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„Bahnpolizei“ – Versionsunterschied

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Version vom 25. Juli 2007, 22:59 Uhr

Die Bahnpolizei ist eine besondere Polizeibehörde, die im Bereich der Eisenbahn für die Sicherheit der Reisenden und der Bahnanlagen zuständig ist.

Datei:BP1.jpg
Abzeichen der ehemaligen Bahnpolizei in Deutschland

Deutschland

Gebiet der Deutschen Bundesbahn (Westdeutschland)

In Westdeutschland war die Bahnpolizei Teil der Deutschen Bundesbahn. Das Recht der Bahnpolizei ergab sich aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und aus der Strafprozessordnung. Sie war nur auf Bahngelände zuständig, außer bei Gefahr im Verzug oder bei der Verfolgung einer Person, die auf dem Bahngelände auf frischer Tat angetroffen wurde. In diesen Fällen musste die allgemeine Polizei sofort verständigt werden. Außerdem durfte die Bahnpolizei sog. bahnpolizeiliche Verfügungen treffen, die von der Bedeutung mit den Polizeiverordnungen in etwa übereinstimmten.

Bahnpolizeibeamte waren neben den hauptamtlichen Beamten der Bahnpolizei auch die Betriebsbeamten und die entsprechenden Personen nach Landesrecht, die im Dienst nicht-bundeseigener Bahnen standen.

Bahnpolizeibehörden waren die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, die Bundesbahndirektionen, die Ämter des Betriebsdienstes der Bundesbahn und nichtbundeseigene Eisenbahndienststellen, die von den Ländern hierzu bestimmt wurden. Die Bahnpolizei der Bundesbahn untergliederte sich weiter in Bahnpolizeiwachen und -posten. Außerdem war der Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn als Kriminalpolizei bei der Hauptverwaltung eingerichtet.

Am 1. April 1992 wurde die Bahnpolizei aufgelöst und in den Bundesgrenzschutz, der am 1. Juni 2005 in Bundespolizei umbenannt wurde, überführt. Die Beamten der Bahnpolizei wechselten größtenteils zum Bundesgrenzschutz.

Die Aufgabe der Bahnpolizei ist heute in § 3 des Bundespolizeigesetzes und nicht mehr in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung geregelt und gilt auch nur für Eisenbahnen des Bundes. Auf dem Gebiet der nicht-bundeseigenen Eisenbahnen ist die zuständige Landesbehörde verantwortlich.

Gebiet der Deutschen Reichsbahn (Ostdeutschland einschließlich aller Berliner Sektoren)

Bei der Deutschen Reichsbahn in Ostdeutschland war die Transportpolizei für die bahnpolizeilichen Aufgaben verantwortlich. Sie war Teil der Volkspolizei und hatte in erster Linie die Aufgabe, Gefahren von der Bahn abzuwehren, die die militärische Nutzung verhindern können. Daneben waren Zugbegleitkommandos auch für die Kontrolle der Fahrgäste zuständig. In Westberlin wurde eine Bahnpolizei als Dienststelle der Deutschen Reichsbahn ab 1964 eingesetzt. Diese trug als Bewaffnung nur einen Dienstschlagstock. Wegen des Alliierten Status von West-Berlin durfte die Transportpolizei dort nicht tätig werden. Aufgrund des Einigungsvertrages wurde das Dienstgebiet der Bahnpolizei (siehe oben) nicht auf die Reichsbahn ausgeweitet, sondern der Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) ist seit 3. Oktober 1990 für bahnpolizeiliche Aufgaben auf Reichsbahngelände zuständig.

Neuregelung ab 1. April 1992

Die Aufgaben der Bahnpolizei oblagen dem Bundesgrenzschutz in den neuen Bundesländern aufgrund des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 bereits seit dem 3. Oktober 1990.

Die Polizeiaufgaben der hauptamtlichen Bahnpolizei sowie des Fahndungsdienstes in den übrigen Bundesländern wurden dem damaligen Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) durch § 2 a des "Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz" vom 23. Januar 1992 übertragen (sog. "Aufgabenübertragungsgesetz"). Es ist am 1. April 1992 in Kraft getreten (Regelung in § 3 Bundespolizeigesetz. Danach hat die Bundespolizei die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die

  1. den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
  2. beim Betrieb der Bahn entstehen oder
  3. von den Bahnanlagen ausgehen.

