung]]en und [[Regelung]]en vorhanden ist. |
||
==Weblinks== |
==Weblinks== |
||
Version vom 9. November 2007, 22:31 Uhr
Anschieben nennt man das Anlassen eines (Fahrzeugs mit) Verbrennungsmotor durch in Bewegungsetzen des Fahrzeugs. Das Anlassen d.h. das primäre Indrehungversetzen des Motors erfolgt dabei durch Einkuppeln bei eingelegtem Gang wobei 'Schwung', also kinetische Energie vom Fahrzeug auf den Motor übertragen wird. Anschieben bzw. Anschleppen eines Fahrzeugs kommt in Betracht wenn die Batterie leer oder der Anlasser defekt ist.
Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen:
- Schieben, dem reinen Bewegen des Fahrzeugs
- Anschieben, das Schieben mit händischer Kraft zum Zwecke, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen
- Anschleppen, derselbe Vorgang unter Zuhilfenahme eines anderen Kraftfahrzeuges
Rechtliche Situation
- Schieben wie Abschleppen dient allgemein dazu, ein Fahrzeug, das nicht in Betrieb ist, an einen anderen Ort zu versetzen – wie es immer dann nötig ist, wenn es „mitten im Verkehr liegenbleibt“, weil der Treibstoff zu Ende gegangen ist, oder anderweitig nicht fahrtauglich ist.
Jegliche Situation, in der ein Fahrzeug aus technischen Gründen auf öffentlichen Verkehrsflächen in nicht ordnungsgemäßer Position zu stehen kommt, gilt als Betriebsstörung und erfordert Maßnahmen, die der Unfallstellenabsicherung entsprechen, insbesondere erhöhte Aufmerksamkeit, Aufstellen eines Pannendreiecks (speziell wenn die Warnblinkanlage nicht in Betrieb genommen werden kann) und ähnliches.
Das Wegschieben des Fahrzeuges aus dem Fließverkehr ist nach der Absicherung unverzüglich durchzuführen, um den reibungslosen Ablauf des Verkehrsgeschehens zu gestatten und sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Das Anschieben oder Anschleppen ist auf öffentlichen Verkehrsflächen nur zulässig, wenn es zu keinerlei Gefährdung oder Behinderung führt. Bei allen diesbezüglichen Handlungen besteht Gefährdungshaftung, aber auch Rechtsschutz seitens des Versicherungsgebers, sofern sie nötig sind und vorschriftsmäßig erfolgen.
Während das Steuern beim reinen Schieben nur die übliche Eignung der lenkenden Person erfordert (insbesondere Verkehrstauglichkeit), setzt das Anschieben einen gültigen Führerschein und Fahrerlaubnis voraus, da es der Inbetriebnahme dient.
Zusätzliche rechtliche Vorschriften bestehen beim Anschleppen, bei dem ein zweites Fahrzeug und ein zweiter Lenker beteiligt sind. Siehe hierzu Abschleppen.
Praxis
Das Anschieben und Anschleppen erfolgt indem bei eingeschalteter Zündung das im Leerlauf befindliche Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird, bis dieses ein ausreichendes Tempo erreicht. Dann wird ein geeigneter Gang einlegt und eingekuppelt.
Beim Anschleppen ist dann unmittelbar zu Bremsen, damit das Fahrzeug nicht auf das schleppende Fahrzeug auffährt.
Die damit verbundene Geschwindigkeitsabnahme des Fahrzeugs kann ggf. abrupt wie bei einer Vollbremsung, die schiebenden Personen sollten auf diese Möglichkeit vorbereitet sein (sicherer ist es, seitlich am Fahrzeug anzuschieben). Beim Anschleppen kann dann das Schleppseil reißen.
Bei zu langem Anschleppen in eingekuppelten Zustand kann evt. die Kupplung überhitzen.
Der Vorgang funktioniert auch durch Anrollen am Gefälle.
Neue Fahrzeuge mit Katalysator sollten so nur gestartet werden, wenn die Ursache für das Nichtanspringen zweifelsfrei die schwache Batterie oder ein Anlasserdefekt ist. Liegt eine andere Ursache vor, kann beim Anschieben unverbranntes Benzin in den Katalysator gelangen und diesen zerstören. Sicherer ist in jedem Fall die elektrische Starthilfe durch ein anderes Fahrzeug, da damit bereits vor dem Laufen des Motors ausreichende Spannung für elektronische Steuerungen und Regelungen vorhanden ist.
Weblinks
- Peter Kotulla: Abschleppen oder Schleppen ...?. In: fahrtipps.de – ein kurzer Überblick über die Ansichten des Rechtsgebers in Deutschland
- "Wenn der Akku schlappmacht", Volkswagen AG – über das Anschieben und Starthilfe