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„Fachhochschule für öffentliche Verwaltung“ – Versionsunterschied

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=== Niedersachsen ===
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=== Nordrhein-Westfalen ===
=== Nordrhein-Westfalen ===

Version vom 24. Oktober 2007, 03:18 Uhr

Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV, auch Verwaltungsfachhochschulen) sind in Deutschland interne Fachhochschulen des Bundes und eines großen Teils der Bundesländer. Sie dienen der Ausbildung der Anwärter für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung, indem sie die für die Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten vermitteln.

Praktische und theoretische Ausbildung

Die Ausbildung findet zum einen in fachtheoretischen Studien an den Fachhochschulen und zum anderen in fachpraktischen Abschnitten während Praktika bei verschiedenen Behörden statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Sie führen Dienstbezeichnungen, die das Eingangsamt ihrer Laufbahn kennzeichnen mit dem Zusatz „Anwärter“, z. B. „Finanzanwärter“ (Bereich Steuer und Zoll), „Regierungsinspektoranwärter“ (allgemeine innere Verwaltung), Stadt- oder Kreisinspektoranwärter (Stadt- bzw. Kreisverwaltung) oder „Kommissaranwärter“ (Polizei).

Die Auswahl an Ausbildungsrichtungen umfasst nahezu das gesamte Gebiet der öffentlichen Verwaltung. So gibt es unter anderem Fachbereiche in den Richtungen Steuern (Finanzamt), Polizei, allgemeine innere Verwaltung, Forstwirtschaft, Justizvollzug usw.

Zugang zum Studium

Da es sich um verwaltungsinterne Einrichtungen handelt, kann dort nur studieren, wer von einer Gebietskörperschaft, dienstherrenfähigen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts an die Fachhochschule abgeordnet wird. Ausnahme ist zur Zeit die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, die einige ihrer Studiengänge externalisiert hat. Möglicherweise zeichnet sich hier ein Trend zur Ausgliederung der Ausbildung beziehungsweise des Studiums aus dem öffentlichen Dienstrecht aus, wie es beim Lehrerberuf, beim Studium der Sozialarbeit oder auch den juristischen Berufen schon teilweise der Fall ist.

Aufteilung des Studiums

Das Studium ist meist in die drei Abschnitte Grund-, Haupt und Abschlussstudium gegliedert, die durch Praktikaabschnitte von einander getrennt sind. Es dauert, je nach Bundesland drei bzw. vier Jahre und endet mit der Verleihung eines Diplomgrades (FH), z. B. in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“, der Fachrichtung Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“, in der Fachrichtung Steuerverwaltung „Diplom-Finanzwirt (FH)“, in der Justiz Diplom-Rechtspfleger (FH) sowie der Erlangung der beamtenrechtlichen Laufbahnbefähigung für die jeweilige Fachrichtung des gehobenen Dienstes.

Studienreform

Die Studiengänge werden nach den Bologna-Verträgen auf die Abschlüsse Bachelor und Master ausgerichtet. Der erste Studienabschluss wird dann zum „Bachelor of Arts (B.A.)“, „Bachelor of Laws (LL.B.)" (Fachhochschule für Verwaltung Berlin; Fernuniversität Hagen), oder „Bachelor of Public Administration" (B.P.A.) führen. Die Prüfungsordnung für den LL.B an der FernUni Hagen gibt es seit dem 31. Oktober 2003. An der Fachhochschule Nordhausen wurde ebenfalls seit 2003 ein Bachelorstudiengang mit Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst (Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management[3], 7 Semester) zum Wintersemester eingeführt und zum Sommersemester 2007 um einen Masterstudiengang mit Zugang zum höheren Dienst (Public Management & Governance[4], 3 Semester) erweitert. In Baden-Württemberg soll der erste Bachelor-Studiengang zum Wintersemester 2007 an den beiden Fachhochschulen in Ludwigsburg und Kehl starten. Nach alledem verläuft die Entwicklung nicht einheitlich, was zum einen auf die Kulturhoheit der 16 Bundesländer zurückzuführen und zum anderen die fast völlige Rückverweisung der beamtenrechtlichen Befugnisse durch Bundesgesetz im Jahr 2006 auf die Länder für ihren Bereich zu erklären ist. Insoweit wird der Bund deren Einvernehmen je nach Stadtort seiner Fachhochschulen herbeiführen müssen. (s. Geh. Dienst)

Fachhochschulen der Länder

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung ist eine Hochschule mit Standorten in Altenholz (Fachbereiche Steuerverwaltung, Allgemeine Verwaltung, Polizei) und in Reinfeld (Holstein) (Fachbereich Rentenversicherung).

Thüringen

Siehe auch