Dazu gehören auch Maßnahmen der Strafverfolgung und der Bearbeitung von bestimmten Vergehenstatbeständen, die auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes begangen wurde und gegen die Sicherheit eines Benutzers, der Anlagen oder des Betriebes der Bahn gerichtet ist oder das Vermögen der Bahn oder ihr anvertrautes Vermögen betrifft; sowie des Verbrechentatbestandes gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr nach 315 III Nr. 1StGB . Unberührt bleibt die sachliche Aufgabenzuständig der Landespolizeien auf dem Gebiet der Bahnanlagen für strafverfolgende, die nicht den Aufgabenbezug Benutzer der Bahn herstellen, Maßnahmen.

Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 36.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 7.530 Bahnhöfen und Haltepunkten.

Vielfach werden seit etwa 2000 Überwachungsaufgaben von örtlichen Eisenbahndienststellen in Deutschland auch an private Sicherheitsdienste übertragen, vor allem im Personennahverkehr, wie z.B. durch die S-Bahn-Wache von Hamburg und die U-Bahn-Wache München. Diese Firmen haben jedoch nicht die Befugnisse der Bundespolizei und auch nicht die der ehemaligen Bahnpolizei. Sie dürfen also nicht in den Betrieb eingreifen, sondern sind alleine für die Durchsetzung des Hausrechtes im Auftrag der Besitzer (Deutsche Bahn AG bzw. lokales Eisenbahnunternehmen) zuständig. Für alle weitergehenden Maßnahmen benötigen sie die Mithilfe der Bundespolizei oder einer Landespolizei oder der nach Landes- oder Bundesrecht zuständigen Überwachungsbehörde.

Schweiz

Eine eigentliche Bahnpolizei wurde erst gegen Ende der 1990er Jahre aufgebaut. Zuvor war jeder Bedienstete der Bahnen bahnpolizeilich vereidigt und übte diese Funktion nebenbei aus.

Als die Nahverkehrszüge immer mehr unbegleitet verkehrten und Übergriffe auf die Reisenden und Sachbeschädigungen sich häuften, rekrutierte man im Raum Zürich zuerst betriebseigene Leute, bildete sie zu Bahnpolizisten (Bapo) aus und diese begleiteten Züge der S-Bahn Zürich.

Im Jahr 2002 fusionierte die von den SBB aufgebaute Bahnpolizei mit der Securitas AG und bietet unter dem Namen Securitrans einen umfassenden Objektschutz ("Sicherheits-, Gebäude- und Baustellenschutz") an.

Die Auszubildenden besuchen die Polizeischule in Neuchâtel(SPI) und ein Netz von Bahnpolizeistützpunkten und einer Einsatzzentrale wurde aufgebaut.

Die Bahnpolizisten durchlaufen zwar die gleiche Ausbildung wie Mitglieder der Gemeindepolizeien und Regionalpolizeien und sind auch an der Schusswaffe ausgebildet, allerdings untersagt die SBB das Tragen der Schusswaffe für die Bahnpolizei, sie sind ausgerüstet mit Schlagstock PR-24 und OC-Spray.

Die Ausbildung am Schweizerischen Polizeiinstitut in Neuchâtel dauert 6 Monate, da diese Schule aber geschlossen wird, wird es in Zukunft eine 12-monatige Ausbildung geben, wie sie auch die anderen Polizisten in der Schweiz absolvieren, der Schulstandort wird vermutlich die Interkantonale Polizeischule in Hitzkirch im Kanton Luzern werden.

Schweizweit ist die Bahnpolizei über die Telefonnummer 0800 117 117 erreichbar.

Italien

Die Polizia Ferroviaria (Polfer) ist eine der 4 Abteilungen der Polizia di Stato neben Polizia Stradale (Straßenpolizei), Polizia Postale e delle Comunicazioni (Post- und Fernmeldewesen) und Polizia di Frontiera (Grenzpolizei). Sie soll in erster Linie die Sicherheit in den Stationen und Zügen garantieren.